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Altersrente (Regelaltersrente) beantragen

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Persönliche Vorsprache ist möglich.

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Service ist online verfügbar.

Online-Antrag

Regelaltersrente beantragen / Altersrentenansprüche ermitteln

Die Rente kommt nicht automatisch, wenn Sie das Rentenalter erreichen. Hierzu muss ein Antrag gestellt werden (bestenfalls etwa drei Monate vor beabsichtigtem Rententermin).

Mit dem Antrag werden Ihre Ansprüche auf die abschlagsfreie Regelaltersrente (Rente für Versicherte mit geringen Wartezeiten und für Versicherte, die nicht aus gesundheitlichen Gründen eine vorgezogene Altersrente beantragen können) ermittelt.

Mit dem Rentenantrag wird automatisch Ihr Rentenfeststellungsverfahren eingeleitet.

Sie können den Rentenantrag bequem von Ihrem Computer aus auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung stellen.

Senior*innen Soziales

Online-Services und Formulare

Informationsblätter

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsverlauf
  • Ausbildungsnachweise (z.B. Lehrvertrag, Schulzeugnisse), wenn noch nicht im Versicherungsverlauf gespeichert
  • Geburtsnachweise der Kinder, wenn noch nicht im Versicherungsverlauf gespeichert
  • Bankverbindung, BIC/ IBAN-NR.
  • Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen
  • Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen)
  • Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab 01.01.1984
  • Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse und Art der Krankenversicherung)
  • Krankenversicherungskarte
  • Steueridentifikationsnummer

Fristen

  • Abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Rententrägers.
  • Der Rentenantrag leitet das Rentenfeststellungsverfahren ein. Der Zeitpunkt der Abgabe ist bestimmend für den Beginn der Rente und kann zudem für den Beginn des Krankenversicherungsschutzes maßgebend sein. Rentenanträge müssen daher - um Rentennachteile zu vermeiden - rechtzeitig gestellt werden.
  • Die Rente sollte 3 - 3 1/2 Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 65. Lebensjahres bei Geburt vor 1947, Geburt zwischen 1947 und 1963 stufenweise Anhebung auf das 67. Lebensjahr, bei Geburt ab 1964 wird die Regelaltersrente mit dem 67. Lebensjahr gewährt.
  • Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten und Zeiten aus dem Versorgungsausgleich)

Rechtsgrundlagen

§§ 35 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Löwenstr. 11
44135 Dortmund
Öffnungszeiten:

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