Service

Altlastensanierung

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Beraten bei der Konzeption von Bodensanierungen und Flächenaufbereitungen

Prüfen von Sanierungsplänen und Erklärung der behördlichen Verbindlichkeit (Genehmigung)

Erarbeiten und Abschließen von öffentlich-rechtlichen Sanierungsverträgen Durchführen bodenschutz- und ordnungsrechtlicher Verfahrenja Teilnahme an Informationsveranstaltungen und Mitwirkung bei der Erstellung von Info-Broschüren;

Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz

Gebühren

Umfassender Verwaltungsaufwand - 57,00 € pauschal

Erhöhter Verwaltungsaufwand - 113,00 € pauschal

Besonderer Verwaltungsaufwand - 56,00 € je angefangene Stunde.

Gebühren für behördliche Verbindlichkeitserklärung (je nach Verwaltungsaufwand bis 5.000 €)

Unterlagen

Sanierungskonzept oder Sanierungsplan

Definition der konkreten Inhalte ist im Vorfeld abzustimmen

Fristen

Projektabhängig

Voraussetzungen

Schriftliche Antrag auf Erklärung der Verbindlichkeit eines Sanierungsplans

Anfrage

Rechtsgrundlagen

§ 13 BBodSchG, BBodSchV, LBodSchG

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Brückstr. 45
44135 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
Erreichbarkeit
  • Montag
    bis und bis
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  • Mittwoch
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    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde, Altlastenauskunft

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Brückstr. 45
44135 Dortmund
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Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!

Weitere Services

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Abfallberatung (gewerbliche Abfälle)

Wir informieren zur Beratung von Unternehmen & Gewerbetreibenden in Fragen der Abfallvermeidung/ Abfallentsorgung/ Abfallverwertung – Details hier.

Abfallerzeugernummer – Antrag und Vergabe

Für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen benötigen Unternehmen eine behördliche Nummer. Details zur Erteilung einer Abfallerzeugernummer – hier.

Online-Service

Abfallpatenschaften

Wir informieren über Abfallpatenschaften in Dortmund: Hier erfahren Sie Details zur Vorbereitung & Durchführung von Kampagnen zur Abfallvermeidung.

Abfallrechtliche Verfahren

Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.

Abgeschleppte Fahrzeuge

Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Die Polizei kann Ihnen Auskunft geben, ob es gestohlen oder abgeschleppt wurde.

Aktenvernichtung

Informationen zum Thema „Aktenvernichtung“ finden Sie hier. Unsere Themenseite informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH).

Altkleider

Unsere Themenseite „Altkleider“ informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) – hier erhalten Sie Links & weitere Informationen.

Altlastenkataster

Hier finden Sie Details zum Altlastenkataster in Dortmund: Wir erteilen Informationen & beraten rund um Themen wie schädliche Bodenveränderungen.

Online-Service

Amtliche Grenzanzeige

Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen & dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Mehr – hier.

Änderung der Lagebezeichnung

Antrag auf Änderung der Lagebezeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster und Grundbuch ist beim Katasteramt zu stellen – mehr Details hier.

Änderung der Nutzungsart

Wir informieren zur Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung eines Grundstücks) im Liegenschaftskataster, Grundbuch & für die Finanzverwaltung.

Annahmestellen für gewerblichen Abfall

Informationen zu Annahmestellen für gewerblichen Abfall: Wir stellen die Dienstleistung der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) vor – alle Details hier.

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO - Handwerkerparkausweis

Handwerkerparkausweis für NRW: Erleichtern Sie Ihre Arbeit mit Parkprivilegien an verschiedenen Orten – für bis zu fünf Fahrzeuge.

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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO-Parkausweis zur Durchführung von ambulanten Hebammendiensten

Parkerleichterung für Hebammen: Befreiung von Park- und Halteverboten bei Vor- und Nachsorgebesuchen. Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO. Infos hier.

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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO - Sonderparkausweis für ambulante soziale Dienste

Parkerleichterungen für soziale Dienste: Befreiung von Park- und Halteverboten bei Krankenbesuchen. Mehr Infos & Voraussetzungen – hier.

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