Service

Sportschützen-Erlaubnisse

persönlich

Persönliche Vorsprache möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt möglich.

Erlaubniserteilung bzw. -versagung bzw. Überprüfung der Auflagen nach dem Sprengstoffgesetz. Sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz auch "Pulverschein" genannt. Sie gehen in Ihrem privaten Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen um oder wollen diese erwerben? Dann benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Die Erlaubnis, die Sie beim Ordnungsamt beantragen können, bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang mit und den Erwerb von Sprengstoffen (z. B. für Sportschützen).

Für Informationen hinsichtlich der Nutzung oder den Erwerb von Sprengstoff im gewerblichen Bereich wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an die Bezirksregierung Arnsberg, Arbeitsschutzverwaltung, Standort Dortmund, Ruhrallee 1-3, 44139 Dortmund.

Telefonische Erreichbarkeit: 0231/50-22327

Sicherheit & Ordnung

Gebühren

Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung 95 – 455 EURO je nach Verwaltungsaufwand

Neuerteilung einer Erlaubnis zum Laden und Wiederladen für Patronenhülsen und/oder Vorderladerschießen 190 – 550 EURO je nach Verwaltungsaufwand

Verlängerung einer bestehenden Erlaubnis 145 – 505 EURO je nach Verwaltungsaufwand

Verlängerung einer bestehenden Erlaubnis inkl. Ausstellung eines neuen Erlaubnisheftes 160 – 520 EURO je nach Verwaltungsaufwand

Wesentliche Änderung einer Erlaubnis (z. B. Ergänzung/Änderung der Pulvermenge) 55 – 200 EURO je nach Verwaltungsaufwand

Ungültigkeitserklärung bei Verlust einer Erlaubnis 210 EURO

Ersatzausfertigung einer in Verlust geratenen Erlaubnis 70 EURO

Unterlagen

Für den Erhalt der Erlaubnis im privaten Bereich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Zuverlässigkeit: Im Rahmen des Antragsverfahrens wird von der Ordnungsbehörde ein Führungszeugnis und eine Stellungnahme der Polizei eingeholt.

Bedürfnis für die Erlaubnis: Sie müssen einen tatsächlichen Anlass für die Notwendigkeit der Erlaubnis haben. So wird z. B. einem/r Sportschützen/in eine Bescheinigung des Vereins ausgestellt, dass er/sie dort als aktives Mitglied einer Erlaubnis bedarf.

Fachkunde: Das Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie vorlegen. Wenn Sie noch keine Fachkunde besitzen, dann benötigen Sie zunächst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Sprengstoffverordnung für die Teilnahme an einem Lehrgang.

Körperliche Eignung: Sie müssen lediglich eine allgemeine körperliche Beweglichkeit haben (kein ärztliches Attest). Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich) EU - Staatsangehörigkeit

Voraussetzungen

  • Antrag
  • Bedürfnisprüfung

Rechtsgrundlagen

Sprengstoffgesetz

Kontakt

Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Allgemeine Gefahrenabwehr

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Olpe 1
44135 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

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