Vergabe von Schulraum und Schulgrundstücken an Dritte
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Antrag auf Schulraumnutzung und Abschluß eines Benutzungsvertrages für städtische Schulgebäude
Die Stadt Dortmund - Fachbereich Schule - stellt Schulräume und Pausenflächen für außerschulische Zwecke an Dritte (z.B. für private, berufliche oder gewerbliche Zwecke, zur Vereinsförderung, Förderung des Gemeinwesens und der Sportförderung) nach den Bestimmungen der "Benutzungsordnung zur Vergabe von Räumen und Pausenflächen der Schulen der Stadt Dortmund" zur Verfügung. Für die Nutzung können ggf. Entgelte anfallen, die der "Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung von Schulräumen und Pausenflächen der Stadt Dortmund" zu entnehmen sind.
Ein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Schulgebäudes, einer bestimmten Einrichtung oder eines bestimmten Raumes besteht nicht.
Online-Services und Formulare
Gebühren
siehe Entgeltordnung (unter Informationsblätter)
Informationsblätter
Unterlagen
- Antrag auf Abschluß eines Benutzungsvertrages
- Datenschutzerklärung
Fristen
Nach § 3 der Benutzungsordnung zur Vergabe von Räumen und Pausenflächen der Schulen der Stadt Dortmund sollte der Antrag auf Überlassung (Vermietung) von Schulräumen und Pausenflächen vier Wochen vor dem Benutzungstermin schriftlich an das Schulverwaltungsamt gerichtet werden.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen ergeben sich aus der Benutzungsordnung und der Entgeltordnung.
Rechtsgrundlagen
Benutzungsordnung zur Vergabe von Räumen und Pausenflächen der Schulen der Stadt Dortmund vom 01.01.2022 in Verbindung mit der Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung von Schulräumen und Pausenflächen der Stadt Dortmund vom 01.01.2024.
Kontakt
Stadt Dortmund - Schulverwaltungsamt - Vergabe von Schulraum und Schulgrundstücken
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis
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Dienstagbis
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Mittwochbis
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Donnerstagbis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
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