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Ausbau der frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangebote

Informationen für Investor*innen der Kindertagesbetreuung

In Dortmund werden neue Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) im Investorenmodell errichtet. Der Träger (anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII) der TEK wird vom Jugendamt im Rahmen der Planungs- und Gesamtverantwortung festgelegt. Der Träger wird Mieter der TEK und erhält für den Betrieb einer TEK einen Zuschuss/Mietförderung nach dem Kinderbildungsgesetz – KiBiz. Der Mietzins wurde in Dortmund für TEK, die ab dem 01.01.2026 in Betrieb genommen werden, auf insgesamt 18 €/qm erhöht. Der Träger der TEK ist bei der Planung des Raumprogramms und des Außengeländes zu beteiligen. Das pädagogische Konzept des Trägers ist bei der Raumplanung zu berücksichtigen.

Ausführliche Informationen zum Ausbau der Betreuungsplätze in Dortmund erhalten Sie unter kitaausbau@stadtdo.de. Voraussetzung für die Errichtung einer TEK ist, dass der Bedarf für Betreuungsplätze für Kinder vom Jugendamt im Rahmen der Planungs- und Gesamtverantwortung festgestellt und bestätigt wurde.

Sofern Sie ein konkretes Grundstück (mindestens 1.200 Quadratmeter) bzw. Objekt mit direkt zugänglichen Außengelände benennen können, kann seitens des Jugendamtes der Bedarf für eine TEK geprüft und festgestellt werden. Ebenso kann das Grundstück oder die Bestandsimmobilie bzgl. einer Ersteinschätzung geprüft werden. Hierfür werden die genauen Daten des Standortes (Anschrift / Größe / bei Grundstücken möglichst Angaben zum Flurstück und -nummer) benötigt. Anfragen diesbezüglich sind an kitaausbau@stadtdo.de zu senden.

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