Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Im Team Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1) werden Verfahren im Zusammenhang mit der Ausweisung, der Versagung von Aufenthaltstiteln oder der illegalen Einreise bearbeitet und die Ausreiseverpflichtung durchgesetzt.
- Organisation des Abschiebungsvollzugs
- kurzfristige Realisierung der Ausreiseverpflichtung
Online-Services und Formulare
Links
Unterlagen
- Passpapier
- Gültiger Nationalpass
- Biometrisches Lichtbild
Rechtsgrundlagen
- Meldegesetz
- Aufenthaltsgesetz
Kontakt
Stadt Dortmund - Amt für Migration - Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.
Schlagwörter
Weitere Services
Erhalten Sie eine Übersicht zu den Aufgaben des Teams "Ausbildung & Studium (38/2-2)" Kontaktformulare & Infoblätter – hier.
Wir informieren Sie zum Thema Recht auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU). Mehr Details – hier.