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Kommunalaufsicht begrüßt Beanstandung der Ausschusswahlen

Bei der Wahl der Mitglieder bzw. der stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse in der konstituierenden Sitzung des Rates am 13. November 2025 könnte es zu Absprachen und Unstimmigkeiten gekommen sein. Oberbürgermeister Alexander Kalouti hatte am 22. Dezember eine entsprechende Beanstandungs-Vorlage auf den Weg gebracht und die Bezirksregierung um eine rechtliche Einschätzung gebeten. Diese begrüßt nun die Beanstandung der Wahlen.

„Den Ausführungen in Ihrer Beschlussvorlage kann ich mich anschließen. Die Wahl der Ausschussmitglieder dürfte - mit Ausnahme der Wahlen im Gleichstellungsausschuss und im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit - rechtswidrig sein.“ So formuliert es Regierungspräsident Heinrich Böckelühr in einem Schreiben an Oberbürgermeister Alexander Kalouti am Ende der vergangenen Woche.

Oberbürgermeister der Stadt Dortmund
Alexander Kalouti
Bild: Stadt Dortmund / Roland Gorecki

Wir alle müssen darauf achten, dass die politische Arbeit im Rat und seinen Gremien auf rechtlich sicherer Basis steht. Das gut gemeinte Vorhaben, die Demokratie zu verteidigen, muss jedoch auch rechtstaatlich gut gemacht sein, sonst stärkt ein solches Vorgehen nur die politischen Extreme. Dies sind wir den Dortmunder Bürgerinnen und Bürgern, für die wir diese Arbeit tun, schuldig. Und nur so kann gute, demokratische Lokalpolitik in unserer Stadt auch funktionieren.

Abgesprochenes Wahlverhalten der Ratsmitglieder

Nicht hinnehmbar seien die Über- oder Unterrepräsentation von Fraktionen bzw. Gruppen in Ausschüssen, die auf ein systematisches, zielgerichtetes und abgesprochenes Wahlverhalten der Ratsmitglieder zurückzuführen sind, heißt es in dem Schreiben weiter. Hierin liege eine Beeinträchtigung der im Grundsatz gleicher Repräsentation zum Ausdruck kommenden Erfolgswertgleichheit der kommunalen Wählerstimmen begründet. Wobei es unerheblich sei, ob solche Möglichkeiten im Einzelfall manipulativ genutzt werden oder ob das Verdrängen der anderen Fraktion sich als unbeabsichtigte Nebenfolge darstelle.

„Sollte der Rat auch in Folge Ihrer Beanstandung bei seinem Beschluss verbleiben, bitte ich gemäß § 54 Absatz 2 Satz 4 GO NRW um einen kurzfristigen Hinweis, um die Aufhebung nach § 122 Absatz 1 Satz 2 GO NRW prüfen zu können“, so Böckelühr. „Ich teile Ihre Rechtsauffassung, dass der geschilderte Sachverhalt einen Verstoß gegen den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit begründet. Gemeindeausschüsse dürfen nicht unabhängig von dem Stärkeverhältnis der Fraktionen besetzt werden, über das die Gemeindebürger bei der Wahl der Gemeindevertretung mitentschieden haben“, schreibt er.

Oberbürgermeister dankt Bezirksregierung

Oberbürgermeister Alexander Kalouti: „Ich bedanke mich bei dem Regierungspräsidenten und der Bezirksregierung Arnsberg für ihre gründliche Einschätzung und rechtliche Prüfung. Ich begrüße, dass die Bezirksregierung meine Beanstandung teilt. Leider bin ich nun bereits zum zweiten Mal innerhalb von nur zwei Monaten gezwungen, gegen Ratsbeschlüsse von SPD, Grünen und Linken vorzugehen, da diese rechtstaatlichen Prinzipen widersprechen. Es beunruhigt mich, dass solch erfahrenen Ratsmitgliedern diese Fehler unterlaufen.“

Brief der Bezirksregierung

Den ganzen Brief der Bezirksregierung Arnsberg lesen Sie hier, 111 KB, PDF :

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