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FABIDO Jobs & Ausbildung

Erzieher*in in der praxisintegrierten Ausbildung

Für unsere Kindertageseinrichtungen im gesamten Stadtgebiet von Dortmund suchen wir Dich!

Wir bieten neben dem Berufspraktikum die Praxisintegrierte Ausbildung zur/zum Erzieher*in und zum /zur Kinderpfleger*in an. Weitere Praktikumsstellen und der Bundesfreiwilligendienst machen unser Angebot für dich komplett.

Seit 2013 bieten wir in Kooperation mit dem Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg die Ausbildung zur*zum staatlich anerkannten Erzieher*in in praxisintegrierter Form an. Besonderen Wert legen wir dabei auf die Verbindung von Theorie und Praxis über die gesamte Ausbildungsdauer von drei Jahren. Dabei wechseln sich Schultage und Tage in der Praxis der Kita innerhalb einer Woche ab. Das Berufspraktikum ist dabei integriert.

Während der gesamten Dauer der Ausbildung zahlen wir Dir ein monatliches Ausbildungsentgelt. Dies sind derzeit 1490,69 Euro und 1653,38 Euro brutto je nach Ausbildungsjahr (Stand 01.05.2026). Die Zulassungsvoraussetzungen, die Inhalte der Ausbildung sowie der Abschluss sind identisch mit der üblichen schulischen Ausbildung. Bei Interesse und Fragen zur Praxisintegrierten Ausbildung bei FABIDO wende Dich bitte an untenstehenden Kontakt. Unsere Mitarbeiter*innen freuen sich auf Deinen Anruf.

Wenn du Interesse an der praxisintegrierten Ausbildung zur*zum Erzieher*in hast und dich bei FABIDO bewerben möchtest, dann bewirb dich bitte ausschließlich online im Zeitraumvom 01.08.2025 bis 31.12.2025 auf der Karriereseite der Stadt Dortmund.

Publikationen

Erfahrungsberichte

Julian Böse, Familienzentrum Lange Straße

Foto eines lächelnden jungen Mannes mit kurzen braunen Haaren, Bart und goldenem Nasenpiercing

"Ich absolviere die praxisintegrierte Ausbildung zum Erzieher bei FABIDO und habe in der Zeit erfahren, wie besonders jeder einzelne Tag in der Einrichtung ist. Hier lernt man täglich dazu. Ich genieße es sehr, wertgeschätzt zu werden und mich voll und ganz auf meine Kolleg*innen verlassen zu können. Die Arbeit mit den Kindern ist außergewöhnlich, abwechslungsreich und in vielerlei Hinsicht bereichernd."

Alina Hausherr, Kita Ebbinghausstraße

Foto einer lächelnden jungen Frau mit blonden langen Haaren im Zopf, einer schwarzen Lederjacke und einer Brille mit goldenem Rahmen

"Ich habe die PIA-Ausbildung bei Fabido absolviert. Bei Fabido finde ich gut, dass ich einen sicheren Job habe und es jederzeit, bei Problemen, eine*n Ansprechpartner*in gibt. Zudem werden wichtige Informationen immer zuverlässig übermittelt. An dem Beruf schätze ich, dass jeder Tag individuell gestaltet werden kann und einem die Kinder jeden Tag etwas zurückgeben und ich sie in ihrer Entwicklung unterstützen kann."

Mona Kercz, Familienzentrum Bergparte

Selfie einer jungen Frau mit blonden langen Haaren

"Ich habe die PIA-Ausbildung und davor den Bundesfreiwilligendienst bei FABIDO absolviert.An FABIDO schätze ich, dass ich sowohl während als auch nach der Ausbildung stets kompetent und fürsorglich begleitet wurde, was mir eine große Sicherheit bis heute gibt. Bei Fragen zu pädagogischen oder beruflichen Themen gibt es immer eine*n festen Ansprechpartner*in. An meinem Berufsbild der Erzieherin gefällt mir besonders gut, wie ehrlich und wertschätzend die Kinder in den Einrichtungen uns gegenüber sind. Ich fühle mich geehrt, dass ich die Kinder in ihren ersten Lebensjahren begleiten darf und sie dabei pädagogisch unterstützen kann."

