Service

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauernder voller Erwerbsminderung

Wenn Ihre Einkünfte nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt sicherzustellen, besteht nach dem Sozialgesetzbuch XII die Möglichkeit, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung zu erhalten.

Die Grundsicherung umfasst:

Leistungen für folgende einmalige Bedarfe:

  • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
  • Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
  • Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen unter Berücksichtigung der Leistungen der Krankenkasse
  • Reparatur und Miete von therapeutischen Geräten unter Berücksichtigung der Leistungen der Krankenkasse

In einem Beratungsgespräch kann unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob für Sie ein Anspruch auf Leistungen gegeben ist.

Sollte ein Leistungsanspruch gegeben sein, so bleiben Unterhaltsansprüche gegenüber Ihren Kindern oder Eltern unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 € liegt.

Soziales Senior*innen

Online-Services und Formulare

Gebühren

Diese Leistungen sind gebührenfrei.

Unterlagen

Damit wir Ihren Anspruch prüfen und bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen z.B.:

  • Personalausweis bzw. bei ausländischen Personen einen Reisepass
  • Nachweise über alle Einkünfte, z. B. :
    - Renten/Pensionen
    - Wohngeld
    - Erwerbseinkommen
    - Einkünfte aus Wohnrechten
    - Unterhalt
    - Zinsen
    - Sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen
    - Miet- und Pachteinnahmen
  • Nachweise über folgende Ausgaben:
    - Miete und Heizkosten
    - Nachweise über private Versicherungen
  • Kontoauszüge der letzen 6 Monate
  • Nachweise über Vermögen z. B:
    - Haus- und Grundvermögen
    - PKW
    - Bargeld
    - Wertpapiere
    - Kontoguthaben
    - Versicherungsrückkaufwerte
  • Schwerbeindertenausweis (soweit vorhanden)

Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönliche Situation erforderlich sind, sollten Sie jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles mit den zuständigen Mitarbeitern/innen des Sozialamtes klären.

Fristen

Die Bearbeitungszeit ist von Ihrer Mitwirkung abhängig.
Liegen alle Unterlagen, die wir von Ihnen benötigen vor, können Sie die Bearbeitungszeiten im Einzelfall erfragen.

Voraussetzungen

Wichtige Voraussetzungen sind, dass Sie

  • Ihren gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Die Altersgrenze erreicht haben. Personen, die vor dem 01. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wurde die Altersgrenze gem. § 41 Abs. 2 Sozialgesetzbuch XII pro Jahr um 1 Monat - max. auf das 67. Lebensjahr - angehoben. oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Sollten für Sie vorrangige Ansprüche (z. B. auf Rente, Wohngeld, Krankengeld) bestehen, müssen Sie diese zunächst ausschöpfen, da die Grundsicherung eine nachrangige Leistung ist.
Neben den Einkommensverhältnissen spielen auch die Vermögensverhältnisse eine wichtige Rolle; so dürfen bei dem Bezug von Leistungen der Grundsicherung bestimmte Vermögensfreigrenzen nicht überschritten werden; beispielsweise beträgt die Vermögensfreigrenze für eine allein stehende Person 10.000,00 €.

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch XII ( SGB XII )

Kontakt

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Aplerbeck

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Aplerbecker Marktplatz 21
44287 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
    bis
  • Donnerstag
    bis

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Brackel

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Brackeler Hellweg 170
44309 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
    bis
  • Donnerstag
    bis

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Eving

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
August Wagner Platz 2-4
44339 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
    bis
  • Donnerstag
    bis

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Hörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Hörder Bahnhofstraße 16
44263 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
    bis
  • Donnerstag
    bis

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Hombruch

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Harkortstraße 58
44225 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
    bis
  • Donnerstag
    bis

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Huckarde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Urbanusstraße 5
44369 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
    bis
  • Donnerstag
    bis

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Innenstadt

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Leopoldstraße 16-20
44147 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
    bis
  • Donnerstag
    bis

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Lütgendortmund

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Limbecker Straße 31
44388 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
    bis
  • Donnerstag
    bis

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Mengede

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Am Amtshaus 11-13
44359 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
    bis
  • Donnerstag
    bis

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Scharnhorst

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Gleiwitzstraße 277
44328 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
    bis
  • Donnerstag
    bis

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

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