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Vorkaufsrecht

Mehr Einfluss auf das Brückviertel

Das Brückviertel ist ein schillerndes Quartier mit wichtigen Funktionen für die lebendige Innenstadt. Um die Entwicklung dort besser mitsteuern zu können, hat die Stadt sich ein Vorkaufsrecht gesichert. Es gilt bei allen Immobilienverkäufen im Gebiet zwischen Brückstraße, Kuckelke, Friedhof und Burgwall.

Bild: Stadt Dortmund / Stefan Grey
Blick in den Eingang der Brückstraße vom Platz von Leeds aus.
Das Brückviertel soll als vielfältiges Quartier erhalten bleiben und sich positiv weiterentwickeln.
Bild: Stadt Dortmund / Stefan Grey

Wird innerhalb dieses Gebiets ein Gebäude verkauft, kann die Stadt Dortmund nun anstelle der eigentlichen Interessentinnen und Interessenten in den Kaufvertrag einsteigen. So kann sie Immobilien – in der Regel vorübergehend – selbst übernehmen. Um dies zu verhindern, können die Kaufinteressentinnen und Kaufinteressenten auch eine Vereinbarung mit der Stadt schließen. Darin verpflichten sie sich dazu, Grundstück und Gebäude im Einklang mit den städtischen Entwicklungszielen für die City zu nutzen. Zu diesen Zielen zählen unter anderem die Sicherstellung und stellenweise Erweiterung der Wohnnutzung, weniger Leerstände, die Modernisierung von Gebäuden, der Erhalt wertvoller Bausubstanz und insgesamt eine vielfältige Nutzung.

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