Ehrenamt
Jetzt die Chance ergreifen und für das Schöffenamt bewerben - Frist läuft bald ab
Das Ehrenamt Schöff*in ist für viele Ehrensache. Jetzt werden wieder neue Schöff*innen für fünf Jahre gesucht. Nach ihrer Wahl haben die sogenannten Laienrichter*innen Mitsprache, um über "nicht schuldig" oder "schuldig" zu entscheiden.
Alle fünf Jahre werden ehrenamtliche Richter*innen am Dortmunder Amts- und Landgericht gesucht, die sogenannten Schöffinnen und Schöffen. Sie arbeiten aktiv im deutschen Strafrechtssystem mit.
Die ehrenamtliche Tätigkeit bietet eine einzigartige Möglichkeit, tiefen Einblick in das deutsche Strafrechtssystem zu gewinnen und darin mitzuwirken.
Bewerbungsfrist bis 31. März
Für die fünfjährige Amtsperiode ab 1. Januar 2024 können sich Interessierte noch bis zum 31. März bei den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund bewerben. Die Chance auf dieses Ehrenamt gibt es nur einmal in fünf Jahren.
In die Vorschlagslisten der Stadt Dortmund müssen mindestens doppelt so viele Personen aufgenommen werden wie Schöffinnen und Schöffen am Amts- und Landgericht benötigt werden.
Für das Schöffenamt (Erwachsenenstrafrecht) müssen 1.260 Personen benannt werden, wovon 630 Personen durch das Amtsgericht ausgewählt werden. Bisher bewarben sich rund 950 Dortmunder*innen dafür.
Auch Jugendschöff*innen werden gesucht
Für das Jugendschöffenamt muss die Stadt Dortmund insgesamt 372 Personen benennen, wovon das Amtsgericht 186 Personen auswählt. Hier besteht die Besonderheit, dass eine erzieherische Befähigung vorliegen soll.
Angesprochen sind hier insbesondere Fachkräfte aus dem pädagogischen Bereich, aber auch Ausbilder*innen sowie Personen, die ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig sind. Bisher liegen 159 Bewerbungen für das Jugendschöffenamt vor.
Welche Voraussetzungen sind grundsätzlich zu erfüllen?
Gesucht werden Bewerber*innen, die in Dortmund wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nach dem Gerichtsverfassungsgesetz nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat besteht, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen wie Richter*innen, Polizeibeamt*innen, Bewährungshelfer*innen sowie und Religionsdiener*innen sollen nicht gewählt werden.
Freistellung für Gerichtstermine
Sofern die Personen Arbeitnehmer*innen sind, werden gewählte Schöffinnen und Schöffen für die Teilnahme an den Gerichtsterminen von der Arbeit freigestellt. Es wird eine Aufwandsentschädigung sowie eine Entschädigung für evtl. Verdienstausfall gezahlt.
Ausführliche Informationen zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie Bewerbungsformulare sind bei den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund, Südwall 2-4, 44137 Dortmund und in allen Bezirksverwaltungsstellen erhältlich. Alle Unterlagen stehen außerdem auf den Internetseiten der Stadt Dortmund online bereit.
Das ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular kann per Post oder durch Einwurf in einen städtischen Hausbriefkasten an die Bürgerdienste der Stadt Dortmund zurückgesandt werden. Natürlich ist auch die Zusendung des eingescannten Dokumentes per Email an Wahlbüro möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 31. März 2023.
Was passiert nach der Bewerbung?
Sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt werden, werden die Bewerbungen dem Rat der Stadt Dortmund vorgelegt. Der Rat muss bis zum 30. Juni 2023 über die Aufnahme in die Schöff*innenvorschlagsliste entscheiden.
Die beschlossenen Listen werden anschließend an das Amtsgericht Dortmund weitergeleitet. In der Zeit vom 16. September bis 15. Oktober 2023 erfolgt dort die eigentliche Wahl der Schöffinnen und Schöffen durch den Schöffenwahlausschuss.
Wer in das Schöffenamt berufen wurde, erhält eine entsprechende Mitteilung und alle weiteren Informationen zur Ausübung des Schöffenamtes vom Amtsgericht Dortmund. Wer nicht gewählt wurde, erhält eine Nachricht durch die Stadt Dortmund.
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