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Förderung von Photovoltaikanlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern

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Wichtiger Hinweis - hauswirtschaftliche Sperre / Antragsstopp

Für die Stadt Dortmund wurde eine haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 25 Abs. 2 KomHVO ausgesprochen, die seit dem 01.10.26 gilt. Dementsprechend können derzeit keine Bewilligungen erteilt bzw. Bewilligungsbescheide versendet werden. Bereits eingegangene Anträge werden selbstverständlich weiter bearbeitet und Bescheide vorbereitet. Auch Auszahlungen können vorgenommen werden, wenn bereits ein Bewilligungsbescheid erteilt worden ist und ein Verwendungsnachweis eingereicht wurde. Wann Bewilligungen wieder erteilt werden können, kann derzeit nicht vorhergesagt werden.

Aufgrund der Anzahl eingegangener Anträge wurde das Förderprogramm bereits mit Wirkung zum 05.06.2026 vorläufig gestoppt. Neue Anträge können weiterhin nicht berücksichtigt werden. Sollte sich nach Abschluss der Prüfung aller eingegangenen Anträge ergeben, dass noch Fördervolumen verfügbar ist, wird dies über eine Pressemitteilung sowie auf der Internetseite der Stadt Dortmund bekannt gegeben.

Die Stadt Dortmund unterstützt Dortmunder Privatpersonen, die einen Beitrag zur Energiewende in Dortmund leisten und langfristig in eine sichere und bezahlbare Energieversorgung investieren möchten. Die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern verringert strombedingte Treibhausgasemissionen und trägt somit zum Ziel der Klimaneutralität bis 2035 bei. Gefördert werden Anlagen von einer Größe von mindestens 5 kWP mit einem pauschalen Betrag von 1.000 €.

Das Wichtigste in Kürze

Was wird gefördert?
Gefördert wird die Errichtung von neuen Photovoltaikanlagen ab einer Bruttoleistung von 5 kWP auf/an Ein- und Zweifamilienhäusern innerhalb des Dortmunder Stadtgebietes. Der Mindestumfang beinhaltet die folgenden Komponenten einer Photovoltaikanlage: Module, Wechselrichter, Verkabelung samt Montage und Installation.

Wer kann die Zuschüsse beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr maximal 75.000 Euro für Ledige und maximal 150.000 Euro für zusammen Veranlagte beträgt.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 1.000 Euro.

Wie kann man die Förderung beantragen?
Die Förderung kann ausschließlich online über das Service Portal beantragt werden.

Online-Services und Formulare

Informationsblätter

Links

Unterlagen

Wichtiges zur Antragstellung

Den Förderantrag können Sie unter Online-Services und Formulare direkt online ausfüllen. Machen Sie sich vorher unbedingt mit der Förderrichtlinie (siehe "Informationsblätter") vertraut und halten Sie dafür folgende Unterlagen (idealerweise im PDF-Format) bereit:

  • Ein Angebot eines Fachunternehmens über die auszuführenden Arbeiten mit Ausweisung der geplanten Bruttoleistung der Photovoltaikanlage
  • Den aktuellsten Einkommenssteuerbescheid aller relevanten, volljährigen Haushaltsmitglieder (maximal des zweiten oder dritten Kalenderjahres vor Antragstellung)
  • Die Einwilligung , 22 KB, DOCX der Miteigentümer*innen des Gebäudes zur Maßnahme und zur Förderungsauszahlung an die angegebene Bankverbindung, 22 KB, DOCX (Die hinterlegten Vordrucke können hierfür verwendet werden, die Einwilligungen können aber auch formlos eingereicht werden.)
  • Einen Eigentumsnachweis (z.B. Grundbuchauszug) oder Nachweis des dinglichen Rechts, sofern die antragstellende Person Eigentümer*in ist oder ein dingliches Recht an dem Gebäude hat
  • Den Mietvertrag/Pachtvertrag und die schriftliche Genehmigung, 18 KB, PDF der vermietenden/verpachtenden Person zur Anschaffung und Installation einer Photovoltaikanlage, sofern die antragstellende Person Mieter*in/Pächter*in des Gebäudes ist
  • Ggf. eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung

Die wichtigsten Schritte zur Förderung

1. Angebot eines Fachunternehmens einholen
2. Notwendige Unterlagen bereithalten und Antrag stellen
3. Bewilligungsbescheid erhalten
4. Maßnahme beginnen / Auftrag erteilen
5. Fristgerecht(!) Verwendungsnachweis liefern
6. Förderung erhalten

Alternativ kann auf eigenes Risiko auch folgender Weg gegangen werden:

1. Angebot eines Fachunternehmens einholen
2. Notwendige Unterlagen bereithalten und Antrag stellen
3. Maßnahme vorzeitig (!) beginnen / Auftrag erteilen
3a. Bei positivem Prüfergebnis Ihres Antrags: Bewilligungsbescheid erhalten
3b. Bei negativem Prüfergebnis Ihres Antrags:
- Maßnahmenumsetzung ohne Förderung
- Sie müssen die Kosten in voller Höhe tragen
- Schritte 4 und 5 entfallen
4. Fristgerecht(!) Verwendungsnachweis liefern
5. Förderung erhalten

Fragen & Antworten

Die folgenden Informationen erläutern einige Punkte aus der Richtlinie der Stadt Dortmund zur Förderung der Nutzung von Photovoltaikanlagen für Privathaushalte. Es gelten die Regelungen dieser Richtlinie (zu finden als pdf-Dokument zum Download unter "Informationsblätter")

Wie groß bzw. leistungsfähig muss die Photovoltaikanlage sein?

