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Service

Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Bei der Prüfung der Bebaubarkeit eines Grundstückes kann sich herausstellen, dass es nur bebaut werden kann , wenn zugunsten des Baugrundstückes notwendige baurechtliche Anforderungen auf ein anderes Grundstück verlagert werden. So kann z.B. die notwendige Zufahrt zu dem Baugrundstück, die über ein Nachbargrundstück führt, mit einer Baulast zugunsten des Baugrundstücks und zu Lasten des Nachbargrundstücks abgesichert werden. Ebenso könnte das Nachbargrundstück, um die erforderliche Abstandsfläche des Baugrundstücks einzuhalten, mit einer Baulast belastet werden.

Baulasten werden beim Bauordnungsamt durch Zustimmung der Grundstückseigentümer der belasteten Grundstücke begründet. Als Ordnungsmerkmal erhält jede Baulast eine Nummer.

Baulastenverzeichnis

Die dabei entstehenden Unterlagen, das sind die Baulastenerklärung mit dem Lageplan und dem Baulastenblatt, werden beim Vermessungs- und Katasteramt archiviert und bilden das Baulastenverzeichnis. Um die räumlich begrenzten Baulasten wieder auffinden zu können, werden die belasteten und begünstigten Flurstücken im Liegenschaftskataster mit Ihren jeweiligen Nummern eingetragen. Baulasten werden nicht in das Grundbuch eingetragen.

Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis Bei jedem Rechtsgeschäft mit Grundstücken, insbesondere beim Kauf, ist es sinnvoll, sich eine Übersicht zu verschaffen, ob und wie das Grundstück mit Baulasten belastet ist. Dazu dient der Auszug aus dem Baulastenverzeichnis.

Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig.

Gebühren

Schriftliche Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis sowie schriftliche Auskünfte darüber, dass keine Baulast besteht, sind gebührenpflichtig.

Informationen zu den Gebühren

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch

Landesbauordnung NRW

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung

Kontakt

Stadt Dortmund - Vermessungs- und Katasteramt

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
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44141 Dortmund

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