Ordnungsamt
Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
Angelegenheiten der erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Gewerbe:
- Erteilung und Rücknahme von Erlaubnissen nach dem Gaststättengesetz (GastG) (z.B. Trinkhallen, Gaststätten, Diskotheken, Sperrzeitverkürzungen, gaststättenrechtliche Gestattungen)
- Erteilung und Rücknahme von Erlaubnissen nach der Gewerbeordnung (GewO) (z.B. Makler- und Bauträger, Reisegewerbekarten, Bewachungsgewerbe, Spielhallen, Versteigerer, Privatkliniken etc.)
- Durchführung von Gewerbeuntersagungsverfahren bei erlaubnisfreien Gewerben
- Festsetzungen von Märkten, Messen und Ausstellungen nach Titel IV GewO
- Durchführung von Märkten/Kirmessen der Stadt Dortmund
Falls Sie z.B. eine Gaststätte oder eine Spielhalle betreiben wollen, eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz oder eine Aufstellerlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit oder eine Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes benötigen, ist es ratsam, im Vorfeld der Antragstellung telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter in Kontakt zu treten. Gleiches gilt für die übrigen gewerberechtlichen Erlaubnisse, wie z.B. Bewachungsunternehmer, Makler, Bauträger, Privatkrankenanstalten usw. und für die Anträge auf Festsetzung von Ausstellungen, Messen und Märkten.
In einem solchen Telefonat kann Ihnen bereits mitgeteilt werden, welche Unterlagen von Ihnen für die Antragstellung mitzubringen sind bzw. ob eine persönliche Vorsprache in dem konkreten Fall unabdingbar ist.
Da im Regelfall vor der Antragstellung, insbesondere z.B. für eine Gaststätte oder eine Spielhalle, eine ausführliche Beratung durch die Sachbearbeiterin/den Sachbearbeiter erfolgt, können in Absprache mit der Sachbearbeiterin/dem Sachbearbeiter entsprechende Gesprächstermine vereinbart werden. Erfahrungsgemäß können in solchen Beratungsgesprächen bereits viele Fragen beantwortet werden. Aus diesem Grunde werden Gaststättenanträge sowie Spielhallenanträge nicht versandt.
Zum Schutze der Allgemeinheit werden vom Ordnungsamt auch Gewerbeuntersagungen ausgesprochen, Erlaubnisse versagt oder zurückgenommen.
Themen
Informationen zu Kennzeichnungspflicht für Allergenen. Mehr dazu hier.
Informationen zur Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes in der Stadt Dortmund
Informationen zum Thema der Illegale Gewerbeausübung in der Stadt Dortmund
Informationen zur Lebensmittelüberwachung in der Stadt Dortmund
Informationen zu Prostitutionsangelegenheiten in der Stadt Dortmund
Informationen zum Thema Lotterien und Ausspielungen/Tombolen in der Stadt Dortmund
Informationen zu Ladenöffnungszeiten und verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Dortmund
Informationen zum Anmeldeverfahren im Bereich der Prostitutionsausübung in der Stadt Dortmund
Informationen zum Thema Schwarzarbeit in der Stadt Dortmund
Nachrichten
Services
Für die Ausübung eines Pfandleihgewerbes benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 Gewerbeordnung (GewO). Mehr Details zu Gebühren & Vorgaben – hier.
Online-Service
Für die Ausübung einer Prostitutionstätigkeit sind spezielle Anzeigen und Erlaubnisse notwendig. Links zu den Online-Anträgen finden Sie hier.
Online-Service
Wir informieren Sie über das Thema Reisegewerbe. Erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen, Gebühren, Unterlagen zur Beantragung eines Reisegewerbes.
Online-Service
Wir informieren Sie über die Aufstellerlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit. Weitere Details zu Gebühren, Unterlagen & Kontaktinfos – hier.
Online-Service
Zum Betrieb einer Spielhalle wird eine glücksspielrechtliche Erlaubnis benötigt. Weitere Details zum Thema, wie Gebühren, Unterlagen & mehr – hier.
Online-Service
Hier finden Sie eine Übersicht zu den überwachungsbedürftigen Gewerben und erforderlichen Unterlagen des Gewerbetreibenden. Mehr erfahren.
Unerlaubte Handwerksausübung
Für das Versteigerergewerbe ist nach § 34b Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde notwendig. Gebühren, Formulare & mehr – hier.