Altersrente für langjährige Versicherte
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Um Ihren Rentenanspruch geltend zu machen, ist es zwingend erforderlich, einen Antrag zu stellen (bestenfalls etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rententermin). Ohne Antrag erfolgt keine Rentenzahlung.
Wir sind eine rein antragsaufnehmende Stelle. Für die konkrete Berechnung Ihrer Rente und für alle Detailfragen zur Rente ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zuständig.
Wenn Sie 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung haben, profitieren Sie von der Altersrente für langjährig Versicherte.
Alle Versicherten der Jahrgänge bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben.
Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.
Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.
Die Rente kann in Teil- (10%-99,99%) oder in Vollrente (100%) ausgezahlt werden.
Stellen Sie Ihren Rentenantrag kurz vor dem gewünschten Rentenbeginn, kann es sein, dass der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die letzten Entgeltmeldungen Ihres Arbeitgebers noch nicht vollständig vorliegen.
In diesem Fall werden Sie im Rahmen der Antragstellung gefragt, wie mit den noch fehlenden Entgelten verfahren werden soll.
Ihre Wahlmöglichkeiten:
- Rentenbeginn mit Hochrechnung: Die noch fehlenden Entgelte werden auf Basis einer Hochrechnung Ihrer letzten Entgelte berechnet, damit die Rente pünktlich zum beantragten Rentenbeginn gezahlt werden kann. Ihre Rentenzahlung beginnt ohne Verzögerung.
- Warten auf vollständige Entgeltmeldungen: Die Rente wird erst berechnet, wenn alle tatsächlichen Entgelte vorliegen. Die Rentenberechnung ist dann von Beginn an endgültig. Ihre Rentenzahlung beginnt häufig erst einige Monate später, aber die Rente wird rückwirkend nachgezahlt, laufende Zahlungen erfolgen jedoch erst nach der Festsetzung.
Hinweis zur Entscheidung:
Die Entscheidung hat keinen Einfluss auf die bereits erworbenen Rentenansprüche, sondern betrifft ausschließlich die noch fehlenden Entgelte kurz vor Rentenbeginn.
Bitte beachten Sie, dass es keine allgemeingültige Empfehlung gibt. Die für Sie passende Entscheidung hängt von Ihrer persönlichen Einkommens- und Lebenssituation ab.
Bei Fragen rund um die Teil-/Vollrente und die Hochrechnung berät Sie die DRV.
Online-Services und Formulare
Unterlagen
- Ausweisdokument
- Bankkarte (IBAN wird benötigt)
- Krankenkassenkarte
- Steueridentifikationsnummer
- Geburtsurkunden der Kinder
- Der letzte Versicherungsverlauf von der Deutschen Rentenversicherung
- sollte der Versicherungsverlauf Lücken aufweisen bitte Nachweise mitbringen
- Ggf. Schwerbehindertenausweis
- Ggf. Vollmacht
- Ggf. Nachweis Betriebs, - Zusatzrente
- Ggf. Schreiben einer Stelle, die den Lebensunterhalt sichert
Fristen
Die Antragsstellung kann frühstens 6 Monate und sollte spätestens 3 Monate vor Rentenbeginn erfolgen.
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren vorweisen.
Sie müssen das maßgebende Eintrittsalter erreicht haben. Nutzen Sie gerne hierfür denRentenbeginnrechner der DRV .
Rechtsgrundlagen
§ 236, 6. Sozialgesetzbuch ( SGB VI )
Digitaler Service der Dt. Rentenversicherung
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Kontakt
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Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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