Zaun mit Garten im Hintergrund

Rechtsamt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Irene Prüllage

Das Schiedsamt

Sich vertragen ist besser als klagen!

Zunehmend werden Streitigkeiten auch in Bagatellsachen - ohne vorhergehenden Versuch einer Streitbeilegung vor die Gerichte gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen. Mancher steht am Ende dieses Weges trotz des im wahrsten Sinne des Wortes „erstrittenen“ Urteils vor einem Scherbenhaufen: Die Rechtsfrage ist zwar zu seinen Gunsten entschieden, die menschliche Beziehung mit einem anderen Beteiligten aber oftmals für immer zerstört. Hinterher fragt man sich dann, ob Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen nicht für beide besser gewesen wäre. Viele Bürger teilen deshalb die Auffassung, dass sich vertragen besser als klagen ist.

Zur Beilegung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten und für Schlichtungsversuche in Strafsachen bietet das Schiedsamtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen die Hilfe der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes an, die sich seit Jahrzehnten als Schlichter bewährt haben.

Falls Sie also in eine Auseinandersetzung verwickelt werden, deren Schlichtung zu den Aufgaben des Schiedsamtes gehören, sollten Sie sich vertrauensvoll an eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann wenden. Sie werden sicherlich einen Weg wissen, wie sich eine Einigung kostengünstig ohne Gericht und Papierkrieg zur beiderseitigen Zufriedenheit erreichen lässt.

Wann ist die Schiedsperson zuständig?

Die Schiedsperson führt das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durch. Zu den bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gehören z.B. vermögensrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.

In den sogenannten Privatklagesachen (Straftaten) ist der Gang zum Schiedsamt vorgeschrieben, bevor eine Privatklage vor Gericht erhoben werden kann. Hierzu gehören beispielsweise Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.

Wo erfahre ich, welche Schiedsperson zuständig ist?

Welche Schiedsperson zuständig ist, ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis für die Schiedsamtsbezirke.

Die zuständige Schiedsperson können Sie auf der unter dem Menüpunkt Schiedspersonen stehenden Übersicht der Schiedsamtsbezirke (kleiner Stadtplan) durch Anklicken oder Auswahl des Stadtbezirkes, in dem der Antragsgegner wohnt, erfahren.

Sie kann auch bei den örtlichen Polizeidienststellen, Bezirksverwaltungsstellen, Verbraucherberatungen, beim Amts- und Landgericht oder bei dem Ansprechpartner des Rechtsamtes erfragt werden.

Unter dieser Rufnummer erfahren Sie auch entsprechende Vertretungsregelungen bei Abwesenheit der Schiedsperson oder bei vorübergehender Nichtbesetzung des Schiedsamtes in einem Bezirk.

Wonach richtet sich die örtliche Zuständigkeit der Schiedsperson?

Die Zuständigkeit richtet sich grds. nach dem Bezirk, in dem die Gegenpartei ihren Wohnsitz hat. Bei Streitigkeiten aus Miet- oder Pachtverhältnissen ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk sich die Räumlichkeiten befinden.

Wo finden die Schlichtungsverhandlungen statt?

Die meisten Schiedspersonen führen die Verhandlungen zu Hause durch. Sollte dies aber nicht möglich sein, so wird von der Stadt Dortmund versucht, einen Raum in einer Schule oder Bezirksverwaltungsstelle bereitzustellen.

Wer kann Schiedsperson werden?

Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen Schiedspersonen (Schiedsfrauen und -männer) wahr. Schiedspersonen sollten zwischen 25 und 75 Jahre alt sein und über Erfahrungen im Umgang mit Menschen und Konflikten verfügen. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich.

Wer wählt die Schiedsperson und wie lang dauert die Amtsperiode?

Sie werden von der Bezirksvertretung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Dienst- und Fachaufsicht übt der Präsident des Amtsgerichtes aus, der die Schiedspersonen nach der Wahl bestätigt und vereidigt.

Wird eine Auslagenerstattung gezahlt?

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Die Stadt Dortmund zahlt den amtierenden Schiedspersonen aktuell eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 80,00 EUR. Zusätzlich wird eine sogenannte Sprechzimmervergütung in Höhe von 15 EUR für jede Verhandlung gewährt, unabhängig davon, ob die Verhandlung in den privaten Räumlichkeiten oder in einem städtischen Dienstraum durchgeführt wurde.

Für die Teilnahme an Lehrgängen und Fortbildungen werden zudem Reisekosten erstattet.

Gibt es Aus- und Fortbildungen für Schiedspersonen?

Die neugewählten Schiedspersonen werden zu einem Einführungslehrgang für das Schiedsamt angemeldet. Dieser Lehrgang vermittelt in zwei Tagen die Grundkenntnisse für die Ausübung des Amtes. Üblicherweise finden diese Lehrgänge und auch die verschiedenen Fortbildungslehrgänge in Hagen oder Oberhausen statt. Die Kosten für die Aus- und Fortbildung trägt die Stadt Dortmund.

Die sogenannten Sachkosten für das Schiedsamt werden gleichfalls von der Stadt Dortmund getragen. Hierzu gehört z.B. die Ausstattung der Schiedspersonen mit der notwendigen Fachliteratur, den speziellen Vordrucken und dem Amtssiegel.

Wo kann man sich bewerben?

Die Bewerbung sollte die persönlichen Daten enthalten und an das Rechtsamt gerichtet sein.

Bewerbungen an:

Stadt Dortmund - Rechtsamt

44137 Dortmund

Ansprechpartner für weitere Informationen und Auskunft

Stadt Dortmund - RechtsamtJörg GerdesAnsprechpartner

Kontakt

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – Bezirksvereinigung DortmundBernhard DickhutAnsprechpartner

44319 Dortmund

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – Bezirksvereinigung DortmundSven LinkeAnsprechpartner

44319 Dortmund

Kontakt

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.

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