Statusfeststellung nach dem Häftlingshilfegesetz
Persönliche Vorsprache möglich.
Schriftlicher Kontakt möglich.
Bescheinigung über die Eigenschaft eines politischen Häftlings
Entscheidung über Ihre Zugehörigkeit zum Personenkreis der politischen Häftlinge. Sowie die Ausstellung einer Bescheinigung zur Inanspruchnahme von Rechten bei einer Behörde.
Die Notwendigkeit hierfür ergibt sich für Sie regelmäßig in Rentenverfahren. Darüber hinaus können Sie als ehemaliger Häftling aus der DDR, der bereits vor Inkrafttreten der SED-Unrechtsbereinigungsgesetzte Entschädigungen nach dem Häftlingshilfegesetz erhalten hat, noch Anträge nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz stellen.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Diese Leistung ist kostenfrei.
Unterlagen
Damit wir Ihren Anspruch prüfen und bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen z.B.:
- Personaldokumente
- Nachweis über die deutsche Staatangehörigkeit
- Erklärung über die Aufenthaltsverhältnisse
- Nachweise von Haft oder Verschleppung
Fristen
Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Leistungsberechtigter. Liegen alle Unterlagen, die wir von Ihnen benötigen vor, ist eine Entscheidung regelmäßig innerhalb von ca. 2-4 Wochen möglich.
Voraussetzungen
Berechtigt zu dieser Leistung sind Sie, wenn Sie nachweisen können, dass Sie aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen worden sind.
Ein Gewahrsam aus politischen Gründen ist eine Haft oder Verschleppung aus ideologischen Gründen, die als Einzelschicksal über das Schicksal der übrigen Deutschen hinausgeht. Dieses betriff insbesondere Verschleppungen nach dem zweiten Weltkrieg mit der Unterbringung in einem Lager, z.B. der ehemaligen Wolga-Deutschen sowie ideologisch aus dem Marxismus-Leninismus begründete Inhaftierung in der ehemaligen DDR.
Tatbestände die einen Anspruch begründen, müssen Sie nachweisen können.
Der Antrag kann nur von einer Betreuungsstelle wie Rententräger oder Träger von Leistungen der Beruflichen Rehabilitierung gestellt werden.
Rechtsgrundlagen
Häftlingshilfegesetz (HHG)
Kontakt
Stadt Dortmund - Sozialamt - Ausbildungsförderung, vertriebenrechtliche Angelegenheiten
Anschrift und Erreichbarkeit44141 Dortmund
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MontagGeschlossen
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Dienstagbis
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MittwochGeschlossen
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Donnerstagbis und bis
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FreitagGeschlossen
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Außerhalb dieser Zeitfenster sind Terminvereinbarungen möglich.
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