FAQ: Praxisintegrierte Ausbildung zur*zum staatlich anerkannten Erzieher*in

Welche Ausbildungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Voraussetzungen für die Ausbildung zu erhalten, dies hängt von dem erworbenen Schulabschluss ab.

Folgende Konstellationen sind möglich:

  • Fachoberschulreife und Abschluss berufsqualifizierender Bildungsgänge von zweijähriger Dauer (z. B. Kinderpfleger*in, Familienpfleger*in oder Sozialassistent*in oder
  • Fachoberschulreife und Abschluss der Fachoberschule, Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen oder
  • Fachoberschulreife und einschlägige Berufsausbildung oder Fachoberschulreife und nicht einschlägige Berufsausbildung und ein einschlägiges Praktikum im Umfang von mindestens 6 Wochen in Vollzeit (im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit) oder 240 Stunden in Teilzeit oder
  • Fachhochschulreife und Abschluss der Höheren Berufsfachschule, Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen oder
  • Fachhochschulreife bzw. Hochschulreife und ein einschlägiges Freiwilliges Soziales Jahr bzw. Bundesfreiwilligendienst oder ein einschlägiges Praktikum im Umfang von mindestens 6 Wochen in Vollzeit (im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit) oder 240 Stunden in Teilzeit (die Ableistung des FSJ/BFD/Praktikum muss im sozialpädagogischen Handlungsfeld erfolgen)

*Bei der nicht einschlägigen Berufsausbildung muss es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf handeln. Anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Ausbildungszeit von 2 Jahren müssen zusätzlich noch ein Jahr Berufserfahrung in dem Ausbildungsberuf nachweisen.

Befristet bis zur Aufnahme zum Schuljahr 2026/2027 gelten als gleichwertig anerkannte Qualifikation auch:

  • Abschluss eines pädagogischen Hochschulstudiums (mindestens Bachelorabschluss)
  • Berufsabschluss als Ergotherapeut*in, Physiotherapeut*in, Logopäd*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Altenpfleger*in, Familienpfleger*in, geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) in Verbindung mit mindestens einer einjährigen Berufstätigkeit in einer heil-, sonder-/rehabilitations- oder sozialpsychatrischen Eirichtung oder in einem psychiatrischen/gerontopsychiatrischen Arbeitsfeld, nach Erlangen des vorgenannten Berufsabschlusses. Die Berufstätigkeit in Einrichtungen des Gesundheitsbereichs gilt für Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen als einschlägige hauptberufliche Tätigkeit.
  • Abschluss einer Meisterausbildung in einem gewerblich-technischen Beruf in Verbindung mit einschlägiger beruflicher Vorerfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigung von mindestens einem Jahr

Anmerkung: Die Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk ersetzt nicht die Fachhochschulreife bzw. die Hochschulreife, sondern berechtigt zusätzlich zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Beispiele für ein einschlägiges Praktikum: Kindertageseinrichtung und Kindergarten.

Praktika im Bereich Jugendfreizeitstätte, OGS, Heim für behinderte Menschen werden immer individuell betrachtet und geprüft. Wobei in allen Fällen die pädagogische Arbeit in Klein- und Großgruppen zwingend erforderlich ist. Hierzu zählt nicht die Arbeit als Integrationshelfer*in oder die 1:1 Betreuung von Kindern. Bei der Tätigkeit als Tagesmutter erfolgt grundsätzlich die Prüfung durch das Berufskolleg bezüglich anrechenbarer Zeiten als Praktikum.

Sie benötigen außer bei einem Praktikum in der Kindertageseinrichtung oder im Kindergarten immer einen Tätigkeitsnachweis.

