Recht
Party-Stopp im November: Worauf das Ordnungsamt hinweist
Im November stehen drei stille Feiertage an: Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (15. November) und Totensonntag (22. November). Was ist an diesen Tagen nicht erlaubt? Das Ordnungsamt klärt über die Verbote auf, die zusätzlich zum allgemeinen Sonntag- und Feiertagsschutz gelten.
Als stille Feiertage (auch stille Tage genannt) gelten in Deutschland Sonn- und Feiertage, die gemäß den jeweiligen Feiertagsgesetzen der Bundesländer einem besonderen gesetzlichen Schutz unterliegen. Sie dienen dem Gedenken, der Trauer oder religiösen Zwecken.
Gesetzliche Regelungen an den stillen Feiertagen
Verboten an diesen drei stillen Feiertagen sind
- Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen von 5 bis 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr,
- sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden, von 5 bis 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr,
- der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten von 5 bis 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr,
- musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb von 5 bis 18 Uhr,
- und alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz von 5 bis 18 Uhr.
In Zweifelsfällen bitte die
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