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Aufgaben des Rechtsamtes

Datenschutzhinweis zu kommunalen Haftpflichtfällen/Schadenersatz

Das Justiziariat (30/Jus)

...ist die interne Rechtsabteilung der Stadt Dortmund.

Die Mitarbeiter*innen des Justiziariats beraten die städtischen Dienststellen in allen grundsätzlichen Rechtsfragen und vertreten die Stadt in gerichtlichen Verfahren. Sie wirken außerdem bei der Erstellung von Verträgen und Ortsrecht mit.

Eine allgemeine Rechtsberatung für Personen außerhalb der Stadtverwaltung bietet das Justiziariat dagegen nicht an, da dies im Rechtsdienstleistungsgesetz nicht vorgesehen ist. Bürger*innen, die an einem Verwaltungsverfahren beteiligt sind, können sich mit Fragen hierzu an den entsprechenden Fachbereich der Stadt Dortmund wenden.

Soweit Sie sich gegen eine Entscheidung der Stadt Dortmund wenden wollen, stehen für die weitere rechtliche Beratung Rechtsanwält*innen zur Verfügung. Sofern Ihnen die erforderlichen Geldmittel für eine anwaltliche Beratung nicht zur Verfügung stehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Beratungshilfeschein erhalten. Mit diesem Schein können Sie eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen (gegebenenfalls mit eigener Zuzahlung einer Beratungshilfegebühr von 15,00 Euro).

Beratungshilfescheine sind beim Amtsgericht Dortmund erhältlich. Sie können auch sofort eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt aufsuchen und vor der Beratung darauf hinweisen, dass Sie einen Beratungshilfeschein wünschen. Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt stellt in diesem Fall für Sie den Antrag.

Stadt Dortmund - Rechtsamt
Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Markt 6-8
44137 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    Geschlossen
  • Donnerstag
    bis und bis
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    Geschlossen
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    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen
Personen
Herr Rolf Witte Amtsleiter und Leiter des Justiziariats

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Amtsgericht Dortmund
Anschrift und Erreichbarkeit

Haftpflicht und Versicherungen

Die Abteilung für Haftpflicht- und Versicherungsfragen ist zuständig für

  • alle Schadenersatzansprüche, die gegen die Stadt Dortmund oder deren Töchter (z. B.Städt. Seniorenheime gGmbH oder Westfalenhallen Dortmund GmbH) gerichtet werden,
  • Ersatzansprüche aus privatrechtlichen Forderungen der Stadt Dortmund gegen Dritte sowohl außergerichtlich als auch im Mahn- und Klageverfahren,
  • den notwendigen Versicherungsschutz für das städt. Eigentum,
  • die Betreuung der in Dortmund tätigen Schiedspersonen,
  • die Wahlvorschläge für die beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und Oberverwaltungsgericht Münster tätigen ehrenamtlichen Richter*innen aus Dortmund.

Stadt Dortmund - Rechtsamt
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Markt 6-8
44137 Dortmund
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Personen
Frau Stefanie Stracke Abteilungsleiterin

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Haftpflichtansprüche / Schadenersatz

Sie hatten einen Verkehrsunfall mit einem Fahrzeug der Stadt Dortmund oder haben Sie in sonstiger Weise durch die Stadt Dortmund einen Schaden erlitten?
Dann können Sie gegen die Stadt Dortmund Schadenersatzansprüche geltend machen!

Zuständig für die Bearbeitung ist ausschließlich das Rechtsamt der Stadt Dortmund - Abteilung für Haftpflicht und Versicherungen.

Ihren Anspruch machen Sie bitte schriftlich beim Rechtsamt geltend:

  • Schildern Sie ausführlich den Sachverhalt.
  • Nennen Sie den genauen Schadensort (ggf. mit Handskizze oder Fotos).
  • Beschreiben Sie den Schadenshergang.
  • Nennen sie den Schadenstag und die Uhrzeit.
  • Benennen Sie ggf. Zeug*innen, die den Vorfall beobachtet haben.
  • Beschreiben Sie den Schadensumfang.
  • Belegen Sie ggf. die Schadenhöhe durch Anschaffungs- und/oder Reparaturrechnungen/Kostenvoranschlag/Sachverständigengutachten.
  • Gehört der beschädigte Gegenstand zum Vermögen eines Betriebes, geben Sie bitte an, ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.
  • Nennen Sie Ihre Bankverbindung.
  • Sofern durch das Rechtsamt Ermittlungen zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes geführt werden müssen, bedenken Sie bitte, dass diese entsprechende Bearbeitungszeit erfordern.
  • Über das Ergebnis der Ermittlungen werden Sie schriftlich benachrichtigt.

Für Rückfragen erreichen Sie die Mitarbeiter*innen des Rechtsamtes während der allgemeinen Sprechzeiten.

Stadt Dortmund - Rechtsamt
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Personen
Herr Ulrich Kramer

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Mahn- und Klageverfahren

Zivilrechtliche Forderungen der Stadt Dortmund werden im Mahn- und Klageverfahren durch das Rechtsamt geltend gemacht, sofern zuvor keine außergerichtliche gütliche Einigung zustande gekommen ist.

Haben Sie einen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid des Amts- / Arbeitsgerichts wegen einer privatrechtlichen städtischen Forderung erhalten, dann prüfen Sie:

  • Ist die städtische Forderung berechtigt, überweisen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheides den Forderungsbetrag (einschließlich der Zinsen und Kosten) auf das angegebene städtische Sparkassenkonto unter Angabe des Geschäftszeichens des Antragstellers. Diese Angaben sind aus dem Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid ersichtlich. Sie können auch beim Rechtsamt erfragt werden.
  • Sollten Sie den Betrag nicht in einer Summe zahlen können, setzen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheides mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch oder schriftlich in Verbindung und vereinbaren ggf. eine Ratenzahlung.
  • Haben Sie Zweifel an der Berechtigung der Forderung, dann legen Sie innerhalb von 14 Tagen (Arbeitsgericht 7 Tage) nach Zustellung des Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheides beim erlassenden Gericht Widerspruch bzw. Einspruch ein. Auch in diesem Fall können Sie jederzeit versuchen, die Sache außergerichtlich zu klären, indem Sie sich mit dem*der zuständigen Sachbearbeiter*in in Verbindung setzen.

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Personen
Herr Jörg Gerdes Ansprechpartner

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