Namensänderung für Erwachsene (Familienname)
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Bitte beachten Sie die Änderungen zum Namensrecht ab dem 1. Mai 2025. Eine Übersicht der Änderungen finden Sie unten im FAQ.
Das Standesamt hilft, wenn Sie Ihren Geburtsnamen nachträglich z. B. aufgrund einer Erwachsenenadoption oder Einbenennung bestimmen möchten.
Hier werden nur die standesamtlichen Möglichkeiten einer Namensänderung erläutert.
Alle Informationen zu Namensänderungen für Erwachsene finden Sie unten im FAQ.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so steht Ihnen das Standesamt Dortmund gerne über das unter der nachfolgenden Rubrik "Online-Services und Formulare" bereitgestellte Kontaktformular zur Verfügung. Bitte geben Sie im Formular auch Ihre E-Mail und Telefonnummer an.
Online-Services und Formulare
Gebühren
ab 01.01.2025
- 38,00 €: Erklärungen zur Namensführung
- 9,00 €: Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung
Bezahlmöglichkeiten: EC-, Debit-, Kreditkarte oder bar am Kassenautomaten
Unterlagen
In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen (je nach Fallkonstellationen können diese abweichen):
- Geburtenregisterauszug
- Eheurkunde der Eltern
Rechtsgrundlagen
§ 1617i Bürgerliches Gesetzbuch
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an das Standesamt Dortmund.
Alle Informationen zu Namensänderungen für Erwachsene
Unter welchen Voraussetzungen kann ich meinen Namen ändern lassen?
- Wenn sich Ihr Geburtsname durch Erwachsenenadoption oder eine Einbenennung geändert hat, können Sie die Änderung durch eine einfache Erklärung vor dem Standesamt widerrufen.
- Wenn Ihre Eltern bei Ihrer Geburt keinen gemeinsamen Ehenamen geführt haben, können Sie Ihren Geburtsnamen einmalig ändern.
Wie kann ich meinen Geburtsnamen ändern, wenn meine Eltern bei meiner Geburt keinen gemeinsamen Ehenamen geführt haben?
- Sie können einmalig Ihren Geburtsnamen in den Familiennamen Ihres anderen Elternteils ändern.
- Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie aus den Familienanmen Ihrer Eltern einen Doppelnamen, mit oder ohne Bindestrich, bilden.
- Umgekehrt können Sie auch einen Familiennamen, der aus mehreren Namen besteht, reduzieren.
- Das gilt nicht, wenn sich Ihr Familienname durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz geändert hat.
Kann ich den Geburtsnamen eines Elternteils annehmen, wenn die Ehe aufgelöst wurde?
- Sollten Ihre Eltern bei Ihrer Geburt verheiratet gewesen sein und einen Ehenamen geführt haben, wurde dieser Ehename Ihr Geburtsname.
- Wenn die Ehe inzwischen aufgelöst ist und Ihre Eltern wieder die Namen führen, die sie vor der Eheschließung führten, können Sie sich der Wiederannahmeerklärung Ihres Elternteils anschließen, wenn Sie dessen Zustimmung erhalten.
Kann ich den neuen Ehenamen annehmen, wenn ein Elternteil mit einer anderen Person (wieder) verheiratet ist?
Sollte eines Ihrer Elternteile
- mit einer anderen Person verheiratet sein und
- beide einen Ehenamen führen,
können Sie diesen Ehenamen als Geburtsnamen erwerben, wenn alle Beteiligten zustimmen.
Welche Änderungen gelten seit dem 1. Mai 2025?
Doppelnamen für Ehepaare und Kinder
- Ehepaare können künftig einen gemeinsamen Doppelnamen als Ehenamen wählen, der sich aus den Nachnamen beider Partner*innen zusammensetzt.
- Auch Kinder können nun einen Doppelnamen erhalten, bestehend aus den Nachnamen beider Elternteile – unabhängig vom Familienstand der Eltern.
- Dabei können die Doppelnamen zukünftig mit oder ohne Bindestrich geführt werden.
Erleichterte Namensänderung für Scheidungs- und Stiefkinder
- Nach einer Trennung der Eltern kann ein Kind künftig leichter den Nachnamen des betreuenden Elternteils annehmen.
- Hat ein Kind im Zuge einer Stiefeltern-Eheschließung einen neuen Familiennamen erhalten, kann es im Falle einer Scheidung zu seinem ursprünglichen Namen zurückkehren.
Berücksichtigung besonderer Namenstraditionen und geschlechtsangepasster Namensformen
- Das neue Gesetz ermöglicht es, den Ehenamen oder Geburtsnamen eines Kindes in geschlechtsangepasster Form zu führen.
- Darüber hinaus werden durch die Reform traditionelle Namenspraktiken, etwa der sorbischen, friesischen oder dänischen Minderheiten, berücksichtigt.
Modernisierung des internationalen Namensrechts
- Künftig richtet sich der Name einer Person grundsätzlich nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Alternativ kann durch Erklärung das Recht des Staates gewählt werden, dem diese Person angehört.
- Demnach gilt: Für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, gilt grundsätzlich deutsches Namensrecht, sofern keine anderweitige Rechtswahl getroffen wird.
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Standesamt - Namensänderungen
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
-
Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Leistungen und Öffnungszeiten (https://rathaus.dortmund.de/wps/portal/dortmund/home/dortmund/rathaus/domap/times.domap.de/company.times.domap.de/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zijQItjAwN3Q18DEwdzQwcfc2dw3wDwwy8DQz1w8EKDHAARwP9KGL041EQhd_4cP0ofFaYhJnhV-BuaIhfgUGYAQEFviYEFJjBTMDjj4Lc0AiDTM9MT0dFRQDDJ55m/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/?p_id=33-3-0)
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