Gefördert werden nur neue Photovoltaikanlagen ab einer Bruttoleistung von 5 kWP (Kilowatt-Peak).

Was ist mit einer neuen Anlage gemeint?

Förderfähig sind nur gänzlich neue Anlagen.

Es werden keine Erweiterungen von bestehenden Photovoltaikanlagen gefördert. Ebenso werden keine Reparaturen oder der Austausch von Modulen an bestehenden Anlagen gefördert.

Was ist mit Ein- und Zweifamilienhäusern gemeint?

Ein- und Zweifamilienhäuser sind Häuser mit ein bis zwei Wohneinheiten.

Sofern ein Gebäude aus drei oder mehr Wohneinheiten besteht, ist eine Photovoltaikanlage in diesem Förderprogramm nicht förderfähig. Zukünftig wird es voraussichtlich auch eine Fördermöglichkeit für Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäuser geben.

Was ist mit "eigenem Risiko" gemeint, wenn ich nach Antragstellung direkt mit der Beauftragung beginne?

Das bedeutet: Ihr Antrag muss zunächst vom Umweltamt geprüft werden. Es besteht die Möglichkeit, dass er nicht genehmigt wird. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn mit der Förderung eine bestehende Photovoltaikanlage erweitert werden oder eine Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus installiert werden soll. Etwaige Kosten, die Ihnen bereits entstanden sind, müssten Sie in diesem Fall vollständig selbst bezahlen.

Wann gilt die Maßnahme als begonnen?

Sobald Sie einen Auftrags- oder Liefervertrag abschließen, gilt die Maßnahme als begonnen.

Sollten Sie zu dem Zeitpunkt noch keinen Antrag bei der Stadt Dortmund gestellt haben, kann keine Förderung gewährt werden.

Maßnahmen, die bspw. in Bebauungsplänen festgesetzt wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Was bedeutet das für mich?

Wenn die Installation einer Photovoltaikanlage in einem Bebauungsplan oder durch sonstige baurechtliche Vorgaben ohnehin gefordert ist, ist sie von dieser Förderung ausgeschlossen und kann nicht finanziell unterstützt werden.

Ich bin Mieter*in eines Ein-/ Zweifamilienhauses. Bin ich antragsberechtigt?

Ja. Allerdings ist eine schriftliche Zustimmung des*der Eigentümers*in nötig.

Ich bin Erbpachtberechtigte*r eines Ein-/ Zweifamilienhauses. Bin ich antragsberechtigt?

Ja. Allerdings ist ein Eigentumsnachweis erforderlich.

Was ist mit dem aktuellem Einkommensnachweis gemeint?

Als Einkommensnachweis dient der Steuerbescheid, der zuletzt ausgestellt wurde, idealerweise der des Vorjahres. Der Steuerbescheid darf nicht älter als drei Kalenderjahre sein. Beachten Sie die Grenzen des maximalen zu versteuernden Jahreseinkommens für Förderberechtigte: maximal 75.000 Euro für Ledige und maximal 150.000 Euro für zusammen Veranlagte.

Was ist die richtige Auswahl im Dropdown-Menü "Eigentumsverhältnis"? Wann wähle ich "Eigentümer*in", wann "Teilegentümer*in"?

Nur eine Person, der das Haus alleine gehört, soll an dieser Stelle "Eigentümer*in" auswählen. Wenn Paaren das Haus gemeinsam gehört, so ist "Teileigentümer*in" auszuwählen. Neben dem Eigentumsnachweis ist dann auch das Einverständnis der anderen Person betreffend die Durchführung der Maßnahme und betreffend die Auszahlung des Fördergeldes an die im Antrag genannte Bankverbindung im Rahmen der Beantragung einzureichen.

Mein*e Partner*in ist im Grundbuch als Miteigentümer*in eingetragen. Was müssen wir beachten?

Ihr*e Partner*in muss schriftlich sowohl dem Förderantrag als auch dem angegebenen Zahlungskonto zustimmen.

Ich wohne in einem Zweifamilienhaus. Was müssen wir beachten?

Der*die Miteigentümer*in(nen) des Gebäudes muss/müssen schriftlich sowohl dem Förderantrag als auch dem angegebenen Zahlungskonto zustimmen.

