Statusfeststellung nach dem Bundesvertriebenengesetz
Schriftlicher Kontakt möglich.
Mit Inkrafttreten des 8. Änderungsgesetzes zum Bundesvertriebenengesetz am 11. Juli 2009 ist die Zuständigkeit für ausnahmslos alle Bescheinigungsverfahren auf das Bundesverwaltungsamt abgefordert worden. Bei den Kommunen können Spätaussiedlerbescheinigungen daher nicht mehr ausgestellt werden. Sofern Sie weitere Informationen zum Aufnahme- und Bescheinigungsverfahren für Spätaussiedler und deren Familienangehörige benötigen, erhalten Sie diese beim Bundesverwaltungsamt oder auf der Internetseite des BVA unter
Auskünfte zu bereits abgeschlossenen Anerkennungsverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und Ausstellung von Zweitschriften oder Ersatzbescheinigungen für verloren gegangene Vertriebenenausweise oder Spätaussiedlerbescheinigungen
Für die Erteilung von Auskünften zu den vor dem Zuständigkeitsübergang auf das Bundesverwaltungsamt bereits abgeschlossenen Anerkennungsverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz und für die Ausstellung von Zweit- bzw. Ersatzbescheinigungen für in Verlust geratene Vertriebenenausweise oder Spätaussiedlerbescheinigungen sind weiterhin die kommunalen Ausstellungsbehörden zuständig.
Sofern Sie einen Nachweis über einen von der Stadt Dortmund in der Vergangenheit bereits ausgestellten Vertriebenenausweis oder eine Spätaussiedlerbescheinigung benötigen, kann dieser Nachweis auf Antrag vom Sozialamt, Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen, ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie die weiteren Informationen zur Anerkennung und Ausstellung von Zweitschriften am Ende dieser Seite.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Diese Leistung ist kostenfrei.
Voraussetzungen
Der ursprüngliche Ausweis muss von der Stadt Dortmund ausgestellt worden sein.
Rechtsgrundlagen
Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Informationen
Anerkennung als Spätaussiedler (bis 31.12.1992 als Aussiedler)
Seit Inkrafttreten des Aussiedleraufnahmegesetzes am 01. Juli 1990 müssen Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland als Aussiedler bzw. Spätaussiedler Aufnahme finden wollen, vor ihrer Ausreise nach Deutschland vom Herkunftsgebiet aus ein förmliches Aufnahmeverfahren betreiben. Zuständig ist das Bundesverwaltungsamt in Köln. In diesem Verfahren wird geprüft, ob die im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) normierten gesetzlichen Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt sind und ein Aufnahmebescheid erteilt werden kann. Nichtdeutsche Familienmitglieder können nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen in das Aufnahmeverfahren einbezogen werden. Erst der Aufnahmebescheid berechtigt zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.
Nach ihrem Eintreffen im Bundesgebiet werden Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen bei der Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes in Friedland registriert und auf die Bundesländer verteilt. Gleichzeitig wird das Verfahren dort von Amts wegen zur Ausstellung der Spätaussiedlerbescheinigung eingeleitet. Das Aufnahmeverfahren endet mit Ausstellung dieser Bescheinigung. Entsprechende Statusnachweise werden häufig zur Kontenklärung bei den Rentenversicherungsträgern oder aber auch zur Erledigung von standesamtlichen Angelegenheiten benötigt. Da seit der Übersiedlung der betreffenden Personen in die Bundesrepublik Deutschland oft bereits ein längerer Zeitraum vergangen ist, kommt es vor, dass die Originale der Vertriebenenausweise bzw. die Originale der Spätaussiedlerbescheinigungen verloren gegangen sind.
Ausstellung von Zweitschriften/Bescheinigungen über Ihre Zugehörigkeit zum Personenkreis der Spätaussiedler oder Vertriebenen sowie Ausstellung einer Bescheinigung zur Inanspruchnahme von Rechten bei einer Behörde.
Die Notwendigkeit ergibt sich für aus Polen oder Russland eingereiste deutsche Staatsangehörige regelmäßig in Rentenverfahren bzw. für deutsche Volkszugehörige mit polnischer oder russischer Staatsangehörigkeit bei Verfahren zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Kontakt
Stadt Dortmund - Sozialamt - 50/8-9 BerRehaG
Anschrift und Erreichbarkeit
44141 Dortmund
Nur nach vorheriger Terminabsprache unter
Schlagwörter
Weitere Services
Wir bieten Ihnen an, Ihr Wunschkennzeichen (online) zu reservieren. Informieren Sie sich hier zu den Regeln, Gebühren und weiteren Hinweisen.
Sie möchten Ihr Führungszeugnis beantragen? Details zum Antrag, Fragen & Antworten, Formulare, Gebühren & weitere Informationen finden Sie hier.
Möchten Sie eine Behinderung oder einen höheren Grad der Behinderung feststellen lassen? Informieren Sie sich hier.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Personalausweis – z.B. zur eID-Funktion des Personalausweises oder digitalen Lichtbildern
Sie benötigen eine Meldebescheinigung? Diese beinhaltet Daten, die im Melderegister über Sie eingetragen sind. Anträge & mehr Details finden Sie hier.
Wir informieren Sie zu den Leistungen zur Bildung und Teilhabe von Kindern aus finanziell schwachen Familien. Anträge und weitere Details – hier.
Elterngeld unterstützt Eltern in der Baby-Pause. Neben dem klassischen Elterngeld gibt es seit 01.07.2015 das ElterngeldPlus für Teilzeitarbeit.
Wir informieren zum Thema Reisepass: digitale Erfassung biometrischer Daten, FAQ, Formulare & mehr finden Sie hier.
Sie möchten eine Personenstandsurkunde anfordern (Nutzung auch für Ahnen- oder Familienforschung)? FAQ, Kontaktinformationen & mehr Details – hier.
Die Dortmund-Karte im Scheckkartenformat ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen die vergünstigte Teilnahme an Freizeit- & Kulturveranstaltungen.
Schnelle und einfache Anmeldung über das Kita-Portal Dortmund: Details, Ihre Vorteile & viele weitere Informationen finden Sie hier.
Anhänger Aufwandsteuer Auto Einzugsermächtigung Fahrzeugsteuer Kfz KFZ Kraftfahrzeug Kraftfahrzeugsteuer SEPA SEPA Lastschriftmandat SEPA Lastschriftv
Brauchen Sie ein vergünstigtes SozialTicket für den VRR? Das Sozialamt Dortmund stellt den Berechtigungsausweis aus. Antrag jetzt hier online stellen.
Sie möchten Ihre Wohnung abmelden? Die Abmeldefrist beträgt zwei Wochen nach Auszug. Weitere Infos & den Link zur Online-Terminreservierung – hier.
Der Dortmund-Pass wird zur Dortmund-Karte. Sie ermöglicht die vergünstigte Teilnahme im Freizeit- und Kulturbereich für Sozialhilfeempfänger*innen.