Ehrenamt
Mehr als 2.000 Dortmunder*innen wollen Schöffinnen und Schöffen werden
Alle fünf Jahre werden ehrenamtliche Richter*innen am Dortmunder Amts- und Landgericht gesucht, die sogenannten Schöffinnen und Schöffen. Nach ihrer Wahl haben diese in Gerichtsverfahren mit demselben Stimmrecht wie die Berufsrichter über "nicht schuldig" oder "schuldig" zu entscheiden.
Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund hat sich mit den vorliegenden Bewerbungen für die kommende Schöffenamtsperiode befasst. Für die fünfjährige Amtsperiode, welche am 1. Januar 2024 beginnt, endete die Bewerbungsfrist bereits Ende März 2023.
Auf etwa 630 benötigte Stellen gingen 2.146 Bewerbungen ein
In die Vorschlagslisten der Stadt Dortmund müssen mindestens doppelt so viele Personen aufgenommen werden wie Schöffinnen*Schöffen am Amts- und Landgericht benötigt werden, dies sind etwa 630. Dementsprechend sind es für das Schöffenamt 1.260 Personen. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist bewarben sich 2.146 Dortmunder*innen für das Amt.
Schöffenwahlausschuss fällt Entscheidung im Oktober
Der Verwaltungsvorstand beschloss die Weiterleitung der Bewerbungen für das Schöffenamt an die politischen Gremien. Der Rat der Stadt ist für die Entscheidung über die Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste zuständig.
Im Anschluss an die Entscheidung des Rates wird die Vorschlagsliste an das Amtsgericht Dortmund übersendet. In der Zeit vom 16. September bis 15. Oktober 2023 erfolgt dort die eigentliche Wahl durch den Schöffenwahlausschuss. Wer in das Schöffenamt berufen wurde, erhält zum Ende des Jahres eine entsprechende Mitteilung und alle weiteren Informationen zur Ausübung des Schöffenamtes vom Amtsgericht Dortmund. Wer nicht gewählt wurde, erhält eine Nachricht durch die Stadt Dortmund. Die Stadt dankt allen Bewerber*innen für ihr Interesse.
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