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Grundwasser

Grundwasserförderung

Grundwasser wird als Trink- und Brauchwasser genutzt, sowohl von Privathaushalten als auch von Gewerbe und Industrie. Gewonnen wird es durch Fördereinrichtungen (Brunnen), die in den Untergrund gebohrt/abgeteuft werden. Das Wasser wird direkt aus einer Grundwasser führenden Schicht im tieferen Untergrund (Grundwasserleiter) entnommen. Zur Förderung werden Pumpen eingesetzt.

Rechtliche Anforderungen

Das Entnehmen von Grundwasser mittels Brunnen (Grundwasserförderung) ist eine Gewässerbenutzung, für die grundsätzlich einer wasserbehördlichen Erlaubnis benötigt wird.

Die Erlaubnis muss vor der Errichtung der Brunnenanlage bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden. Für das gebührenpflichtige Erlaubnisverfahren muss ein Zeitfenster von mindestens 4 Wochen eingeplant werden, sofern der Antrag vollständig vorliegt.
Wenn Grundwasser für den Eigenbedarf oder vorübergehend genutzt werden soll, ist in bestimmten Fällen keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, dann genügt es, die Entnahme der Unteren Wasserbehörde mitzuteilen.

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Merkblatt und Anträge zur Grundwasserförderung

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