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Grundwasser

Grundwasserabsenkungen

Grundwasserabsenkungen können dauerhaft oder zeitweise erforderlich sein und werden mit Hilfe verschiedener Verfahren durchgeführt, z. B. im Vakuumverfahren. Sie sind meist dann unerlässlich, wenn Tiefbauarbeiten (z.B. Kanalbau, Errichtung von Gebäuden mit Kellergeschoss/-en) zeitlich begrenzt in grundwassererfüllten Bodenschichten durchgeführt werden müssen. Dann muss für die Dauer der Baumaßnahmen der Untergrund wasserfrei gehalten werden.

Weitere Informationen

Zur dauerhaften Grundwasserabsenkung kommen in besonderen Fällen z. B. Ring- und Flächendrainagen zum Einsatz.

Für Grundwasserabsenkungen wird generell eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde benötigt, unabhängig davon, ob sie für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft durchgeführt werden sollen.
Liegen prüffähige Antragsunterlagen vor, muss für das Erlaubnisverfahren ein Zeitraum von ca. 6 Wochen eingeplant werden.

Drainagen jeder Art dürfen nicht an das städtische Kanalnetz angeschlossen werden.

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