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Benutzung eines Gewässers

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Unter der Benutzung eines Gewässers versteht man u.a. die Entnahme, das Einleiten, das Aufstauen aus dem oder in das Grundwasser oder Oberflächengewässer. Dazu zählt auch das Einbringen von Stoffen, die eine Beeinträchtigung der Wasserqualität besorgen lassen wie z.B. das Verfüllen von Tiefenbrunnen oder der Einbau von RC-Material. All diese Benutzungen sind erlaubnis- oder zustimmungs- oder anzeigepflichtig. Die hierfür zuständige Stelle beim Umweltamt ist die Untere Wasserbehörde.

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Gebühren

Landesgebührenordnung

Unterlagen

Antragsunterlagen werden zurzeit überarbeitet

Voraussetzungen

Grundstück liegt im Stadtgebiet Dortmund

Einleit- und Entnahmemengen (mehr als 600.000 m³/a Bezirksregierung Arnsberg)

Rechtsgrundlagen

§ 9 und § 46 ff Wasserhaushaltsgesetzt (WHG)

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Gewässerbewirtschaftung

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Brückstr. 45
44135 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit

Umweltpostfach und Umwelthotline:
Die Umwelthotline und das Umweltpostfach sind zentrale Kontaktstellen. Dort werden Ihre Anliegen zu den Themen des Umweltamtes zentral aufgenommen und an die fachlich zuständigen Mitarbeitenden weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass über diese Kontakte in der Regel keine direkte fachliche Beratung erfolgt.

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Schlagwörter

Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz

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