Taube mit roten Augen sitzt auf Betonboden

Rechtsamt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Creative Commons Namensnennung 2.0 US-amerikanisch (nicht portiert) flickr / gravitat~on

Ortsrecht / Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:

  • Unbefugtes Bekleben von Versorgungseinrichtungen.
  • Benutzen von Straßenmobiliar entgegen der Zweckbestimmung.
  • Verbotswidriges Betteln auf Straßen der Stadt Dortmund durch unmittelbares Einwirken.
  • Teilnahme an ständig wiederkehrenden ortsfesten Ansammlungen von Personen, von denen regelmäßig Störungen ausgehen.
  • Aufenthalt in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen der Stadt Dortmund in einem erkennbaren Rauschzustand.
  • Verbotswidriger Verzehr alkoholischer Getränke auf einem Spielplatz der Stadt Dortmund.
  • Verbotswidriges Füttern von Wildtauben oder verwilderten Haustauben.
  • Verbotswidrige Werbung durch Bild und Ton von Grundstücken aus, die auf die Straße eingestrahlt wurde.

Die unten aufgeführten Gesetze finden Anwendung.