Ich habe einen positiven Förderbescheid auf meinen Antrag bekommen und meine Anlage ist installiert. Was muss ich als Nachweis einreichen, damit ich das Fördergeld bekomme?

  • Fotodokumentation über die abgeschlossenen Arbeiten
  • Datiertes Protokoll, welches den ordnungsgemäßen Zustand sowie die fachgerechte Installation und Inbetriebnahme der Anlage gemäß gültiger Normen und Regelwerke nachweist (datiertes und von beiden Seiten unterschriebenes Inbetriebnahmeprotokoll)
  • Nachweis über die entstandenen Aufwendungen (Rechnung*en der ausführenden Fachunternehmen) mit Angaben zur installierten Leistung der Photovoltaikanlage (kWp)
  • Nachweis der vollständigen Zahlung (zum Beispiel durch Kontoauszüge oder Zahlungsbelege)

Reichen Sie die Unterlagen bitte in folgendem Portal ein.

Was gilt als Tag der Fertigstellung? Was ist ein Inbetriebnahmeprotokoll?

Auf dem Inbetriebnahmeprotokoll muss das Datum von Installation und Anschluss ans Netz stehen. Dies gilt als Tag der Fertigstellung.

Ein Inbetriebnahmeprotokoll ist ein offizielles Dokument, das den ordnungsgemäßen Start einer Anlage oder eines Systems bestätigt. Im Bereich der Photovoltaik dokumentiert es den korrekten Aufbau und die einwandfreie Funktion einer Solaranlage.

Wer erstellt das Inbetriebnahmeprotokoll?

Das Inbetriebnahmeprotokoll wird in der Regel von der Fachkraft (beauftragtes Unternehmen) erstellt, die die Solaranlage installiert hat.

Die Person sollte umfassende Kenntnisse der Installation und des Betriebs von Solarsystemen haben.

Ich habe mich nach dem Antrag umentschieden und möchte ein anderes Fachunternehmen beauftragen. Darf ich das?

Ja. Solange die zu errichtende PV-Anlage weiterhin den Fördervoraussetzungen entspricht, ist dies auch ohne Mitteilung an das Umweltamt möglich.

Die im Angebot aufgeführten Module sind zum Zeitpunkt des Einbaus nicht lieferfähig. Kann ich andere Module als im Angebot angegeben einbauen lassen?

Ja. Solange die zu errichtende PV-Anlage weiterhin den Fördervoraussetzungen entspricht, ist dies auch ohne Mitteilung an das Umweltamt möglich.

Brauche ich für die Förderung einen Speicher?

Nein. Eine Speicherkomponente ist nicht notwendig und wird auch nicht gefördert.

Wie kann ich den Antrag einreichen?

Über das Webportal.

Ich habe keinen Zugang zum Internet. Wie kann ich den Antrag persönlich einreichen?

Bitte kontaktieren Sie die Klimaagentur unter +49 (231) 50-26580 .

Bekomme ich für eine größere PV-Anlage mehr Fördergeld?

Nein. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro. Eine Förderung wird erst ab einer Bruttoleistung von 5 kWp gewährt.

Bekomme ich Bescheid, wann ich einen Nachweis zuschicken muss?

Nein. Sie müssen uns unaufgefordert die Unterlagen zukommen lassen. Hierbei gilt eine Frist von 12 Monaten nach Erhalt des Bescheides. Wird diese Frist überschritten, erlischt die Förderzusage und es wird kein Zuschuss ausgezahlt.

Der Liefertermin verspätet sich. Kann ich eine Fristverlängerung bekommen?

Ja. Sollte sich die Errichtung der PV-Anlage verzögern, können Sie hier eine Fristverlängerung beantragen, Bitte geben Sie hierbei eine gewünschte Dauer für die Verlängerung an. Falls Sie keine gewünschte Dauer angeben, wird eine entsprechende Dauer festgelegt.

Sollten Sie ohne Beantragung einer Fristverlängerung die Frist von 12 Monaten zur Übermittlung des Verwendungsnachweises überschreiten, wird die erteilte Förderzusage automatisch unwirksam. Damit ist der seinerzeit erteilte Bescheid praktisch nicht mehr vorhanden, ohne dass Sie dazu eine weitere Information erhalten, und es wird kein Zuschuss ausgezahlt.

Wann bekomme ich das Fördergeld?

Nach Zusendung der Nachweise werden diese geprüft. Im Fall einer positiven Prüfung wird die Stadtkasse nach Ablauf des üblichen Auszahlungsprozesses die Auszahlung vornehmen.

Stadt Dortmund - Umweltamt - Klimaagentur

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Freistuhl 7 , E.ON Tower
44137 Dortmund

Der Eingang der Klimaagentur befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes, direkt am Freistuhl, neben der Tiefgaragen-Einfahrt.

Postanschrift
Umweltamt
Klimaagentur
Brückstr. 45
44135 Dortmund

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Förderungen Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz

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