Service

Altautoverordnung

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Persönliche Vorsprache ist möglich.

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  • +49 231 50-29837 Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)
  • +49 231 50-26333 Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)
  • +49 231 50-13332 Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
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  • +49 231 50-13332 Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
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  • +49 231 50 10941 Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
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  • +49 231 50-13332 Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
  • +49 231 50 28855 Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Für die Stilllegung bzw. Abmeldung Ihres KFZ benötigen Sie einen Verwertungsnachweis oder eine Verbleibserklärung.

Seit dem Inkrafttreten der Altautoverordnung am 01.04.1998 kann die endgültige Stilllegung / Abmeldung eines Fahrzeuges nur erfolgen, wenn Sie einen Verwertungsnachweis oder eine Verbleibserklärung vorlegen können. Diese Regelung der Altfahrzeugverordnung (früher: Altautoverordnung) dient dazu eine umweltverträgliche Entsorgung zu gewährleisten.

Verwertungsnachweis:

Der zuletzt in den Fahrzeugpapieren eingetragene Halter ist der Letzthalter. Dieser muss der Zulassungsstelle bei der endgültigen Stilllegung seines Pkw den Verwertungsnachweis eines zertifizierten Altautoverwerters vorlegen. Der Verwertungsnachweis kann auch von einer zertifizierten Altautoannahmestelle (z.B. einer Werkstatt) im Auftrag eines anerkannten Verwerters ausgehändigt werden. Zertifizierte Altautoverwerter/Altautoannahmestellen können sich durch eine entsprechende Urkunde ausweisen.

Verbleibserklärung:

Bei der endgültigen Stilllegung eines Pkw, der nicht verwertet werden soll (z.B. Oldtimer) muss der Letzthalter der Zulassungsstelle eine entsprechende Erklärung über den Verbleib (Verbleibserklärung) des Altautos abgeben. Entsprechende Formulare finden Sie bei der Zulassungsstelle.

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Mobilität & Verkehr

Gebühren

11,00 € bei direkter Vorlage des/der Verwertungsnachweises/Verbleibserklärung 15,60 € bei nachträglicher Abgabe.

Rechtsgrundlagen

  • § 2 der AltfahrzeugV, Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen
  • § 27a StVZO, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
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    Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving - Bürgerdienste Eving

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    August-Wagner-Platz 2-4
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    Hörder Bahnhofstr. 16
    44263 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

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    Rahmer Str. 15
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    Limbecker Straße 31
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    Am Amtshaus 1
    44359 Dortmund
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    Gleiwitzstraße 277
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