Nicht einschlägig sind Tätigkeiten im Bereich der Hausaufgabenbetreuung, der Tagespflege in Familien, Babysitting, …

Neu ab dem Bewerbungsverfahren ab 01.08.2025 ist, dass die Ausbildung auch mit dem schulischen Teil der FHR absolviert werden kann, hier ist jedoch immer das Praktikum mit Tätigkeitsnachweis in Höhe von mindestens 6 Wochen in einem einschlägigen Bereich gesondert nachzuweisen, nur der Hinweis im Zeugnis, dass ein Praktikum abgeleistet wurde, reicht nicht aus. Geben Sie bitte im Lebenslauf an, ob Sie mit dem schulischen Teil der FHR abschließen oder mit der vollen FHR.

Praktika im Bereich Jugendfreizeitstätte, OGS, Heim für behinderte Menschen werden immer individuell betrachtet und geprüft. Wobei in allen Fällen die pädagogische Arbeit in Klein- und Großgruppen zwingend erforderlich ist. Daher benötigen wir außer bei einem Praktikum in der Kindertageseinrichtung oder im Kindergarten immer einen Tätigkeitsnachweis.

Neu ab dem Bewerbungsverfahren ab 01.08.2025 ist, dass die Ausbildung auch mit dem schulischen Teil der FHR absolviert werden kann, hier ist jedoch immer das Praktikum mit Tätigkeitsnachweis in Höhe von mindestens 6 Wochen in einem einschlägigen Bereich gesondert nachzuweisen, nur der Hinweis im Zeugnis, dass ein Praktikum abgeleistet wurde, reicht nicht aus. Geben Sie bitte im Lebenslauf an, ob Sie mit dem schulischen Teil der FHR abschließen oder mit der vollen FHR.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildung dauert drei Jahre und beginnt immer am 01.08. eines jeden Jahres.

Wie kann ich mich bewerben?

Das Bewerbungsverfahren wird durch FABIDO in Abstimmung mit dem Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg durchgeführt.

Wenn du Interesse an einer praxisintegrierten Ausbildung zur*zum staatlich anerkannten Erzieher*in hast und dich bei FABIDO bewerben möchtest, dann bewirb dich bitte ausschließlich online im Zeitraum vom 01.08.2025 bis zum 31.12.2025 auf der Karriereseite der Stadt Dortmund.

Die Bewerbungsfrist beginnt am 01.08. und endet am 31.12. für das jeweils folgende Kalenderjahr.

Welche Bewerbungsunterlagen muss ich mitschicken?

FABIDO benötigt abweichend von den auf der Bewerbungsseite der Stadt Dortmund aufgeführte Unterlagen, folgende unten genannten Bewerbungsunterlagen, ohne diese Unterlagen ist eine Berücksichtigung der Bewerbung nicht möglich.

