Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Bei der Prüfung der Bebaubarkeit eines Grundstückes kann sich herausstellen, dass es nur bebaut werden kann , wenn zugunsten des Baugrundstückes notwendige baurechtliche Anforderungen auf ein anderes Grundstück verlagert werden. So kann z.B. die notwendige Zufahrt zu dem Baugrundstück, die über ein Nachbargrundstück führt, mit einer Baulast zugunsten des Baugrundstücks und zu Lasten des Nachbargrundstücks abgesichert werden. Ebenso könnte das Nachbargrundstück, um die erforderliche Abstandsfläche des Baugrundstücks einzuhalten, mit einer Baulast belastet werden.
Baulasten werden beim Bauordnungsamt durch Zustimmung der Grundstückseigentümer der belasteten Grundstücke begründet. Als Ordnungsmerkmal erhält jede Baulast eine Nummer.
Baulastenverzeichnis
Die dabei entstehenden Unterlagen, das sind die Baulastenerklärung mit dem Lageplan und dem Baulastenblatt, werden beim Vermessungs- und Katasteramt archiviert und bilden das Baulastenverzeichnis. Um die räumlich begrenzten Baulasten wieder auffinden zu können, werden die belasteten und begünstigten Flurstücken im Liegenschaftskataster mit Ihren jeweiligen Nummern eingetragen. Baulasten werden nicht in das Grundbuch eingetragen.
Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis Bei jedem Rechtsgeschäft mit Grundstücken, insbesondere beim Kauf, ist es sinnvoll, sich eine Übersicht zu verschaffen, ob und wie das Grundstück mit Baulasten belastet ist. Dazu dient der Auszug aus dem Baulastenverzeichnis.
Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig.
Gebühren
Schriftliche Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis sowie schriftliche Auskünfte darüber, dass keine Baulast besteht, sind gebührenpflichtig.
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch
Landesbauordnung NRW
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung
Kontakt
Stadt Dortmund - Vermessungs- und Katasteramt
Anschrift und Erreichbarkeit44141 Dortmund
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