Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Anspruch auf Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste
Ambulante Pflegedienste haben Anspruch auf Investitionskostenförderung. Die Investitionen von ambulanten Pflegediensten werden im Rahmen der von den Pflegekassen anerkannten Vergütungen nicht berücksichtigt. Pflegedienste können daher zur Refinanzierung ihrer Investitionskosten eine Förderung beim zuständigen Sozialhilfeträger beantragen. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Antragstellung. Sie werden automatisch durch das Antragsformular geleitet, so können keine notwendigen Angaben vergessen werden und durch das selbstrechnende Programm entfällt für Sie die Berechnung.
Zusätzliche Hinweise:
- Es ist eine Darstellung der Fördergrundlagen (Zahlungen der Pflegekassen) nach der Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) notwendig (§ 3 Abs. 2 PBV). Die Konten sind nach dem Kontenrahmen zur PBV einzurichten. Bei Verwendung eines hiervon abweichenden Kontenplanes ist durch ein ordnungsmäßiges Überleitungsverfahren die Umschlüsselung auf den Kontenrahmen nach Satz 1 zu gewährleisten.
- Weiter ist es nun erforderlich, dass die vollständigen Versorgungsverträge übersandt werden (§ 25 der Verordnung). Daher bitten wir Sie, mit dem nächsten Antrag eine Kopie davon zu übersenden.
- Die Auszahlung erfolgt nach dem Gesetz am 1. Juli
Online-Services und Formulare
-
Online-Antrag auf Investitionskostenförderung - ambulante Pflegedienste -
Online: Anlage 1 zum Antrag auf Investitionskostenförderung - ambulante Pflegedienste -
Online: Anlage 2 zum Antrag auf Investitionskostenförderung - ambulante Pflegedienste -
Antrag auf Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste, 151 KB, PDF -
Anlage 1 zum Antrag (Berechnung nach Leistungskomplexen), 248 KB, PDF -
Anlage 2 zum Antrag (Berechnung nach Zeit), 98 KB, PDF
Gebühren
Diese Leistungen sind kostenfrei.
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
- Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW)
- Verordnung zur Ausführung des APG NRW (APG DVO NRW)
Kontakt
Stadt Dortmund - Sozialamt - Grundsatz und Recht
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Schlagwörter
Weitere Services
Informationen zu Online-Terminreservierungen in den Bereichen Einwohnermelde- & KFZ-Angelegenheiten / allgemeine Fahrerlaubnisangelegenheiten – hier.
Möchten Sie eine Behinderung oder einen höheren Grad der Behinderung feststellen lassen? Informieren Sie sich hier.
Sie benötigen eine Meldebescheinigung? Diese beinhaltet Daten, die im Melderegister über Sie eingetragen sind. Anträge & mehr Details finden Sie hier.
Hier finden Sie alle Details zu den Themen Wohnraumvermittlung / Wohnberechtigungsschein / Zinssenkungsantrag: FAQ, Formulare, Online-Services & mehr.
Wir informieren Sie zu den Leistungen zur Bildung und Teilhabe von Kindern aus finanziell schwachen Familien. Anträge und weitere Details – hier.
Sie möchten Ihre Wohnung innerhalb Dortmunds ummelden? Alle Informationen zum Vorgang, Gebühren, Unterlagen, Fristen und Formulare finden Sie hier.
Elterngeld unterstützt Eltern in der Baby-Pause. Neben dem klassischen Elterngeld gibt es seit 01.07.2015 das ElterngeldPlus für Teilzeitarbeit.
Die Dortmund-Karte im Scheckkartenformat ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen die vergünstigte Teilnahme an Freizeit- & Kulturveranstaltungen.
Wir informieren über unsere Leistung Melderegister (online): Details zur Auskunftserteilung der Meldebehörde – z. B. zu Gebühren – erfahren Sie hier.
Brauchen Sie ein vergünstigtes SozialTicket für den VRR? Das Sozialamt Dortmund stellt den Berechtigungsausweis aus. Antrag jetzt hier online stellen.
Sie möchten Ihre Wohnung abmelden? Die Abmeldefrist beträgt zwei Wochen nach Auszug. Weitere Infos & den Link zur Online-Terminreservierung – hier.
Der Dortmund-Pass wird zur Dortmund-Karte. Sie ermöglicht die vergünstigte Teilnahme im Freizeit- und Kulturbereich für Sozialhilfeempfänger*innen.
Informationen zur Unterstützung bei der Eingliederung in Dortmund für Kinder & Jugendliche: Hier erfahren Sie mehr und können Hilfe anfordern.
Grundsicherung bei zu geringem Einkommen im Alter oder bei Erwerbsminderung: Informieren Sie sich hier über Leistungen und Mehrbedarfe.
Hier BAFÖG beantragen: Benötigen Sie finanzielle Unterstützung während Ihrer schulischen Ausbildung, sind Sie hier richtig.