Beratung von Flüchtlingen
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Die Beratung von Flüchtlingen erfolgt nach Bezug einer Mietwohnung und bei freiwilliger Ausreise.
Sofern Sie aus einem Übergangsheim in eine Mietwohnung umgezogen sind, wird eine umfassende Nachsorge zur Stabilisierung Ihres Mietverhältnisses und Hilfeplanung zur Verbesserung Ihrer Sprachkenntnisse und Ihrer beruflichen Qualifikation angeboten. Bei freiwilliger Rückkehrbereitschaft in Ihr Heimatland werden sie über bestehende Programme und finanzielle Rückkehrhilfen unterrichtet.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Diese Leistungen sind kostenfrei.
Unterlagen
Damit wir Ihren Anspruch klären und bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen z.B.:
- Pass,
- Einkommensnachweise,
- lfd. Kontoauszüge
Fristen
Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Leistungsberechtigter. Liegen alle Unterlagen die wir von Ihnen benötigen vor, können Sie die Bearbeitungszeiten im Einzelfall erfragen.
Voraussetzungen
Ein Umzug aus dem Übergangsheim in eine Mietwohnung ist in der Regel möglich, wenn Sie länger als vier Jahre im Übergangsheim gelebt haben. Finanzielle Rückkehrhilfen können für Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber und Flüchtlinge bewilligt werden, wenn Sie freiwillig dauerhaft in Ihr Heimatland zurückkehren und auf die Weiterführung Ihres Asylverfahrens verzichten.
Rechtsgrundlagen
- § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Verbindung mit § 11 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
- REAG / GARP Programme
Kontakt
Stadt Dortmund - Sozialamt - Hilfen nach AsylbLG, Leistungen nach AsylbLG
Anschrift und Erreichbarkeit44263 Dortmund
Offene Sprechstunde Dienstags und Donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten.
Weitere Services
Wir informieren zur Beratung von Unternehmen & Gewerbetreibenden in Fragen der Abfallvermeidung/ Abfallentsorgung/ Abfallverwertung – Details hier.
Wir informieren über Abfallpatenschaften in Dortmund: Hier erfahren Sie Details zur Vorbereitung & Durchführung von Kampagnen zur Abfallvermeidung.
Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.
Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Die Polizei kann Ihnen Auskunft geben, ob es gestohlen oder abgeschleppt wurde.
Wir informieren Sie zur privaten Abwasserbeseitigung: Mehr Details zur technischen Prüfung der Anlagenbemessung & Bemessungsgrundlagen & mehr – hier.
Abwehr von Großschadensereignissen
Informationen zum Thema „Aktenvernichtung“ finden Sie hier. Unsere Themenseite informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH).
„Stark aus der Krise“ – Chancen für Kinder, Jugendliche & Familien: Mehr zum „Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe & Bildung“ der Stadt Dortmund.
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Altautoverordnung: Für die Stilllegung/ Abmeldung Ihres KFZ ist ein Verwertungsnachweis / eine Verbleibserklärung nötig. Alle Informationen – hier.
Alle Informationen zum Thema Altersrente für Frauen: Rechtsgrundlagen, Online-Antrag, Voraussetzungen & weitere Details. Hier erfahren Sie mehr.
Online-Service
Rente für Versicherte, die die große Wartezeit erfüllen (35 Jahre) und nicht bis zur Regelaltersrente warten müssen – Details dazu finden Sie hier.
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Altersrente für Schwerbehinderte: Wenn Sie das Rentenalter erreichen, muss ein Antrag gestellt werden – Details, Anträge & mehr finden Sie hier.
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Wie können Sie Ihre Altersrente (Regelaltersrente) beantragen? Alle Informationen, wie Anträge, Fristen Kontaktinformationen & mehr finden Sie hier.
Online-Service
Informationen zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit im Überblick. Details - z. B. Voraussetzungen & mehr finden Sie hier.
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Unsere Themenseite „Altkleider“ informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) – hier erhalten Sie Links & weitere Informationen.