Alte Koerne Haus

DORTMUND MUSIK

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Fachbereich Marketing + Kommunikation / Roland Gorecki

Schutzkonzept

DORTMUND MUSIK „Ein geschützter Ort für Kinder und Jugendliche" Stand Juni 2021

Logo Dortmund Musik, bunte Flecken übereinander, neben bunter Fläche Schriftzug Dortmund Musik

Logo von DORTMUND MUSIK
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Netgroup

Das Bundeskinderschutzgesetz vom 1.1.2012 regelt den umfassenden aktiven Kindersschutz in Deutschland. Es basiert auf den beiden Säulen Prävention und Intervention.

Sexuelle Gewalt ist gesellschaftliche Realität. Missbrauch kann vor allem dort stattfinden, wo das Problembewusstsein fehlt, wo weggeschaut und geschwiegen wird. Diese Handreichung von DORTMUND MUSIK soll zur Vorbeugung gegen sexualisierte Gewalt dienen. Mit ihr zeigen wir auf, welche Schritte wir zur Prävention unternehmen und machen deutlich, dass wir auf Verdachtsfälle reagieren.

Grundsätzliche Gedanken:

Wenn Menschen miteinander in Beziehung treten, kommt dem Thema Nähe und Distanz eine bedeutende Rolle zu. Die Leitung von DORTMUND MUSIK setzt voraus, dass alle Lehrkräfte sich jederzeit - im Unterricht und bei Aktivitäten außerhalb des Unterrichts - ihrer Rolle bewusst sind.
Sie haben für ihre Schüler*innen Vorbildfunktion.

Pädagogisch unangemessene Grenzverletzungen können unabsichtlich verübt werden und/oder aus fachlichen beziehungsweise persönlichen Unachtsamkeiten resultieren. Sie beruhen nicht nur auf objektiven Kriterien, sondern ebenso auf der subjektiven Wahrnehmung von Schüler*innen. Zufällige und unbeabsichtigte Grenzverletzungen lassen sich im schulischen Alltag nicht immer vollkommen ausschließen. Wird sich die Lehrkraft einer solchen Grenzverletzung bewusst, ist es selbstverständlich und Ausdruck eines achtsamen Umgangs, sich dafür zu entschuldigen und Wiederholungen zu vermeiden.

Übergriffe unterscheiden sich von Grenzverletzungen dadurch, dass sie nicht zufällig oder aus Versehen passieren und nicht das Resultat einer fachlichen und/oder persönlichen Unzulänglichkeit sind. Sie geschehen bewusst und absichtlich. Kennzeichnend ist das Hinwegsetzen über Gesetze, gesellschaftliche und kulturelle Normen, Regelungen der Schule und den Widerstand der Betroffenen. Sie sind Ausdruck einer respektlosen und grenzüberschreitenden Haltung den Schüler*innen gegenüber.

Das Spektrum sexueller Belästigung und Gewalt umfasst:

  • anzügliche Äußerungen und sexuell herabwürdigenden Sprachgebrauch
  • Abfällige, sexistische Kommentare zu äußeren Erscheinung, Person, Verhalten und lntimleben
  • Verbales, schriftliches oder bildliches Präsentieren obszöner, pornographischer und sexuell herabwürdigende Inhalte und Darstellungen
  • Unerwünschte, intime Berührungen
  • Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
  • Unerwünschte und unangemessene Annäherungsversuche über E-Mails, SMS, soziale Netzwerke etc.

Prävention:

Alle Lehrkräfte von DORTMUND MUSIK müssen vor Aufnahme ihrer Unterrichtstätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und werden mit unserem partizipativ entwickelten Schutzkonzept vertraut gemacht.

Selbstreflexion (Aufgaben der Lehrkräfte neben der Vermittlung musikalischer, instrumentaler Inhalte):

