Prostitutionsausübung in der Stadt Dortmund
Das Prostitutionsgesetz (ProstG) ist am 01.01.2002 in Kraft getreten und beinhaltet im wesentlichen Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Strafgesetzbuches (StGB).
Auswirkung auf die Prostituierten
Prostituierte haben einen rechtlichen Anspruch auf vereinbartes Entgelt. Es soll der Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen gewährt werden. Prostitution ist als Selbständige Tätigkeit oder in einem Arbeitnehmerverhältnis möglich.
Auswirkung auf das Umfeld
Die Ausübung der Prostitution außerhalb der bestehenden Sperrbezirke, die Schaffung derartiger Arbeitsplätze sowie die Vermittlung freiwilligen sexuellen Verkehrs ist ab sofort nicht mehr strafrechtlich relevant. (§§ 180a und 181a StGB). Voraussetzung: Kein Zwang zur Ausübung.
Auswirkung auf das Gewerberecht
Es enthält keine unmittelbaren Änderungen des Gaststättengesetzes (GastG) und der Gewerbeordnung (GewO). Mittelbar ist z. B. § 4 GastG betroffen: Dieser sieht die Versagung einer Gaststättenerlaubnis vor, wenn durch Prostitution "der Unsittlichkeit Vorschub geleistet wird". Prostitution ist aber nach Inkrafttreten des ProstG nicht mehr automatich unsittlich. Daraus ergibt sich, dass Bordelle auch eine Gaststättenerlaubnis erhalten können.
Vorgehensweise in Dortmund nach dem sogenannten "Dortmunder Modell"
Aufgrund der geänderten Situation wurde in Dortmund eine einheitliche Vorgehensweise durch alle mit Prostitution befassten Behörden und Hilfseinrichtungen erörtert. Das Ergebnis war das sogenannte "Dortmunder Modell", dass die Belange aller Beteiligten berücksichtigt. Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund hat diesem Vorgehen in seiner Sitzung am 19.03.02 zugestimmt.
Prostitutionsausübung
Die Grenzen des Sperrbezirkes ergeben sich aus den Sperrbezirksverordnungen der Stadt Dortmund, die Sie unten einsehen können.
Straßenprostitution
Die Ausübung von Straßenprostitution ist ab dem 16.05.2011 in Dortmund nur noch in der Linienstraße erlaubt. Ab diesem Datum tritt die ergänzende Sperrbezirksverordnung mit dem Verbot der Straßenprostitution in Kraft.
Weitere Prostitutionsausübung
Alle Arten der Prostitution werden unter gewerberechtlichen, ausländerrechtlichen, bauordnungsrechtlichen und strafrechtlichen Gesichtspunkten überprüft und können sowohl legal oder illegal sein. Die Kontrollen erfolgen in Absprache der beteiligten Behörden.
Generell verboten ist die Ausübung jeglicher Prostitution im Sperrbezirk für alle Prostitutionsarten. Die Grenzen dieses Sperrbezirkes ergeben sich aus der entsprechenden Sperrbezirksverordnung der Stadt Dortmund.
Ergebnis soll sein, dass die Prostitution offen und transparent ausgeübt werden kann. Vorteil ist, dass alle Betriebsarten durch die Kontrollbehörden überprüfbar und für die Hilfseinrichtungen erreichbar sind. Dieser Regelungsmechanismus entspricht auch der Zielrichtung des ProstG: Die Rechte der Frauen zu stärken.
Weitere Informationen
Sperrbezirksverordnungen der Stadt Dortmund
Hilfseinrichtungen & Beratungsstellen
Informationen zum Ordnungs- und Gewerberecht
Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten - Prostitutionsausübung
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
Termine zur Vorsprache sind nur nach vorheriger Terminvergabe möglich. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter Ordnungsamt-Gewerbeangelegenheiten oder telefonisch unter der Rufnummer 0231 50-22841.
Informationen zum Ausländerrecht
Ordnungsamt - Ausländer-& Staatsangehörigkeitsangelegenheiten - Dienstleistungszentrum Bürgerdienste International
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.
Die Ausländerbehörde ist Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 15.30 Uhr telefonisch zu erreichen.
Informationen zum Strafrecht
Polizeipräsidium Dortmund - Kriminalkommissariat 12
Anschrift und ErreichbarkeitKriminaldauerdienst (außerhalb der Geschäftszeiten) Telefon: 0231 1327541
Informationen zum Steuerrecht
Finanzverwaltung Dortmund
Anschrift und ErreichbarkeitDie Laufenden Projekte des Instituts für Feuerwehr- und Rettungstechnologie (IFR) der Stadt Dortmund
Im Jahr 1878 wurde der heutige Löschzug 16 (Hombruch) der Freiwilligen Feuerwehr, damals als Freiwillige Bürger-Feuerwehr, gegründet.
Hier finden Sie eine Übersicht der Schiedspersonen für den Stadtbezirk Scharnhorst in Dortmund.
Neben Einsätzen im Brandschutz & technischen Hilfeleistung wird der Löschzug Sölde auch zu Rettungsdiensteinsätzen als First-Responder alarmiert.
Informationen zur Ausbildung zum/zur Brandoberinspektor*in bei der Feuerwehr Dortmund.
Informationen zum Thema Sondernutzung und Veranstaltungsmanagement beim Ordnungsamt der Stadt Dortmund
Hier erhalten Sie eine Übersicht zu den Standorten der Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr.
Informationen zur Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes in der Stadt Dortmund
Informationen zum Service- und Präsenzdienst des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund
Der Löschzug Syburg der Freiwilligen Feuerwehr Dortmund blickt auf über 175 Jahre Feuerwehrtradition zurück.
Seit über 100 Jahren engagiert sich der Löschzug 27 für die Sicherheit der Bevölkerung.
Die Feuer- und Rettungswache 2 der Feuerwehr Dortmund wurde im Jahr 1978 in den Dienst gestellt. Vorher war die Wache an der Münsterstraße ansässig.
Der Fachbereich 37/2 der Feuerwehr Dortmund ist für Gefahrenabwehr sowie die Einsatzorganisation zuständig.
Waldbrände entstehen in unseren Breitengraden meist aus Unachtsamkeit oder Brandstiftung - die Feuerwehr Dortmund gibt Tipps zur Vorsorge.
Der Fachbereich 37/5 der Feuerwehr Dortmund befasst sich mit Aus- und Fortbildung sowie der Geschäftsführung der Freiwilligen Feuerwehr