Service

Trauzimmer und Servicezeiten

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

telefonisch

Der passende Rahmen für die standesamtliche Eheschließung: Eine Auswahl unserer stilvollen Trauzimmer, Ambientetrauorte und die Servicezeiten des Standesamtes finden Sie auf der Seite Ambientetrauorte und der Seite Trauzimmer.

Nachdem Sie die Eheschließung angemeldet haben, vereinbaren Sie beim Standesamt (Friedensplatz 5) den Termin für Ihre Trauung. Als Trauort können Sie sich für eines unserer Trauzimmer im Rathaus oder in den Bezirksverwaltungsstellen entscheiden. Im Standesamt Dortmund können Sie neben der "normalen" Öffnungszeiten Ihre Trauung auch im Bereich der Servicezeiten "außerhalb" der Öffnungszeiten und/ oder in einem Ambientetrauort durchführen lassen.

Trauzeiten im Standesamt Dortmund:

Die Servicetrauungen werden außerhalb der städtischen Öffnungszeiten in den Trauzimmern Altes Rathaus, Neues Rathaus und Bezirksverwaltungsstellen Aplerbeck und Mengede durchgeführt. An Sonn-und Feiertagen werden keine Trauungen durchgeführt. Die Ambientetrauungen können sowohl im Rahmen der Öffnungszeiten als auch außerhalb der städtischen Öffnungszeiten in den Ambientetrauorten durchgeführt werden, sofern der gewünschte Trauort ebenfalls zur Verfügung steht. Auch hier gilt, dass an Sonn-und Feiertagen keine Trauungen durchgeführt werden. Grundsätzlich können Eheschließungen innerhalb der Öffnungszeiten abhängig von personellen Kapazitäten angeboten werden.

Ausgehend von der festgelegten Taktung sowie der Dienstzeiten der Standesbeamt*innen gelten folgende Trauzeiten:

  • Montag und Dienstag 13.30 Uhr - 16.00 Uhr (letzte Trauung um 15.30 Uhr)
  • Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr (letzte Trauung um 16:30 Uhr)
  • Mittwoch und Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr (letzte Trauung um 11.30 Uhr)

Zusätzlich Service- und Ambientetrauungen (außerhalb der Öffnungszeiten):

  • Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr (letzte Trauung um 17.30 Uhr) und
  • Samstag von 10.00 bis 18.00 Uhr (letzte Trauung um 17.30 Uhr)
  • Keine Trauungen an Sonn-und Feiertagen

Hinweise:

  • Die Ambientetrauungen können auch innerhalb der Öffnungszeiten im Rahmen der standesamtlichen Organisation durchgeführt werden.
  • Für alle Ambientetrauungen gilt, dass diese nur nach Absprache sowohl mit dem Standesamt als auch Betreiber des Ambientetrauortes und zeitlichen Vorgaben des Betreibers angeboten werden können.
  • Bitte melden Sie sich ca. 15 bis 20 Minuten vor der Eheschließung in dem bei der Terminierung bestimmten Trauzimmer. Sollten Sie den Wunsch haben, in Anwesenheit von einem oder zwei Trauzeug*innen zu heiraten, so bringen Sie diese ebenfalls zu obengenanntem Termin mit.
  • Die Trauzeug*innen müssen volljährig und geschäftsfähig sein.
  • Denken Sie bitte daran, dass sowohl Sie als Brautpaar, als auch Ihre Trauzeug*innen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen müssen. Ein Führerschein reicht nicht aus.
  • Sollten Sie oder eine*r Ihrer Trauzeug*innen der deutschen Sprache nicht mächtig sein, so ist ein*e Dolmetscher*in hinzuzuziehen, der/die sich mit einem gültigen Ausweis legitimieren muss und der/die allgemein vereidigt und beim Oberlandesgericht eingetragen sein muss.
  • Die Erreichbarkeit der Trauorte kann für Menschen mit Behinderungen erschwert sein.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so steht Ihnen das Standesamt Dortmund gerne auch per E-Mail unter standesamt@stadtdo.de zur Verfügung. Bitte geben Sie in Ihrer Mail auch Ihre Telefonnummer an.

