Bußgeldstelle
Fahrpersonalrecht
Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:
- Lenken eines Fahrzeugs vor Erreichen des Mindestalters oder ohne den erforderlichen Anforderungen zu genügen.
- Nichteinhalten der zulässigen Tageslenkzeit von 10 Stunden
- Überschreiten der zulässigen Gesamtlenkzeit innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Wochen.
- Nichteinhalten der Bestimmungen über die Lenkzeitunterbrechungen. Die Lenkzeit wurde nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt unterbrochen.
- Nichteinhalten der Bestimmungen über die Lenkzeitunterbrechungen. Die Lenkzeit wurde nicht in der vorgeschriebenen Dauer unterbrochen.
- Verkürzen der vorgeschriebenen täglichen Ruhezeit von 9 Stunden.
- Nichteinhalten der Bestimmungen über die wöchentliche Ruhezeit. Die wöchentliche Ruhezeit wurde nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingelegt.
- Nichteinhalten der Bestimmungen über die wöchentliche Ruhezeit. Die vorgeschriebene Mindestdauer der wöchentlichen Ruhezeit wurde nicht eingehalten.
- Nichteinhalten der Vorschriften über das ordnungsgemäße Funktionieren und die richtige Verwendung des Kontrollgerätes, Nichtverwenden des Kontrollgerätes.
- Nicht ordnungsgemäßes Verwenden der Schaublätter. Benutzen des Schaublattes länger als 24 Stunden.
- Nichteinhalten der Vorschriften über die ordnungsgemäße Vornahme von Aufzeichnungen durch das Kontrollgerät, Unterlassen von ersatzweisen Eintragungen auf dem Schaublatt. Unterlassen von handschriftlichen Eintragungen für Zeiten, in denen sich der Fahrer nicht im Fahrzeug aufhält.
- Nichteinhalten der Vorschriften über die ordnungsgemäße Vornahme von Aufzeichnungen durch das Kontrollgerät, Unterlassen von ersatzweisen Eintragungen auf dem Schaublatt. Unterlassen von Eintragungen bei Betriebsstörungen des Kontrollgerätes.
- Nichteinhalten der Vorschriften über die ordnungsgemäße Vornahme von Aufzeichnungen durch das Kontrollgerät, Unterlassen von ersatzweisen Eintragungen auf dem Schaublatt. Erstellen von nichtzutreffenden Aufzeichnungen bei Zwei-Fahrer-Besatzung.
- Nichteinhalten der Vorschriften über die ordnungsgemäße Vornahme von Aufzeichnungen durch das Kontrollgerät. Nichtbetätigen oder unrichtiges Betätigen des Zeitgruppenschalters.
- Nichtbeschriften, unvollständiges oder unrichtiges Beschriften der Schaublätter.
- Unterlassen der Reparatur des Kontrollgerätes.
- Nichtvorweisen der Schaublätter. Nichtvorweisen aller Arbeitszeitnachweise für die laufende Woche und für den letzten Tag der vorangegangenen Woche an dem Sie gefahren sind.
- Nichtvorweisen der Schaublätter. Nichtvorweisen des Arbeitszeitnachweises für den letzten Tag der vorangegangenen Woche an dem Sie gefahren sind. Nach eigenen Angaben sind Sie nicht gefahren. Eine entsprechende Bescheinigung Ihres Arbeitgebers konnten Sie nicht vorweisen.
- Nichtvermerken der Abweichung im Arbeitszeitplan oder auf dem Schaublatt.
- Nichtmitführen eines Auszuges aus dem Arbeitszeitplan oder einer Ausfertigung des Linienfahrplans.
- Verstoß gegen die Auskunftspflicht und gegen die Pflicht, Unterlagen auszuhändigen oder einzusenden.
Die unten aufgeführten Gesetze finden Anwendung.
Weitere Informationen
Hier finden Sie Informationen zu den Ordnungswidrigkeiten beim Abfallrecht in Dortmund.
Die Feuerwehr Dortmund informiert über das dreistufige Warnkonzept bei Katastrophenfällen.
Hier erhalten Sie Informationen der Feuerwehr Dortmund zum Thema Stromausfälle sowie einen Infoflyer für den Notfall zum Download.
Im Dortmunder Stadtgebiet stehen 53 Notfall-Anlaufstellen (NAS) für die Bevölkerung zur Verfügung, dessen Übersicht hier zur Verfügung steht.
Informationen des Projekts "Dortmunder Notfallversorgungs-Initiative" vom Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie.
Die Leistungen im Rettungsdienst Dortmund werden mit Hilfsorganisationen erbracht. Ihnen sind von der Feuerwehr Aufgaben zur Durchführung übertragen.
Das Projekt ADLeR soll für Menschen mit Behinderungen und alten Menschen mehr Sicherheit und größere Selbstbestimmung im Alltag ermöglichen.
Neben Einsätzen im Brandschutz & technischen Hilfeleistung wird der Löschzug Sölde auch zu Rettungsdiensteinsätzen als First-Responder alarmiert.
Der Löschzug 17 (Persebeck) der Freiwilligen Feuerwehr Dortmund besteht bereits seit über 100 Jahren. Seit 1979 gibt es hier eine Jugendfeuerwehr.
Die Stadt Dortmund plant zusammen mit der Stadt Hagen und dem Kreis Unna einen „Telenotarztstandort“ zu etablieren.
Die Feuerwehr unterhält Spezialausrüstung, um auch bei Unglücksfällen mit atomaren, biologischen und chemischen (ABC-) Gefahrstoffen Hilfe zu leisten
Der Fachbereich 37/2 der Feuerwehr Dortmund ist für Gefahrenabwehr sowie die Einsatzorganisation zuständig.
Informationen zum Thema Sondernutzung und Veranstaltungsmanagement beim Ordnungsamt der Stadt Dortmund
Hier finden Sie eine Übersicht der Schiedspersonen für den Stadtbezirk Huckarde in Dortmund.
Die Dortmunder Feuerwehr sorgt, gemeinsam mit den Hilfsorganisationen, für eine Versorgung der Bevölkerung mit Angeboten des Rettungsdienstes.