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Grundwasser

Grundwasserförderung

Grundwasser wird in unserer Stadt als Trink- und Brauchwasser genutzt – sowohl von Privathaushalten als auch von Gewerbe und Industrie. Es wird mit Hilfe von Brunnen aus tieferen Erdschichten gefördert. Diese Brunnen bohrt man in den Untergrund, bis eine Schicht erreicht ist, die dauerhaft Grundwasser enthält (sogenannter Grundwasserleiter). Mit Pumpen wird das Wasser dann an die Oberfläche befördert.

Rechtliche Anforderungen

Die Entnahme von Grundwasser über einen Brunnen (Grundwasserförderung) gilt als Gewässerbenutzung und ist in der Regel erlaubnispflichtig. Dafür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde erforderlich.

Diese Erlaubnis muss vor dem Bau der Brunnenanlage beantragt werden. Da es sich um ein gebührenpflichtiges Verfahren handelt, sollte für die Bearbeitung ein Zeitraum von mindestens vier Wochen eingeplant werden – vorausgesetzt, alle Unterlagen sind vollständig eingereicht.

In bestimmten Fällen ist keine Erlaubnis notwendig, etwa wenn das Grundwasser nur vorübergehend oder ausschließlich für den Eigenbedarf genutzt wird. In solchen Fällen genügt eine formlose Mitteilung an die Untere Wasserbehörde.

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Merkblatt und Anträge zur Grundwasserförderung

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