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Kindertagespflege

Leitfaden für Kindertagespflegepersonen

Der Leitfaden "Das kranke Kind in der Kindertagespflege" wurde von FABIDO in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Dortmund für alle FABIDO Kindertagespflegepersonen entwickelt.

Das kranke Kind in der Kindertagespflege

Der Leitfaden informiert:

  • über häufig vorkommende Infektionskrankheiten
  • wie verhindert werden kann, dass sich Krankheiten in der Tagespflegestelle ausbreiten
  • welche Krankheiten meldepflichtig sind
  • ab wann ein Kind nach einer Erkrankung die Tagespflegestelle wieder besuchen darf
  • für welche Krankheiten ein ärztliches Attest vor Wiederzulassung in die Tagespflegestelle gesetzlich erforderlich ist
  • was bei einem fiebernden Kind zu beachten ist·
  • wie Eltern zu informieren und einzubinden sind ·
  • warum Impfungen empfohlen werden

Darüber hinaus erhalten Tagespflegepersonen und Eltern in der Anlage des Leitfadens Informationen zum Kinderkrankengeld, eine Elterninformation in Form eines Elternbriefes sowie die Vordrucke: „Bestätigung zur Wiederzulassung“ und „Erklärung über die Notwendigkeit der Einnahme von Medikamenten“.

FABIDO bietet den Leitfaden, 992 KB, PDF "Das kranke Kind in der Kindertagespflege" für Tagespflegepersonen, interessierte Eltern und Fachkräfte als kostenlosen Download an.

Der Leitfaden

Wenn es in der Praxis immer wieder vorkommt, dass Eltern erkrankte Kinder in die Tagespflegestelle bringen, geschieht dies häufig aus einer beruflichen Drucksituation heraus. Fühlt sich das Kind in der Tagespflegestelle „wie Zuhause“ und sind keine Großeltern in der Nähe, die im Notfall einspringen können, mag nachvollziehbar sein, dass Eltern auch ihr krankes Kind in die Obhut der Tagespflegeperson geben möchten.

Mit dem öffentlichen Auftrag der Kinderbetreuung hat die Tagespflegeperson jedoch auch die Verantwortung für die gesundheitliche Fürsorge aller Kinder übernommen. Um zu verhindern, dass Krankheiten sich ausbreiten, dürfen fiebernde oder ansteckende Kinder nicht in der Kindertagespflegestelle betreut werden. Mit dem Wissen um gesetzliche und medizinische Vorgaben kann die Tagespflegeperson verantwortlich und vor allem für die Eltern nachvollziehbar ihre Entscheidung begründen, wenn sie die Betreuung des Kindes krankheitsbedingt ablehnen muss.

Aus diesem Grund stellen wir allen Interessierten gerne unseren Leitfaden zur Verfügung und wünschen allen Tageskindern einen gesunde und unbeschwerte Zeit in der Kindertagespflege-

Weitere Informationen

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