Ordnungsamt
Angelegenheiten der erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Gewerbe:
Falls Sie z.B. eine Gaststätte oder eine Spielhalle betreiben wollen, eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz oder eine Aufstellerlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit oder eine Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes benötigen, ist es ratsam, im Vorfeld der Antragstellung telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter in Kontakt zu treten. Gleiches gilt für die übrigen gewerberechtlichen Erlaubnisse, wie z.B. Bewachungsunternehmer, Makler, Bauträger, Privatkrankenanstalten usw. und für die Anträge auf Festsetzung von Ausstellungen, Messen und Märkten.
In einem solchen Telefonat kann Ihnen bereits mitgeteilt werden, welche Unterlagen von Ihnen für die Antragstellung mitzubringen sind bzw. ob eine persönliche Vorsprache in dem konkreten Fall unabdingbar ist.
Da im Regelfall vor der Antragstellung, insbesondere z.B. für eine Gaststätte oder eine Spielhalle, eine ausführliche Beratung durch die Sachbearbeiterin/den Sachbearbeiter erfolgt, können in Absprache mit der Sachbearbeiterin/dem Sachbearbeiter entsprechende Gesprächstermine vereinbart werden. Erfahrungsgemäß können in solchen Beratungsgesprächen bereits viele Fragen beantwortet werden. Aus diesem Grunde werden Gaststättenanträge sowie Spielhallenanträge nicht versandt.
Zum Schutze der Allgemeinheit werden vom Ordnungsamt auch Gewerbeuntersagungen ausgesprochen, Erlaubnisse versagt oder zurückgenommen.
Gesamtinformationen zu allen Themen in der Prostitutionsausübung des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Services zum Thema Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten beim Ordnungsamt der Stadt Dortmund.
Eine Übersicht zu Themen für den Bereich Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, für die das Ordnungsamt der Stadt Dortmund zuständig ist.
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Informationen zu Marktangelegenheiten für die Stadt Dortmund sowie eine Übersicht zu den Wochenmärkten in den einzelnen Stadtbezirken.
Informationen zu Ladenöffnungszeiten und verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Dortmund
Informationen zu Kennzeichnungspflicht für Allergenen. Mehr dazu hier.
Informationen zur Lebensmittelüberwachung in der Stadt Dortmund
Informationen zum Thema Schwarzarbeit in der Stadt Dortmund
Informationen zum Thema der Illegale Gewerbeausübung in der Stadt Dortmund
Informationen zum Thema Lotterien und Ausspielungen/Tombolen in der Stadt Dortmund
Informationen zum Anmeldeverfahren im Bereich der Prostitutionsausübung in der Stadt Dortmund
Informationen zu Prostitutionsangelegenheiten in der Stadt Dortmund
Informationen zur Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes in der Stadt Dortmund
Für die Ausübung eines Pfandleihgewerbes benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 Gewerbeordnung (GewO). Mehr Details zu Gebühren & Vorgaben – hier.
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Für die Ausübung einer Prostitutionstätigkeit sind spezielle Anzeigen und Erlaubnisse notwendig. Links zu den Online-Anträgen finden Sie hier.
Online-Service
Wir informieren Sie über das Thema Reisegewerbe. Erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen, Gebühren, Unterlagen zur Beantragung eines Reisegewerbes.
Online-Service
Wir informieren Sie über die Aufstellerlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit. Weitere Details zu Gebühren, Unterlagen & Kontaktinfos – hier.
Online-Service
Zum Betrieb einer Spielhalle wird eine glücksspielrechtliche Erlaubnis benötigt. Weitere Details zum Thema, wie Gebühren, Unterlagen & mehr – hier.
Online-Service
Hier finden Sie eine Übersicht zu den überwachungsbedürftigen Gewerben und erforderlichen Unterlagen des Gewerbetreibenden. Mehr erfahren.
Unerlaubte Handwerksausübung
Für das Versteigerergewerbe ist nach § 34b Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde notwendig. Gebühren, Formulare & mehr – hier.
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