Service

Identitätsbescheinigung

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Bescheinigt wird, dass eine historische und die aktuelle Flurstücksbezeichnung die gleiche Lage in der Örtlichkeit beschreiben.

Die Eigentumsangaben werden zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster durch ein Mitteilungsverfahren stets in Übereinstimmung gehalten. Dieses Verfahren erstreckt sich aber nicht auf Rechte und Belastungen an Grundstücken oder Grundstücksteilen (Abteilung II des Grundbuchs). Durch wiederholte Fortschreibung der Flurstücke durch Teilung oder Vereinigung kann es dadurch im Laufe der Zeit zu Unklarheiten kommen, welche Flächen tatsächlich von einem Recht betroffen sind. Aber auch alte Verträge oder Vereinbarungen beinhalten alte Flurstücksbezeichnungen. Solche Fragen werden im Katasteramt geklärt und durch eine Identitätsbescheinigung bestätigt.

Die Erteilung der Identitätsbescheinigung ist gebührenpflichtig.

Die Beantragung kann nur schriftlich erfolgen.

Ihr Anschreiben richten Sie bitte an:

Stadt Dortmund

Vermessungs- und Katasteramt

44122 Dortmund

Gebühren

Voraussetzungen

schriftlicher Antrag

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG NRW)

Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)

Kontakt

Stadt Dortmund - Vermessungs- und Katasteramt

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Märkische Str. 24-26
44141 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis
  • Dienstag
    bis
  • Mittwoch
    bis
  • Donnerstag
    bis
  • Freitag
    Geschlossen
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Für Besuche außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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