  • Ihrer Onlinebewerbung fügen daher bitte folgende Unterlagen bei:
  • ein Bewerbungsanschreiben,
  • einen aktuellen Lebenslauf,
  • Kopie des Personalausweises (beide Seiten) bzw. des Reisepasses mit Meldebescheinigung oder mit Aufenthaltsgnehmigung / Arbeitsgenehmigung
  • Kopien der letzten drei Zeugnisse einschließlich des Abschlusszeugnisses (sofern schon ein Abschluss gemacht wurde) mit allen Seiten, die ein Zeugnis beinhaltet, (inklusive Kopien von Halbjahreszeugnissen),
  • ggf. bei Absolvierung oder einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung sind zusätzlich zu den o.g. Schulzeugnissen vorhandene Nachweise in Form der Urkunde des Berufsabschlusses sowie die kompletten Ausbildungszeugnisse vom ersten Ausbildungsjahr bis zum Abschluss der Ausbildung einzureichen, zusätzlich bei Ausbildungen mit Dauer von 2 Jahren, ist ein Nachweis über mindestens ein Jahr Arbeitserfahrung in dem Ausbildungsberuf beizufügen, es muss sich zudem immer um einen anerkannten Ausbildungsberuf handeln,
  • ggf. bei Absolvierung oder einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung sind zusätzlich zu den og. Schulzeugnissen vorhandene Nachweise in Form der Urkunde des Berufsabschlusses sowie die kompletten Ausbildungszeugnisse vom ersten Ausbildungsjahr bis zum Abschluss der Ausbildung einzureichen,
  • ggf. vorhandene Nachweise von Bachelor-/Masterstudiengängen bzw. Bachelor-/Masterabschlüsse
  • unbedingt erforderlich: Nachweise über die Ableistung der erforderlichen Praktikumszeiten beziehungsweise der Nachweis, dass die Praktikumszeiten bis zum Beginn der Ausbildung absolviert werden können. Der Praktikumsnachweis muss Dauer und Inhalt (Tätigkeitsnachweis) des Praktikums beinhalten,
  • bei Berufsabschlüssen als Ergotherapeut*in, Physiotherapeut*in, Logopäd*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Altenpfleger*in, Familienpfleger*in, geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) muss ein Nachweis über eine mindestens einjährige Berufstätigkeit in einer heil-, sonder-/rehabilitations- oder sozialpsychatrischen Eirichtung oder in einem psychiatrischen/gerontopsychiatrischen Arbeitsfeld, nach Erlangen des vorgenannten Berufsabschlusses beigebracht werden
  • bei Abschluss einer Meisterausbildung in einem gewerblich-technischen Beruf in Verbindung mit einschlägiger beruflicher Vorerfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigung muss ein Nachweis von mindestens einem Jahr erbracht werden

Der Schulabschluss Abitur, fachgebundene Fachhochschulreife oder die Fachhochhochschulreife, erworben im Ausland, muss grundsätzlich über eine Bezirksregierung anerkannt worden sein, ohne diese Anerkennung kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Übersetzungen, beglaubigt oder nicht werden in keinem Fall anerkannt. Bei dem Schulabschluss Fachoberschulreife wird lt. der Bezirksregierung Köln der Schulabschluss aus Algerien, Indien, Iran, Marokko, Tunesien, Türkei und der Ukraine anerkannt. Das Zeugnis muss jedoch übersetzt und beglaubigt der Bewerbung beigefügt werden. Der Schulabschluss Fachoberschulreife allein oder mit einem Praktikum reicht nicht als Mindestqualifikation für die Ausbildung zur*zum staatlich anerkannten Erzieher*in bei FABIDO aus (siehe Punkt 4).
Bei allen im Ausland erworbenen Zeugnissen ist zudem ein erfolgreich bestandenes B2 Sprachzertifikat mit der Bewerbung einzureichen.

Die Praxisintegrierte Ausbildung zur*zum Erzieher*in kann unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden. (Anrechnung von hochschulischen Qualifikationen z.B. aus einem vorangegangenen Studium im Bereich Heilerziehungspflege, Sozialpädagogik, Elektrotechnik oder Maschinenbautechnik) Über anrechenbare Studienleistungen entscheidet nicht FABIDO sondern die Fachschule „Gisbert-von-Romberg- Berufskolleg“, hier die Fachbereichsleitung Frau Faeseke. Bei Interesse an einer verkürzten Ausbildung setzen Sie sich bitte zwingend vor der Bewerbung mit der Fachschule in Verbindung. Sollte die Fachschule der Verkürzung zustimmen, benötigt FABIDO mit der Bewerbung einen schriftlichen Nachweis der Fachschule darüber. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen mit Beginn in der Mittelstufe zur Verfügung stellen können und trotz Zustimmung des Berufskollegs zu einer Verkürzung, sich kein Anspruch auf diese ergibt.