Kinder, Jugendliche & Familie

Gebühren

Stand 01.01.2024

  • 65,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit ausschließlich nach deutschem Recht -
  • 79,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit mit Auslandsbezug -
  • 107,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit unter Beachtung von ausländischem Recht -
  • 15,00 € Eheurkunde/Abschrift aus dem Eheregister
  • 7,50 € jede weitere Eheurkunde/Abschrift aus dem Eheregister (Erstellung aus demselben Vorgang)
  • 15,00 € internationale Eheurkunde
  • 7,50 € jede weitere internationale Eheurkunde (Erstellung aus demselben Vorgang)
  • 15,00 € Übersetzungshilfe
  • 7,50 € weitere Übersetzungshilfe (Erstellung aus demselben Vorgang)
  • 6,00 € Einsichtnahme in das Melderegister
  • 103,00 € Servicezuschlag für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten
  • 153,00 € Ambienteeheschließung für eine Eheschließung innerhalb der Öffnungszeiten und in einem Ambientetrauort
  • 243,00 € Ambienteeheschließung für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten und in einem Ambientetrauort
  • Evtl. zusätzliche Gebühren für weitere Namenerklärungen etc.
  • 45,00 € für die Durchführung der Eheschließung (wenn die Trauung bei einem anderen Standesamt angemeldet wurde, aber in Dortmund durchgeführt werden soll)

Links

Unterlagen

Brautpaar:

  • Gültige Personalausweise oder Reisepässe (auch vorläufig ausgestellte Ausweismittel werden akzeptiert)

Trauzeug*innen -falls gewünscht-:

  • Gültige Personalausweise oder Reisepässe (auch vorläufig ausgestellte Ausweismittel werden akzeptiert)
  • Maximal zwei Trauzeug*innen
  • Trauzeug*innen sollen volljährig und geschäftsfähig sein
  • Können auch die eigenen Kinder sein
  • Werden vor der Eheschließung durch das Brautpaar benannt

Brautpaar und Trauzeug*innen müssen sich mindestens 15 Minuten vorher melden (in der Terminbescheinigung sind alle Einzelheiten hierzu angegeben). Wenn ein*e Verlobte*r oder ein*e Trauzeug*in der deutschen Sprache nicht mächtig sein sollte, ist ein*e Dolmetscher*in hinzuzuziehen. (Der/Die Dolmetscher*in muss einen gültigen Ausweis vorzeigen, allgemein vereidigt und beim Oberlandesgericht eingetragen sein!)

Ringe:
Der Ringwechsel kann auf Wunsch des Brautpaares in die Trauzeremonie eingebunden und durchgeführt werden. Die Ringe können auch durch die Trauzeugen, Kinder etc. überreicht werden.

Stammbuch:
Das Standesamt Dortmund verkauft keine Stammbücher mehr. Falls gewünscht, kann das Brautpaar ein Stammbuch im örtlichen Buchhandel oder über das Internet erwerben und zur Trauung mitbringen, so dass die Eheurkunde durch die Trauperson in das Stammbuch gelegt werden kann.

Fristen

Die Eheschließung kann spätestens sechs Monate – stichtagsgenau – vom Tag der persönlichen Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung im Standesamt durchgeführt werden. Eine Verlängerung ist rechtlich nicht möglich.

Voraussetzungen

Eine Eheschließung kann nur stattfinden, wenn Sie vorher die Eheschließung (früher: Aufgebot) angemeldet haben. Ist die Eheschließung im Standesamt Dortmund angemeldet worden, so kann der Termin zur Trauung sofort mit dem Standesamt vereinbart werden. Wenn Sie die Eheschließung in einem anderen Standesamt (Ihr Wohnsitzstandesamt) angemeldet haben, so sendet das Wohnsitzstandesamt die Anmeldung der Eheschließung incl. der vorgelegten Unterlagen dem Wunschstandesamt – hier Standesamt Dortmund – zu.

