Stadtentwässerung Dortmund
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Starkregen und Hochwasser

Förderprogramm zum Schutz vor Hochwasser und Überflutungen

Im Zuge des Klimawandels werden Hochwasser- und Starkregenereignisse in Dortmund immer häufiger und regelmäßiger vorkommen.

Damit sich Dortmunder Eigentümer*innen noch besser schützen und mit geeigneten Maßnahmen vorsorgen können, hat die Stadt Dortmund einen Förderfonds zur Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser und Überflutungen bei privaten Immobilien beschlossen.

Gefördert werden beispielsweise Rückstauverschlüsse, druckdichte Türen, Überdachungen von Lichtschächten, Aufkantungen bzw. Mauern oder auch Starkregen- und Hochwasserschutzsysteme.

Die gesamte Fördersumme beträgt in 2023 und 2024 jeweils 500.000 Euro. Gefördert werden Investitionen und Umsetzungskosten – das heißt sowohl Material- und Lieferkosten als auch der Bau bzw. Einbau durch Fachfirmen. Die jeweiligen Schutzmaßnahmen können maximal mit bis zu 500 Euro pro Objekt bezuschusst werden. Für die Vergabe der Fördergelder ist eine Einkommensgrenze festgelegt. Das Förderprogramm ist so gestaltet, dass Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 50.000 Euro für Einzelpersonen und mit bis zu 100.000 Euro für zusammen Veranlagte, oder juristische Personen, gefördert werden.

Bis zum 31.12.2024 können Förderanträge sowie notwendige Unterlagen bei der Stadtentwässerung Dortmund per E-Mail oder Post eingereicht werden.

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FAQs

Was wird gefördert?

Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser und Überflutungen an privaten Wohnimmobilien

Gefördert werden Investitionen und Kosten für die Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen auf Dortmunder Stadtgebiet. Dies umfasst Ausgaben für bauliche und technische Maßnahmen sowie Fremdleistungen einer fachgerechten Installation. Sollten Arbeiten in Eigenleistung erbracht werden, sind ausschließlich Material- und Lieferkosten förderbar.

Die maximale Förderhöhe pro Objekt beträgt 500 Euro. Kosten, welche die genannte Höchstgrenze überschreiten, werden nicht gefördert.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Aufkantungen, Mauern und Bodenschwellen
  • Druckdichte Türen, Fenster und Garagentore
  • Starkregen- und Hochwasserschutzsysteme – Klappschotts und Dämmbalken
  • Überdachungen von Lichtschächten und Kellerniedergängen
  • Rückstauverschlüsse und Abwasserhebeanlagen
  • Sonstige Schutzmaßnahmen im Einzelfall (stehen im Ermessen der Behörde)

Welche Kosten können nicht berücksichtigt werden?

  • Eigenleistungen (unbezahlte freiwillige Arbeiten oder Sachspenden)
  • Finanzierungskosten, wie Aufwendungen, die im Zuge der Beschaffung finanzieller Mittel entstanden sind
  • Umsatzsteuer (falls der*die Antragsteller*in vorsteuerabzugsberechtigt ist)

Wer kann die Förderung beantragen?

Eigentümer*innen, Eigentümer*innengesellschaften und Erbbauberechtigte (natürliche oder juristische Personen des Privatrechts)

Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen:

a) bis zu 50.000 € für Einzelpersonen

b) bis zu 100.000 € für zusammen Veranlagte und juristische Personen

Wann ist eine Förderung ausgeschlossen?

  • Wenn das versteuernde Einkommen die Bemessungsgrenzen von 50.000 Euro für Einzelpersonen bzw. 100.000 Euro für zusammen Veranlagte oder juristische Personen übersteigt
  • Wenn bereits vor Bewilligung durch die Stadt Dortmund mit der Maßnahme begonnen wurde
  • Wenn andere Fördermittel für die geplante Maßnahme bereits eingesetzt wurden (eine Doppelförderung ist ausgeschlossen)

Welche Unterlagen sind mit dem Förderantrag einzureichen?

  • aktueller Einkommensnachweis (Lohnsteuerbescheid oder Einkommenssteuerbescheid)
  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid)
  • (Kurz-)Beschreibung des Vorhabens
  • Lageplan (z. B. tim-online.nrw.de) mit skizzenhafter Darstellung der geplanten Maßnahme (Maßstab mindestens 1:50)

In Abstimmung mit der Stadtentwässerung kann auf die Einreichung von Unterlagen verzichtet werden, die für die Prüfung des Antrags im Einzelfall nicht erforderlich sind. In Einzelfällen behält sich die Stadtentwässerung vor, weitere Unterlagen zur Beurteilung der Förderfähigkeit anzufordern.

Was ist als Verwendungsnachweis einzureichen?

Nach Abschluss der Maßnahme sind die Zuwendungsempfänger*innen verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten der Stadtentwässerung einen Nachweis über die durchgeführten Maßnahmen und die entstandenen Kosten vorzulegen (Verwendungsnachweis). Dieser Verwendungsnachweis muss folgende Informationen und Belege enthalten:

  • Rechnungen über Material-, Liefer- und/oder Arbeitskosten
  • Fotodokumentation der abgeschlossenen Maßnahmen
  • Sonstige Ausgabenbelege

Warum sollte ich mein Eigentum vor Hochwasser- und Starkregenereignissen schützen?

  • Stärkung der privaten Eigenvorsorge
  • Schutz vor massiven Schäden am Eigenheim
  • Reduzierung der eigenen/persönlichen Vulnerabilität

Stadt Dortmund - Starkregenberatung

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Sunderweg 86
44147 Dortmund
Personen
Herr Kuka

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Frau Schödl

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Frau Althöfer

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