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Service

Internationaler Artenschutz

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

online
Hinweis zum Sachgebiet Internationaler Artenschutz

Das Sachgebiet „Internationaler Artenschutz“ ist in der Zeit vom 15.06.2026 bis 26.06.2026 aus organisatorischen Gründen nicht besetzt.

Bestandsmeldungen, Anträge auf Vermarktungsbescheinigungen (CITES) sowie allgemeine Anfragen senden Sie bitte an umweltamt.int.artenschutz@stadtdo.de .

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der eingeschränkten Erreichbarkeit zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Wir bitten Sie daher, bis dahin von Sachstandsanfragen zu laufenden Vorgängen abzusehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Das Umweltamt (untere Naturschutzbehörde) nimmt diesbezüglich folgende Aufgaben wahr:

  • Meldeverfahren zum Besitznachweis von Tieren und Pflanzen besonders und streng geschützter Arten (Ausstellen der EG-Bescheinigungen)
  • Artenschutzrechtliche Kontrollen bei Besitzern, Züchtern, Händlern oder Messen und Ausstellungen geschützter Arten
  • Beratung in Artenschutzfragen

Online-Services und Formulare

Unterlagen

Formlose schriftliche Meldung bzw. bereitgestelltes Formular über den Zugang/Abgang eines Exemplars der besonders geschützten Arten (Herkunftsnachweis und Bestandsmeldung)

Bei Exemplaren streng geschützer Arten zusätzlich ein formloser Antrag zur Ausstellung des Legitimationsdokuments (z.B. EU-Bescheinigung)

Schriftliche Meldung über Veräußerung eines Exemplars der besonders geschützten Arten unter Angabe des Aktenzeichens und des Erwerbers

Meldung über Zucht eines Exemplars der besonders geschützten Arten zur Neuausstellung eines Legitimationsdokuments.

Abmeldung beim Verenden eines Exemplars der besonders geschützten Arten

Fristen

Gemäß § 7 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung ist der Beginn einer Haltung unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden (nach aktueller Rechtsprechung bedeutet dies, innerhalb von 14 Tagen).

Voraussetzungen

Erwerb, Besitz oder Vermarktung von Exemplaren der besonders und streng geschützter Arten

Private Initiative für ein Artenhilfsprojekt

Rechtsgrundlagen

Washingtoner Artenschutzübereinkommen, EG- und EU-Verordnungen Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung, Landesnaturschutzgesetz NW, Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsvollstreckungsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Ordnungswidrigkeitengesetz

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde - Internationaler Artenschutz

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Brückstr. 45 , 225 (2. OG)
44135 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit

Umweltpostfach und Umwelthotline:
Die Umwelthotline und das Umweltpostfach sind zentrale Kontaktstellen. Dort werden Ihre Anliegen zu den Themen des Umweltamtes zentral aufgenommen und an die fachlich zuständigen Mitarbeitenden weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass über diese Kontakte in der Regel keine direkte fachliche Beratung erfolgt.

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Schlagwörter

Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz

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