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Service

Gewerbeabmeldung

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

online
Hinweis

Eine Bearbeitung ist nur bei vollständiger Vorlage aller benötigten Unterlagen möglich.
Sollten erforderliche Dokumente (z.B. Ausweis) fehlen, erhalten Sie die eingereichten
Unterlagen unbearbeitet zurück.

Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann erforderlich, wenn Sie Ihr selbstständiges Gewerbe in Dortmund aufgeben oder wenn Sie den Standort Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. In der neuen Gemeinde müssen Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit erneut anmelden.

Sie können hier online einen Termin bei der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund reservieren.

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Gewerbemeldung schriftlich an gewerbe@stadtdo.de zu senden. Hierfür benötigen wir das ausgefüllte Formular und eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments.

Weiterführende Informationen stellt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) des Landes Nordrhein-Westfalen hier auf www.startercenter.nrw zur Verfügung.

Online-Services und Formulare

Gebühren

Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

Links

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (ausländische Gewerbetreibende aus Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung beziehungsweise Aufenthaltsberechtigung ohne Auflage)
  • Bei einer Abmeldung durch Bevollmächtigte Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einer Ausweiskopie des*der Vollmachtgebers*in sowie eines vorausgefüllten Vordrucks der Gewerbeabmeldung

Fristen

Die Gewerbemeldung muss gleichzeitig (= sofort) mit der Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit erfolgen.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 14, 15 Gewerbeordnung (GewO)

Kontakt

Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Olpe 1 , Geschäftszimmer G 126
44135 Dortmund

Vorsprachen bei der Gewerbehörde Dortmund sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vereinbarung von Terminen ist unter der Rufnummer des Geschäftszimmers 50 – 2 28 41 möglich. Eine Kontaktaufnahme kann auch per e-mail an gewerbe@stadtdo.de erfolgen.

Schlagwörter

Gewerbe

Weitere Services

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An-, Ab- oder Ummeldungen von Gewerben nach der Hygiene-Verordnung NRW

Gewerbe, welche im Geltungsbereich die Hygiene-Verordnung NRW ausgeübt werden, können hier beim Gesundheitsamt An-, Ab- oder Umgemeldet werden.

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Eine Auskunft aus dem Dortmunder Gewerberegister können Sie nur schriftlich per Post / Fax oder online beantragen. Weitere Details erhalten Sie hier.

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Erfahren Sie mehr zum Thema „Ausnahmegenehmigungen von Sperrzeit und Nachtruhe“ für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten. Mehr hier.

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Suchen Sie Unterstützung für Menschen mit Behinderung? Das Ambulant Betreute Wohnen bietet Hilfe. Erfahren Sie hier mehr.

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Ein Bewachungsgewerbe erfordert nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Weitere Infos und Kontaktdetails – hier.

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Selbständig in Dortmund: Zum Aufbau von Rentenansprüchen ist für Selbständige eine Antragstellung erforderlich. Details zur Beratung & mehr – hier.

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Gewerbeüberwachung 

Eine Übersicht zu den Aufgaben im Bereich der Gewerbeüberwachung erhalten Sie hier. Mehr erfahren.

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