Gewerbeanmeldung
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Eine Bearbeitung ist nur bei vollständiger Vorlage aller benötigten Unterlagen möglich.
Sollten erforderliche Dokumente (z.B. Ausweis) fehlen, erhalten Sie die eingereichten
Unterlagen unbearbeitet zurück.
Grundsätzlich muss jeder Gewerbebetrieb bei der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund angemeldet werden. Dies gilt für jedes Unternehmen unabhängig von der Rechtsform.
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbstständigen Gewerbebetrieb (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle) mit festem Betriebssitz neu eröffnen.
Weiterführende Informationen stellt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie Fragen rund um Ihre Existenzgründung haben, können Sie sich bei der Firmenberatung der Wirtschaftsförderung, bei der Industrie-und Handelskammer und bei der Handwerkskammer beraten lassen.
Sie können
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Gewerbemeldung schriftlich an
Online-Services und Formulare
Gebühren
Die Gebühr für eine An- oder Ummeldung beträgt bei Einzelunternehmungen und je Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 26,00 €. Bei allen anderen Rechtsformen beträgt die Gebühr 33,00 € sowie 13,00 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter.
Links
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (ausländische Gewerbetreibende aus Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung beziehungsweise Aufenthaltsberechtigung ohne Auflage)
- Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten Vorlage der Erlaubnisurkunde/Konzession (z.B. Gaststätten mit Alkoholausschank, Maklertätigkeit, Bewachungsgewerbe)
- Für Tätigkeiten im Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte; eine Gewerbeanmeldung ist hier nicht erforderlich
- Bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten (§ 38 Gewerbeordnung, z.B. Kfz-Handel, Handel mit Edelmetallen) ein Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Beleg-Art O, nicht älter als 6 Monate und eines Gewerbezentralregisterauszugs der Beleg-Art 9, nicht älter als 6 Monate (beides zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes)
- Bei zulassungspflichtigen Handwerken Vorlage der Handwerkskarte oder einer Bescheinigung der Handwerkskammer, dass eine Eintragung in die Handwerksrolle erfolgt
- Bei einer Anmeldung durch Bevollmächtigte Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einer Ausweiskopie des*der Vollmachtgebers*in sowie eines vorausgefüllten Vordrucks der Gewerbeanmeldung
- Bei bestimmten Rechtsformen (juristische Personen wie z.B. GmbH, UG usw.) Vorlage eines Handelsregisterauszugs (erhältlich beim Amtsgericht)
Fristen
Die Gewerbemeldung muss gleichzeit (= sofort) mit Beginn der gewerblichen Tätigkeit erfolgen.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit
- Bei Nichtvolljährigkeit ist eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts vorzulegen.
Rechtsgrundlagen
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)
- Gewerbeanzeige
Kontakt
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Vorsprachen bei der Gewerbehörde Dortmund sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vereinbarung von Terminen ist unter der Rufnummer des Geschäftszimmers 50 – 2 28 41 möglich. Eine Kontaktaufnahme kann auch per e-mail an gewerbe@stadtdo.de erfolgen.
Schlagwörter
Weitere Services
Gewerbe, welche im Geltungsbereich die Hygiene-Verordnung NRW ausgeübt werden, können hier beim Gesundheitsamt An-, Ab- oder Umgemeldet werden.
Eine Auskunft aus dem Dortmunder Gewerberegister können Sie nur schriftlich per Post / Fax oder online beantragen. Weitere Details erhalten Sie hier.
Erfahren Sie mehr zum Thema „Ausnahmegenehmigungen von Sperrzeit und Nachtruhe“ für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten. Mehr hier.
Informationen zum Thema Bauaktenansicht: Die Stadt Dortmund archiviert zu öffentlich-rechtlichen Zwecken "Bauakten" – weitere Details finden Sie hier.
Suchen Sie Unterstützung für Menschen mit Behinderung? Das Ambulant Betreute Wohnen bietet Hilfe. Erfahren Sie hier mehr.
Ein Bewachungsgewerbe erfordert nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Weitere Infos und Kontaktdetails – hier.
Wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in einer Bewohnerparkzone gemeldet sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.
Sie möchten Ihre Hochzeit anmelden? Wichtige Informationen zu benötigten Unterlagen, relevante Fragen & Antworten & mehr Details finden Sie hier.
STARTERCENTER NRW Westfälisches Ruhrgebiet bei der Wirtschaftsförderung Dortmund: Wir bieten Erst- & Intensivberatung in der Existenzgründungsphase.
Informationen zum Antrag auf Ausnahmegenehmigung eines Feuerwerkes zu besonderen Anlässen erhalten Sie hier. Formular, Gebühren und mehr – hier.
Beim Katasteramt können Sie Einsicht in die Flurkarte / Stadtgrundkarte nehmen und gegen Gebühr Auszüge daraus erhalten. Erfahren Sie hier mehr dazu.
Antragsstopp - derzeit können keine Anträge eingereicht werden.
Selbständig in Dortmund: Zum Aufbau von Rentenansprüchen ist für Selbständige eine Antragstellung erforderlich. Details zur Beratung & mehr – hier.
Sie möchten Ihr Führungszeugnis beantragen? Details zum Antrag, Fragen & Antworten, Formulare, Gebühren & weitere Informationen finden Sie hier.
Für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz. Weitere Infos erhalten Sie hier.