Engagement & Bürger*innenbeteiligung
Ehrenamtliche Richter*innen an den Verwaltungsgerichten
Wer sind ehrenamtliche Richter*innen?
Personen, die in Gerichtsprozessen als Laienrichter*innen den Berufsrichter*innen in den Verhandlungen und bei der Urteilsfindung zur Seite stehen. Hierdurch kann über die Mitwirkung von Bürger*innen mehr Transparenz der Justiz und des Verwaltungshandelns sowie mehr Bürger*innennähe erzielt werden.
Wo arbeiten die Richter*innen?
Bei der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Diese ist grundsätzlich zuständig für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art, d. h. für Auseinandersetzungen zwischen Bürger*innen einerseits und dem Staat andrerseits; sie wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt.
Im hiesigen Gerichtsbezirk handelt es sich um das
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (VG)
- Oberverwaltungsgericht Münster (OVG)
Wie wird man ehrenamtliche*r Richter*in?
Ehrenamtliche Richter*innen an den Verwaltungsgerichten werden durch Wahlausschüsse alle fünf Jahre neu gewählt. Für die aktuelle Amtsperiode 2020-2025 sind die Vorbereitungen abgeschlossen und die Wahlen erfolgt. Die nächsten Neuwahlen finden dann wieder im Jahre 2025 statt. Zur Vorbereitung der Neuwahlen haben die Ausschüsse für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt die Zahl der Personen zu bestimmen, die in die Vorschlagslisten aufzunehmen sind.
Danach hatte die Stadt Dortmund in die Vorschlagsliste der aktuellen Wahlperiode für das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 92 Personen und in die für das Oberverwaltungsgericht Münster 8 Personen aufzunehmen. Hierbei handelt es sich jeweils um die doppelte Zahl der benötigten ehrenamtlichen Richter*innen. Dies bedeutet naturgemäß, dass nicht jeder Bewerbung der gewünschte Erfolg beschieden sein kann.
In Dortmund werden für die ehrenamtliche Tätigkeit geeignete Personen von den im Rat der Stadt vertretenen Parteien, den Gewerkschaften, den Kirchen oder sonstigen Organisationen benannt. Selbstverständlich wird gewünscht, dass sich interessierte Bürger*innen auch selbst melden und zur Verfügung stellen.
Über die Aufnahme in die Vorschlagslisten entscheidet sodann der Rat. Die eigentliche Wahl geschieht durch die Wahlausschüsse des VG und des OVG.
Wer kann ehrenamtliche*r Richter*in werden?
Bei den Wahlvorschlägen bzw. der Wahl sind die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu beachten. Insbesondere müssen die vorgeschlagenen Personen Deutsche sein. Sie sollen das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks gehabt haben.
Grundsätzlich nicht berufen werden können jedoch z. B. Beamt*innen und Angestellte im öffentlichen Dienst, zu dem auch Tätigkeiten bei einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts zählen.
Auch gibt es weitere Ausschlussbestimmungen und Weigerungsrechte bezüglich dieser ehrenamtlichen Tätigkeit. Näheres ergibt sich aus §§ 20-23 der VwGO.
Was ist außerdem zu beachten?
Die ehrenamtliche Tätigkeit muss von den hierzu berufenen Personen ohne besonderes Entgelt wahrgenommen werden. Allerdings erhalten die ehrenamtlichen Richter*innen - wie z.B. Schöffen - eine Entschädigung für Zeitversäumnis, Fahrtkosten, Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung.
Ansprechpersonen für weitere Informationen und Auskunft
Stadt Dortmund - Rechtsamt
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
-
Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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MittwochGeschlossen
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Donnerstagbis und bis
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FreitagGeschlossen
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SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Kontakt
Gerichte im hiesigen Gerichtsbezirk
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (VG)
Anschrift und Erreichbarkeit45879 Gelsenkirchen
Oberverwaltungsgericht Münster (OVG)
Anschrift und Erreichbarkeit48143 Münster
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