Internationaler Artenschutz
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Das Sachgebiet „Internationaler Artenschutz“ ist in der Zeit vom 15.06.2026 bis 26.06.2026 aus organisatorischen Gründen nicht besetzt.
Bestandsmeldungen, Anträge auf Vermarktungsbescheinigungen (CITES) sowie allgemeine Anfragen senden Sie bitte an
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der eingeschränkten Erreichbarkeit zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Wir bitten Sie daher, bis dahin von Sachstandsanfragen zu laufenden Vorgängen abzusehen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Das Umweltamt (untere Naturschutzbehörde) nimmt diesbezüglich folgende Aufgaben wahr:
- Meldeverfahren zum Besitznachweis von Tieren und Pflanzen besonders und streng geschützter Arten (Ausstellen der EG-Bescheinigungen)
- Artenschutzrechtliche Kontrollen bei Besitzern, Züchtern, Händlern oder Messen und Ausstellungen geschützter Arten
- Beratung in Artenschutzfragen
Online-Services und Formulare
Unterlagen
Formlose schriftliche Meldung bzw. bereitgestelltes Formular über den Zugang/Abgang eines Exemplars der besonders geschützten Arten (Herkunftsnachweis und Bestandsmeldung)
Bei Exemplaren streng geschützer Arten zusätzlich ein formloser Antrag zur Ausstellung des Legitimationsdokuments (z.B. EU-Bescheinigung)
Schriftliche Meldung über Veräußerung eines Exemplars der besonders geschützten Arten unter Angabe des Aktenzeichens und des Erwerbers
Meldung über Zucht eines Exemplars der besonders geschützten Arten zur Neuausstellung eines Legitimationsdokuments.
Abmeldung beim Verenden eines Exemplars der besonders geschützten Arten
Fristen
Gemäß § 7 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung ist der Beginn einer Haltung unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden (nach aktueller Rechtsprechung bedeutet dies, innerhalb von 14 Tagen).
Voraussetzungen
Erwerb, Besitz oder Vermarktung von Exemplaren der besonders und streng geschützter Arten
Private Initiative für ein Artenhilfsprojekt
Rechtsgrundlagen
Washingtoner Artenschutzübereinkommen, EG- und EU-Verordnungen Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung, Landesnaturschutzgesetz NW, Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsvollstreckungsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Ordnungswidrigkeitengesetz
Kontakt
Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde - Internationaler Artenschutz
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Umweltpostfach und Umwelthotline:
Die Umwelthotline und das Umweltpostfach sind zentrale Kontaktstellen. Dort werden Ihre Anliegen zu den Themen des Umweltamtes zentral aufgenommen und an die fachlich zuständigen Mitarbeitenden weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass über diese Kontakte in der Regel keine direkte fachliche Beratung erfolgt.
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!
Schlagwörter
Weitere Services
Informationen zu Online-Terminreservierungen in den Bereichen Einwohnermelde- & KFZ-Angelegenheiten / allgemeine Fahrerlaubnisangelegenheiten – hier.
Antragsstopp - derzeit können keine Anträge eingereicht werden.