Achtung: die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ist nicht erforderlich, FABIDO fordert von Ihnen ein erweitertes Führungszeugnis an, beantragen Sie dies bitte nicht selbstständig.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

FABIDO prüft in Zusammenarbeit mit dem Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg alle Bewerbungen bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen, führt das weitere Auswahlverfahren durch und entscheidet dann über die Zusagen bzw. Absagen an die Bewerber*innen.

Die Gespräche finden in Gruppenform mit etwa fünf Teilnehmer*innen statt.

Kann ich mich auch außerhalb des Bewerbungszeitraumes bewerben?

Nein. FABIDO bildet nach den Bewerbungsgesprächen eine Nachrückliste, so dass bei Absagen von ausgewählten Bewerber*innen die frei werdenden Plätze von dort besetzt werden. Eine Anmeldung nach dem Ende des Bewerbungszeitraumes kann somit nicht berücksichtigt werden.

Wie viele Ausbildungsplätze werden angeboten?

FABIDO bietet derzeit 95 Ausbildungsplätze an. Darüber hinaus können weitere Träger Plätze anbieten, dann in Absprache mit dem Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg.

Muss ich mich selbst um eine Praxisstelle für die Ausbildung kümmern?

Nein. Nach der Zusage werden die Bewerber*innen einer FABIDO-Ausbildungseinrichtungen zugewiesen. Die örtliche Flexibilität innerhalb des Dortmunder Stadtgebietes wird dabei vorausgesetzt. Rücksicht auf familiäre Belange gehören zum Selbstverständnis von FABIDO als Arbeitgeberin.

Wie viel Geld verdiene ich während der Ausbildung?

Das Ausbildungsentgelt beträgt im ersten Ausbildungsjahr 1.490,69 Euro, im zweiten 1.552,07 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 1.653,38 Euro brutto (Stand 01.05.2026).

Du hast Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld), vermögenswirksame Leistungen, sowie auf eine Abschlussprämie bei erstmaligem Bestehen der Abschlussprüfung als Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro.

Wie läuft die Ausbildung während der drei Jahre ab?

Während der drei Jahre gibt es einen steten Wechsel zwischen der Schule und der Praxis. Im ersten und zweiten Ausbildungsjahr gibt es jede Woche drei Tage Schule und zwei Tage Praxis, im dritten Ausbildungsjahr einen Tag Schule und vier Tage Praxis. Gegen Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet ein Praxisabschnitt in einem anderen sozialpädagogischen Handlungsfeld statt.

Habe ich Ferien oder Urlaub während der Ausbildung?

Ja. Es wird ein Vollzeit-Ausbildungsvertrag über drei Jahre geschlossen, so dass in unterrichtsfreien Zeiten (zum Beispiel an beweglichen Ferientagen) immer ein Einsatz in der Praxis erfolgt. Es besteht ein Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr; hiervon sind 18 Tage durch Schließungszeiten der Praxisstelle gebunden.

Bietet FABIDO auch Praxisstellen in Heimen, OGS oder im Freizeitbereich an?

Nein. FABIDO als städtische Trägerin der Kindertageseinrichtungen in Dortmund bietet Praxisstellen ausschließlich in Kitas an.

Ist die Ausbildung gleichwertig mit der vollzeitschulischen Form?

Ja. Mit der Ausbildung erreicht man den Abschluss zur*zum staatlich anerkannten Erzieher*in und kann in jedem sozialpädagogischen Handlungsfeld arbeiten.

FABIDO - Personalmanagement - Ausbildung und Bewerbung

Für Fragen rund um die Themen Ausbildung und Bewerbung bei FABIDO.

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Untere Brinkstr. 81-89
44141 Dortmund
Personen
Frau Klar Ansprechperson für Fragen rund um Ausbildung und Bewerbung

Kontakt

Auskunft erteilt

FABIDO - Personalentwicklung - Individuelle Ausbildungsberatung

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Ein Portrait einer Frau. Frau Franziska Buchbinder

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44141 Dortmund
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