Service

Altersrente für Schwerbehinderte

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Schriftlicher Kontakt ist möglich.

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Digitaler Service der Dt. Rentenversicherung

Sie können sich jederzeit über das Portal der Deutschen Rentenversicherung über den Stand Ihrer Altersvorsorge informieren.

Hierfür benötigen Sie ein Ausweisdokument mit aktivierter eID .

Einen Erklärfilm zum Portal finden sie hier .

Die Rente kommt nicht automatisch, wenn Sie das Rentenalter erreichen. Hierzu muss ein Antrag gestellt werden (bestenfalls etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rententermin).

Um Ihren Rentenanspruch geltend zu machen, ist es zwingend erforderlich, einen Antrag zu stellen. Ohne Antrag erfolgt keine Rentenzahlung.

Wir sind eine rein antragsaufnehmende Stelle. Für die konkrete Berechnung Ihrer Rente und für alle Detailfragen zur Rente ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zuständig.

Die Rente kann in Teil- (10%-99,99%) oder in Vollrente (100%) ausgezahlt werden.

Stellen Sie Ihren Rentenantrag kurz vor dem gewünschten Rentenbeginn, kann es sein, dass der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die letzten Entgeltmeldungen Ihres Arbeitgebers noch nicht vollständig vorliegen.

In diesem Fall werden Sie im Rahmen der Antragstellung gefragt, wie mit den noch fehlenden Entgelten verfahren werden soll.

Ihre Wahlmöglichkeiten:

  • Rentenbeginn mit Hochrechnung: Die noch fehlenden Entgelte werden auf Basis einer Hochrechnung Ihrer letzten Entgelte berechnet, damit die Rente pünktlich zum beantragten Rentenbeginn gezahlt werden kann. Ihre Rentenzahlung beginnt ohne Verzögerung.

  • Warten auf vollständige Entgeltmeldungen: Die Rente wird erst berechnet, wenn alle tatsächlichen Entgelte vorliegen. Die Rentenberechnung ist dann von Beginn an endgültig. Ihre Rentenzahlung beginnt häufig erst einige Monate später, aber die Rente wird rückwirkend nachgezahlt, laufende Zahlungen erfolgen jedoch erst nach der Festsetzung.

Hinweis zur Entscheidung:

Die Entscheidung hat keinen Einfluss auf die bereits erworbenen Rentenansprüche, sondern betrifft ausschließlich die noch fehlenden Entgelte kurz vor Rentenbeginn.

Bitte beachten Sie, dass es keine allgemeingültige Empfehlung gibt. Die für Sie passende Entscheidung hängt von Ihrer persönlichen Einkommens- und Lebenssituation ab.

Bei Fragen rund um die Teil-/Vollrente und die Hochrechnung berät Sie die DRV.

Senior*innen Soziales Inklusion & Menschen mit Behinderung

Online-Services und Formulare

Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Bankkarte (IBAN wird benötigt)
  • Krankenkassenkarte
  • Schwerbehindertenausweis
  • Steueridentifikationsnummer
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Der letzte Versicherungsverlauf von der Deutschen Rentenversicherung -> sollte der Versicherungsverlauf Lücken aufweisen bitte Nachweise mitbringen
  • Ggf. Vollmacht
  • Ggf. Nachweis Betriebs, - Zusatzrente
  • Ggf. Schreiben einer Stelle, die den Lebensunterhalt sichert.

Fristen

Die Antragsstellung kann frühstens 6 Monate und sollte spätestens 3 Monate vor Rentenbeginn erfolgen.

Voraussetzungen

  • Die eine Wartezeit muss mindestens 35 Jahre betragen.
  • Sie müssen das maßgebende Eintrittsalter erreicht haben. Nutzen Sie hierfür gerne den Rentenbeginnrechner.
    Sie müssen eine Schwerbehinderung von mindestens 50% haben.

Rechtsgrundlagen

§ 236a, 6. Sozialgesetzbuch ( SGB VI )

Digitaler Service der Dt. Rentenversicherung

Informationen zum Datenschutz von dortmund.de finden in der städtischen Datenschutzerklärung.

Erklärfilm Digitale Rentenübersicht: Mehr Durchblick bei Ihrer Altersvorsorge

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Löwenstr. 11
44135 Dortmund
Öffnungszeiten:

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