Service

Beratung von Flüchtlingen

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Die Beratung von Flüchtlingen erfolgt nach Bezug einer Mietwohnung und bei freiwilliger Ausreise.

Sofern Sie aus einem Übergangsheim in eine Mietwohnung umgezogen sind, wird eine umfassende Nachsorge zur Stabilisierung Ihres Mietverhältnisses und Hilfeplanung zur Verbesserung Ihrer Sprachkenntnisse und Ihrer beruflichen Qualifikation angeboten. Bei freiwilliger Rückkehrbereitschaft in Ihr Heimatland werden sie über bestehende Programme und finanzielle Rückkehrhilfen unterrichtet.

Aufenthalt, Einbürgerung & Ausländerwesen

Online-Services und Formulare

Gebühren

Diese Leistungen sind kostenfrei.

Unterlagen

Damit wir Ihren Anspruch klären und bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen z.B.:

  • Pass,
  • Einkommensnachweise,
  • lfd. Kontoauszüge
Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönliche Situation erforderlich sind, sollten Sie jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles mit den zuständigen Mitarbeitern/innen des Sozialamtes abklären.

Fristen

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Leistungsberechtigter. Liegen alle Unterlagen die wir von Ihnen benötigen vor, können Sie die Bearbeitungszeiten im Einzelfall erfragen.

Voraussetzungen

Ein Umzug aus dem Übergangsheim in eine Mietwohnung ist in der Regel möglich, wenn Sie länger als vier Jahre im Übergangsheim gelebt haben. Finanzielle Rückkehrhilfen können für Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber und Flüchtlinge bewilligt werden, wenn Sie freiwillig dauerhaft in Ihr Heimatland zurückkehren und auf die Weiterführung Ihres Asylverfahrens verzichten.

Rechtsgrundlagen

  • § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Verbindung mit § 11 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
  • REAG / GARP Programme

Kontakt

Stadt Dortmund - Sozialamt - Hilfen nach AsylbLG, Leistungen nach AsylbLG

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Entenpoth (GebäudeC) 34
44263 Dortmund

Offene Sprechstunde Dienstags und Donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten.

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Wir informieren Sie zur privaten Abwasserbeseitigung: Mehr Details zur technischen Prüfung der Anlagenbemessung & Bemessungsgrundlagen & mehr – hier.

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