Wenn Sie es besonders eilig haben, bitten Sie das Wohnsitzstandsamt, Ihnen die kompletten Unterlagen in einem versiegelten Umschlag auszuhändigen, damit Sie diesen persönlich im Standesamt Dortmund abgeben können. Hier reicht es aus, wenn einer von Ihnen hier vorspricht. Sie können auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person bitten, die Unterlagen im Standesamt Dortmund abzugeben. Der Eheschließungstermin kann erst verbindlich reserviert werden, wenn die vollständigen Unterlagen im Standesamt Dortmund vorliegen, einer von Ihnen oder eine bevollmächtigte Person im Standesamt Dortmund vorspricht und die Eheschließungsgebühren bezahlt sind.

Rechtsgrundlagen

§ 6 Abs.4 PStG
§ 68 PStV

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Standesamt - Geburten, Eheschließungen und öffentlich-rechtliche Namensänderung

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Friedensplatz 5
44135 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - informierBar
  • Nur nach Terminvereinbarung

    Öffnungszeiten:
    • Montag
      bis und bis
    • Dienstag
      bis und bis
    • Mittwoch
      bis
    • Donnerstag
      bis und bis
    • Freitag
      bis
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

    Weitere Services

    Zur Service-Übersicht
    Abfallpatenschaften

    Wir informieren über Abfallpatenschaften in Dortmund: Hier erfahren Sie Details zur Vorbereitung & Durchführung von Kampagnen zur Abfallvermeidung.

    Abfallrechtliche Verfahren

    Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.

    Abgeschleppte Fahrzeuge

    Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Die Polizei kann Ihnen Auskunft geben, ob es gestohlen oder abgeschleppt wurde.

    Abwasserbeseitigung (privat)

    Wir informieren Sie zur privaten Abwasserbeseitigung: Mehr Details zur technischen Prüfung der Anlagenbemessung & Bemessungsgrundlagen & mehr – hier.

    Abwehr von Großschadensereignissen

    Abwehr von Großschadensereignissen

    Aktenvernichtung

    Informationen zum Thema „Aktenvernichtung“ finden Sie hier. Unsere Themenseite informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH).

    Aktionsplan für Teilhabe und Bildung

    „Stark aus der Krise“ – Chancen für Kinder, Jugendliche & Familien: Mehr zum „Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe & Bildung“ der Stadt Dortmund.

    Online-Service

    Altkleider

    Unsere Themenseite „Altkleider“ informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) – hier erhalten Sie Links & weitere Informationen.

    Altlastenkataster

    Hier finden Sie Details zum Altlastenkataster in Dortmund: Wir erteilen Informationen & beraten rund um Themen wie schädliche Bodenveränderungen.

    Online-Service

    Altlastensanierung

    Wir von der Stadt Dortmund beraten bei der Konzeption von Bodensanierungen & Flächenaufbereitungen. Details zur Altlastensanierung finden Sie hier.

    Amtliche Basiskarte (ABK)

    Wir informieren über die Amtliche Basiskarte (ABK), welche auf dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) basiert – Details hier.

    Online-Service

    Amtliche Grenzanzeige

    Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen & dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Mehr – hier.

    Änderung der Lagebezeichnung

    Antrag auf Änderung der Lagebezeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster und Grundbuch ist beim Katasteramt zu stellen – mehr Details hier.

    Änderung der Nutzungsart

    Wir informieren zur Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung eines Grundstücks) im Liegenschaftskataster, Grundbuch & für die Finanzverwaltung.

    Anerkennung oder Registrierung von Eheschließungen und Lebenspartnerschaftsbegründungen im Ausland

    Eine im Ausland geschlossene Ehe / eingetragene Lebenspartnerschaft soll in Deutschland anerkannt bzw. registriert werden? Details finden Sie hier.