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Service

Freiwillige Versicherung oder Pflichtversicherung für Selbstständige

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

Online-Terminreservierung
telefonisch schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

online

Durch freiwillige Beiträge können sich Versicherte und Selbstständige unter bestimmten Umständen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sichern.

Vor der Antragstellung sollte eine Beratung durch den zuständigen Rentenversicherungsträger erfolgen. Unter anderem Handwerker*innen, Künstler*innen und Publizist*innen sowie freiberufliche Lehrer – so unterschiedlich ihre Tätigkeiten auch sind, eines haben diese Selbstständigen gemein: sie sind gesetzlich pflichtversichert.

Alle anderen Selbstständigen können auf Antrag in der Rentenversicherung pflichtversichert werden. Umfassende Informationen zum Thema Selbstständigkeit & Rentenversicherung finden Sie hier.

Wir sind eine rein antragsaufnehmende Stelle. Für die konkrete Berechnung Ihrer Rente und für alle Detailfragen zur Rente ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zuständig.

Online-Services und Formulare

Unterlagen

WICHTIG! Lassen Sie sich vorab durch den zuständigen Rentenversicherungsträger beraten.

Freiwillige Versicherung:

  • Ausweisdokument
  • Art der Einzahlung
  • Höhe der Einzahlung
  • Beginn der Versicherung

Selbstständige:

  • Ausweisdokument
  • Nachweis über die selbständige Tätigkeit
  • Art der Einzahlung
  • Höhe der Einzahlung
  • Beginn der Versicherung

Fristen

Vor Erreichen der Altersgrenze für die Zahlung der Regelaltersrente.

Voraussetzungen

Freiwillige Versicherung:

  • Freiwillige Rentenbeiträge können ab dem 16. Lebensjahr gezahlt werden, wenn die Person nicht oder nicht mehr versicherungspflichtig ist, und
  • in der Bundesrepublik Deutschland wohnt (also auch Ausländer)
    als Deutscher im Ausland lebt,
  • wer eine Rente wegen Erwerbsminderung, eine vorgezogene volle Altersrente oder eine Altersteilrente erhält.
  • In diesen Fällen werden die freiwilligen Beiträge aber erst beim nächsten Rentenanspruch berücksichtigt.
    Wer als Ausländer im Ausland lebt, aber früher schon in der Deutschen Rentenversicherung versichert war, kann eventuell ebenfalls freiwillige Rentenbeiträge zahlen.

Pflichtversicherung für Selbstständige:

  • für diesen Personenkreis gilt keine Versicherungspflicht (bei freiwilliger Versicherung) oder
  • bei dauerhafter selbständiger Tätigkeit

Rechtsgrundlagen

§§ 4 und 7 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Löwenstr. 11
44135 Dortmund
Öffnungszeiten

Schlagwörter

Gewerbe Soziales

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