Bußgeldstelle
Fahrpersonalrecht
Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:
- Lenken eines Fahrzeugs vor Erreichen des Mindestalters oder ohne den erforderlichen Anforderungen zu genügen.
- Nichteinhalten der zulässigen Tageslenkzeit von 10 Stunden
- Überschreiten der zulässigen Gesamtlenkzeit innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Wochen.
- Nichteinhalten der Bestimmungen über die Lenkzeitunterbrechungen. Die Lenkzeit wurde nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt unterbrochen.
- Nichteinhalten der Bestimmungen über die Lenkzeitunterbrechungen. Die Lenkzeit wurde nicht in der vorgeschriebenen Dauer unterbrochen.
- Verkürzen der vorgeschriebenen täglichen Ruhezeit von 9 Stunden.
- Nichteinhalten der Bestimmungen über die wöchentliche Ruhezeit. Die wöchentliche Ruhezeit wurde nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingelegt.
- Nichteinhalten der Bestimmungen über die wöchentliche Ruhezeit. Die vorgeschriebene Mindestdauer der wöchentlichen Ruhezeit wurde nicht eingehalten.
- Nichteinhalten der Vorschriften über das ordnungsgemäße Funktionieren und die richtige Verwendung des Kontrollgerätes, Nichtverwenden des Kontrollgerätes.
- Nicht ordnungsgemäßes Verwenden der Schaublätter. Benutzen des Schaublattes länger als 24 Stunden.
- Nichteinhalten der Vorschriften über die ordnungsgemäße Vornahme von Aufzeichnungen durch das Kontrollgerät, Unterlassen von ersatzweisen Eintragungen auf dem Schaublatt. Unterlassen von handschriftlichen Eintragungen für Zeiten, in denen sich der Fahrer nicht im Fahrzeug aufhält.
- Nichteinhalten der Vorschriften über die ordnungsgemäße Vornahme von Aufzeichnungen durch das Kontrollgerät, Unterlassen von ersatzweisen Eintragungen auf dem Schaublatt. Unterlassen von Eintragungen bei Betriebsstörungen des Kontrollgerätes.
- Nichteinhalten der Vorschriften über die ordnungsgemäße Vornahme von Aufzeichnungen durch das Kontrollgerät, Unterlassen von ersatzweisen Eintragungen auf dem Schaublatt. Erstellen von nichtzutreffenden Aufzeichnungen bei Zwei-Fahrer-Besatzung.
- Nichteinhalten der Vorschriften über die ordnungsgemäße Vornahme von Aufzeichnungen durch das Kontrollgerät. Nichtbetätigen oder unrichtiges Betätigen des Zeitgruppenschalters.
- Nichtbeschriften, unvollständiges oder unrichtiges Beschriften der Schaublätter.
- Unterlassen der Reparatur des Kontrollgerätes.
- Nichtvorweisen der Schaublätter. Nichtvorweisen aller Arbeitszeitnachweise für die laufende Woche und für den letzten Tag der vorangegangenen Woche an dem Sie gefahren sind.
- Nichtvorweisen der Schaublätter. Nichtvorweisen des Arbeitszeitnachweises für den letzten Tag der vorangegangenen Woche an dem Sie gefahren sind. Nach eigenen Angaben sind Sie nicht gefahren. Eine entsprechende Bescheinigung Ihres Arbeitgebers konnten Sie nicht vorweisen.
- Nichtvermerken der Abweichung im Arbeitszeitplan oder auf dem Schaublatt.
- Nichtmitführen eines Auszuges aus dem Arbeitszeitplan oder einer Ausfertigung des Linienfahrplans.
- Verstoß gegen die Auskunftspflicht und gegen die Pflicht, Unterlagen auszuhändigen oder einzusenden.
Die unten aufgeführten Gesetze finden Anwendung.
Weitere Informationen
Tradition und Kameradschaft wird im Löschzug der Dortmunder Freiwilligen Feuerwehr Groppenbruch seit über 100 Jahren groß geschrieben.
Abfallentsorgung und illegale Müllablagerungen melden. Schützen Sie die Umwelt und verhindern Sie Ordnungswidrigkeiten.
Informationen des Projekts "Simpel²" vom Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie.
Informationen zu den Themen Feuerwerk & Sprengstoffe des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund
Ordnungswidrigkeiten bei abgemeldeten Kfz umfassen meist das unerlaubte Parken oder Abstellen auf öffentlichen Straßen. Alle Informationen - hier.
Informationen über das Nordstadtbüro des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund
Infos zu den Themen Starkregen, Hochwasser, Überschwemmungen, Schutz, Starkregenfahrkarte und Überflutung von der Stadtentwässerung Dortmund.
Der Löschzug Syburg der Freiwilligen Feuerwehr Dortmund blickt auf über 175 Jahre Feuerwehrtradition zurück.
Informationen zum Zentralen Vollzugs- und Ermittlungsdienst (VED) des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund
Bei einem Verdacht auf CO-Austritt: Alarmieren sie auf jeden Fall die Feuerwehr über den Notruf 112 und verlassen Sie das Gebäude!
Hier finden Sie eine Übersicht der Schiedspersonen für den Stadtbezirk Lütgendortmund in Dortmund.
Der Löschzug 20 (Nette) der Freiwilligen Feuerwehr Dortmund besteht seit dem Jahr 1924.
Hier finden Sie eine Übersicht der Schiedspersonen im Stadtbezirk Brackel.
Erfahren Sie alles Wissenswerte zum Ordnungswidrigkeitengesetz in der Stadt Dortmund. Hier finden Sie Informationen und Details.
Die Feuerwehr Dortmund bietet auch Schutz vor den Auswirkungen von Gefahren durch radioaktive, biologische oder chemische Stoffe (CBRN-Gefahren).