Identitätsbescheinigung
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Bescheinigt wird, dass eine historische und die aktuelle Flurstücksbezeichnung die gleiche Lage in der Örtlichkeit beschreiben.
Die Eigentumsangaben werden zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster durch ein Mitteilungsverfahren stets in Übereinstimmung gehalten. Dieses Verfahren erstreckt sich aber nicht auf Rechte und Belastungen an Grundstücken oder Grundstücksteilen (Abteilung II des Grundbuchs). Durch wiederholte Fortschreibung der Flurstücke durch Teilung oder Vereinigung kann es dadurch im Laufe der Zeit zu Unklarheiten kommen, welche Flächen tatsächlich von einem Recht betroffen sind. Aber auch alte Verträge oder Vereinbarungen beinhalten alte Flurstücksbezeichnungen. Solche Fragen werden im Katasteramt geklärt und durch eine Identitätsbescheinigung bestätigt.
Die Erteilung der Identitätsbescheinigung ist gebührenpflichtig.
Die Beantragung kann nur schriftlich erfolgen.
Ihr Anschreiben richten Sie bitte an das
Gebühren
gebührenpflichtig
Voraussetzungen
schriftlicher Antrag
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG NRW)
Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)
Kontakt
Stadt Dortmund - Vermessungs- und Katasteramt
Anschrift und Erreichbarkeit44141 Dortmund
Anfahrt
Sie erreichen unser Dienstgebäude Märkische Straße 24-26 mit den Stadtbahnlinien 41, 45, 47, 49 und mit der S-Bahn-Linie S4 (Station Stadthaus).
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FreitagGeschlossen
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Für Besuche außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin.
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