Ortsrecht / Ordnungsbehördliche Verordnung
Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:
- Unbefugtes Bekleben von Versorgungseinrichtungen.
- Benutzen von Straßenmobiliar entgegen der Zweckbestimmung.
- Verbotswidriges Betteln auf Straßen der Stadt Dortmund durch unmittelbares Einwirken.
- Teilnahme an ständig wiederkehrenden ortsfesten Ansammlungen von Personen, von denen regelmäßig Störungen ausgehen.
- Aufenthalt in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen der Stadt Dortmund in einem erkennbaren Rauschzustand.
- Verbotswidriger Verzehr alkoholischer Getränke auf einem Spielplatz der Stadt Dortmund.
- Verbotswidriges Füttern von Wildtauben oder verwilderten Haustauben.
- Verbotswidrige Werbung durch Bild und Ton von Grundstücken aus, die auf die Straße eingestrahlt wurde.
Die unten aufgeführten Gesetze finden Anwendung.
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