Altersrente (Regelaltersrente) beantragen
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Regelaltersrente beantragen / Altersrentenansprüche ermitteln
Um Ihren Rentenanspruch geltend zu machen, ist es zwingend erforderlich, einen Antrag zu stellen. Ohne Antragerfolgt keine Rentenzahlung.
Wir sind eine rein antragsaufnehmende Stelle. Für die konkrete Berechnung Ihrer Rente und für alle Detailfragen zur Rente ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zuständig.
Die reguläre Altersrente, die Regelaltersrente, können fast alle bekommen, die gearbeitet oder Kinder erzogen haben. Denn es genügen fünf Jahre Mindestversicherungszeit (auch Wartezeit genannt) als Voraussetzung. Außerdem müssen Sie ein bestimmtes Alter erreicht haben.
Die Rente kann in Teil- (10%-99,99%) oder in Vollrente (100%) ausgezahlt werden.
Stellen Sie Ihren Rentenantrag kurz vor dem gewünschten Rentenbeginn, kann es sein, dass der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die letzten Entgeltmeldungen Ihres Arbeitgebers noch nicht vollständig vorliegen.
In diesem Fall werden Sie im Rahmen der Antragstellung gefragt, wie mit den noch fehlenden Entgelten verfahren werden soll.
Ihre Wahlmöglichkeiten:
- Rentenbeginn mit Hochrechnung: Die noch fehlenden Entgelte werden auf Basis einer Hochrechnung Ihrer letzten Entgelte berechnet, damit die Rente pünktlich zum beantragten Rentenbeginn gezahlt werden kann. Ihre Rentenzahlung beginnt ohne Verzögerung.
- Warten auf vollständige Entgeltmeldungen: Die Rente wird erst berechnet, wenn alle tatsächlichen Entgelte vorliegen. Die Rentenberechnung ist dann von Beginn an endgültig. Ihre Rentenzahlung beginnt häufig erst einige Monate später, aber die Rente wird rückwirkend nachgezahlt, laufende Zahlungen erfolgen jedoch erst nach der Festsetzung.
Hinweis zur Entscheidung:
Die Entscheidung hat keinen Einfluss auf die bereits erworbenen Rentenansprüche, sondern betrifft ausschließlich die noch fehlenden Entgelte kurz vor Rentenbeginn.
Bitte beachten Sie, dass es keine allgemeingültige Empfehlung gibt. Die für Sie passende Entscheidung hängt von Ihrer persönlichen Einkommens- und Lebenssituation ab.
Bei Fragen rund um die Teil-/Vollrente und die Hochrechnung berät Sie die DRV.
Online-Services und Formulare
Informationsblätter
Unterlagen
- Ausweisdokument
- Bankkarte (IBAN wird benötigt)
- Krankenkassenkarte
- Steueridentifikationsnummer
- Geburtsurkunden der Kinder
- Der letzte Versicherungsverlauf von der Deutschen Rentenversicherung
-> sollte der Versicherungsverlauf Lücken aufweisen bitte Nachweise mitbringen - Ggf. Schwerbehindertenausweis
- Ggf. Vollmacht
- Ggf. Nachweis Betriebs, - Zusatzrente
- Ggf. Schreiben einer Stelle, die den Lebensunterhalt sichert.
Fristen
- Abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Rententrägers.
- Der Rentenantrag leitet das Rentenfeststellungsverfahren ein. Der Zeitpunkt der Abgabe ist bestimmend für den Beginn der Rente und kann zudem für den Beginn des Krankenversicherungsschutzes maßgebend sein. Rentenanträge müssen daher - um Rentennachteile zu vermeiden - rechtzeitig gestellt werden.
- Die Rente sollte 3 - 3 1/2 Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.
Voraussetzungen
- Vollendung des 65. Lebensjahres bei Geburt vor 1947, Geburt zwischen 1947 und 1963 stufenweise Anhebung auf das 67. Lebensjahr, bei Geburt ab 1964 wird die Regelaltersrente mit dem 67. Lebensjahr gewährt.
- Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten und Zeiten aus dem Versorgungsausgleich)
Rechtsgrundlagen
§§ 35 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)
Digitaler Service der Dt. Rentenversicherung
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Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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