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Negativatteste bzw. gesetzliche Vorkaufsrechte

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Wenn ein Grundstück, ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft wird, prüft die Stadt Dortmund, ob sie ein Vorkaufsrecht hat.
Das bedeutet: Die Stadt dürfte das Grundstück unter bestimmten Bedingungen selbst kaufen – anstelle der Käuferin oder des Käufers.
Gibt es kein Vorkaufsrecht oder nutzt die Stadt ihr Vorkaufsrecht nicht, erteilt die Stadt ein Negativattest.
Dieses Dokument ist wichtig, damit der Eigentumswechsel im Grundbuch eingetragen werden kann.

Nähere Informationen finden Sie im weiteren Verlauf dieser Seite unter "Häufig gestellte Fragen".

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Gebühren

Nach der aktuell gültigen Verwaltungsgebührensatzung, 256 KB, PDF der Stadt Dortmund beträgt die Gebühr für Negativatteste nach dem Baugesetzbuch 58,50 € für Grundstücke, die einer wirtschaftlichen Einheit zugehörig sind. Sind mehrere wirtschaftliche Einheiten betroffen, erhöht sich die Gebühr je zusätzlicher Wirtschaftseinheit um 20,00€.
Für die Erteilung einer Zweitschrift und Änderung des Zeugnisses aufgrund falscher Angaben bei der Beantragung beträgt die Gebühr 20,00 €.

Negativatteste nach dem Denkmalschutzgesetz sind gebührenfrei.

Unterlagen

Notarieller Kaufvertrag.

Fristen

Soweit keine besonderen Klärungen erforderlich werden, erfolgt die Bearbeitung innerhalb von 2 Wochen. Die gesetzliche Frist beträgt 3 Monate jeweils ab Eingang des vollständigen Kaufvertrages.

Voraussetzungen

Vorlage eines Kaufvertrages durch den beurkundenden Notar.

Rechtsgrundlagen

Häufig gestellte Fragen

Wer kann den Antrag stellen?

In der Regel stellt der beurkundende Notar den Antrag.

Wann hat die Stadt ein Vorkaufsrecht?

Ein Vorkaufsrecht besteht nur in bestimmten Fällen. Die wichtigsten Regeln stehen im Baugesetzbuch (BauGB) und im Denkmalschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW).

Nach dem Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadt kann ein Vorkaufsrecht haben, wenn ein Grundstück für die Stadtplanung wichtig ist. Zum Beispiel:

  • Das Grundstück liegt in einem Gebiet mit einem Bebauungsplan
    (zum Beispiel für Straßen, Grünflächen oder öffentliche Gebäude)
  • Das Grundstück liegt in einem Gebiet, das neu geplant oder umgestaltet wird
    (zum Beispiel ein Sanierungsgebiet)
  • Das Grundstück ist mit einem stark renovierungsbedürftigen Gebäude bebaut

Außerdem kann die Stadt für bestimmte Gebiete eigene Regeln festlegen, um sich ein Vorkaufsrecht zu sichern.

Wichtig: Die Stadt darf das Vorkaufsrecht nur nutzen, wenn es für die Allgemeinheit sinnvoll ist, zum Beispiel für Schulen, Straßen oder Grünflächen.

Nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)

Die Stadt kann auch ein Vorkaufsrecht haben, wenn:

  • sich auf dem Grundstück ein Denkmal befindet
  • oder ein Bodendenkmal (zum Beispiel archäologische Funde)

Dann darf die Stadt das Grundstück kaufen, um das Denkmal zu schützen und zu erhalten.

Wann gibt es kein Vorkaufsrecht?

In vielen Fällen besteht kein Vorkaufsrecht. Zum Beispiel:

  • wenn ein Grundstück innerhalb der Familie verkauft wird
  • wenn das Grundstück nicht verkauft, sondern z. B. verschenkt wird

Wie läuft das Verfahren ab?

1. Ein Kaufvertrag wird abgeschlossen
2. Die Stadt wird darüber informiert. Das erledigt meistens der Notar.
3. Die Stadt prüft das Vorkaufsrecht
4. Die Stadt entscheidet, ob sie das Vorkaufsrecht ausübt. Die Ausübung muss innerhalb von drei Monaten erfolgt sein
5. Wenn die Stadt nicht ausübt, stellt sie ein Negativattest aus und schickt es an den Notar
6. Das Negativattest muss bezahlt werden

Kontakt

Fachbereich Liegenschaften

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Ostwall 60
44135 Dortmund

Das Gebäude Ostwall 60 ist für den Publikumsverkehr nur eingeschränkt geöffnet. Bitte vereinbaren Sie für persönliche Gespräche telefonisch einen Termin oder klingeln Sie an der Eingangstür, um Zugang zum Gebäude zu erlangen.

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Schlagwörter

Recht

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