  • Welche Verhaltensweisen können als Grenzverletzung empfunden und/oder missverstanden werden?
  • Wo beginnen Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt? Wie viel Nähe und Verbindlichkeit ist pädagogisch förderlich und sinnvoll?
  • Wie kann ich als Lehrkraft zu einem gesunden, respektvollen, offenen und sicheren Unterrichtsklima gegenüber Schüler*innen, Eltern und Kolleg*innen beitragen?
  • Welche Situationen innerhalb unserer Lehrtätigkeit könnten Anlass für eine Gefährdung sein und mit welchen Fragen müssen wir uns auseinandersetzen?
  • Was gehört zu meiner Rolle? Ich bin nicht Freund*in, Elternteil, Therapeut*in oder Partner*in.
  • Was bedeutet das konkret für die Nähe und für die Distanz zu meinen Schüler*innen? Pflege ich eine ausreichende professionelle Distanz zu diesen?
  • Häufig gibt es in unserem Beruf Nahtstellen beziehungsweise fließende Übergänge zwischen den verschiedenen Lebensbereichen. Wie trenne ich Beruf und Privatleben?
  • Als Lehrkraft erwarte ich Respekt von meinen Schüler*innen. Verhalte auch ich mich ihnen gegenüber respektvoll?
  • Wie und wo setze ich als Lehrkraft die Grenzen, wenn ein Kind oder jugendlicher Körperkontakt oder über den Unterricht hinausgehenden persönlichen Kontakt sucht?
  • Reflektiere ich mein eigenes Verhalten in Bezug auf Nähe und Distanz zu meinen Schüler*innen ausreichend?
  • In welchen Situationen sollte ich mich als Lehrkraft besonders achtsam verhalten?
  • Wie verhalte ich mich, um meine Schüler*innen leistungsgerecht zu fördern, ohne das Abhängigkeitsverhältnis auszunutzen? (Einsatz im Ensemble, Wer darf wo mitspielen? Wer darf 1. Stimme spielen? ... )
  • Wie kommuniziere ich in sozialen Netzwerken? Wie präsentiere ich mich dort? Wie viel Privates darf dort stattfinden (Posten von privaten Fotos, Berichte über private Aktivitäten ... )?

Selbstverständnis aller Mitarbeiter*innen von DORTMUND MUSIK:

Im gemeinsamen pädagogischen und künstlerischen Schaffen entstehen oft persönliche und intensive Vertrauensverhältnisse und Beziehungen.
Das Verhältnis von Lehrenden und Lernenden an einer Musikschule hat eine besondere Qualität. Gerade im Einzelunterricht und in kleinen Gruppen arbeiten Musikpädagog*innen und Schüler*innen sehr unmittelbar, nah und intensiv miteinander. Dabei spielen überaus persönliche Aspekte wie emotionaler Ausdruck, Ausstrahlung und Körperbezogenheit in Spiel- und Gesangstechnik, Auftreten und Bühnenpräsenz eine große Rolle. Aus diesem Grunde müssen wir in Hinsicht auf das sehr individuelle Empfinden von Nähe und Distanz, auf Abhängigkeitsverhältnisse und Gefährdungsmöglichkeiten Sicherheit für alle Beteiligten schaffen. Die formulierten Vereinbarungen bieten beiden Seiten Schutz: Schüler*innen vor Grenzüberschreitung und sexueller Gewalt, Lehrkräften vor unbegründetem Verdacht.

Aus diesem Grunde ist uns wichtig:

  • DORTMUND MUSIK ist für uns ein Ort, an dem Menschen unterstützt, gefördert und in der Entfaltung ihrer Potenziale bestärkt und nicht verunsichert, beschämt oder klein gemacht werden.
  • Wir sind uns unserer Rolle und Vorbildfunktion in den verschiedenen Situationen bewusst: als Lehrkraft im Unterricht, als Aufsichtsperson bei Veranstaltungen, bei privaten Kontakten mit Schüler*innen und deren Eltern.
  • Auch als Lehrkraft dürfen wir Grenzen setzen und entscheiden, wie nah wir den Kontakt zu unseren Schüler*innen und deren Eltern zulassen wollen.
  • Unser Handeln ist geleitet durch einen achtsamen Umgang miteinander sowie einen offenen und aufmerksamen Blick für die Interessen und Schutzrechte von Kindern und Jugendlichen.
  • Wir verhalten uns kultursensibel und begegnen mit Respekt den Werten und Gepflogenheiten anderer Kulturkreise.
  • Unsere Sprache ist respektvoll und der Rolle des Lehrenden und der Unterrichtssituation angemessen.
  • Auch unsere Kleidung entspricht unserer Rolle des Lehrenden.
  • Berührungen können im Musikschulunterricht hilfreich sein, um körperliche Aspekte wie z.B. Haltung und Atmung des Musizierens zu vermitteln oder zu verdeutlichen. Der didaktische Nutzen solcher Berührungen muss für unsere Schüler*innen stets eindeutig erkennbar sein und oder entsprechend erläutert werden.
  • Im Falle von notwendig erscheinenden Berührungen müssen wir vorab das Einverständnis der Schüler*innen sicherstellen und auf kleinste Anzeichen von Widerstand reagieren. Diese von den Kindern und Jugendlichen gesetzten Grenzen sind von uns zu respektieren. Es ist dann unsere Aufgabe, andere Möglichkeiten zur Vermittlung der Unterrichtsinhalte zu finden.

Sensibilisierung der Lehrkräfte in Bezug auf das Verhalten der Schüler*innen untereinander:

Immer wieder kann man beobachten, dass Schüler*innen sich auch Gleichaltrigen gegenüber respektlos verhalten, andere ausschließen oder ignorieren, schlecht übereinander reden. Gerade durch das Nutzen vielfältiger sozialer Netzwerke werden persönliche Informationen häufig unbedacht weitergegeben, es entstehen Gerüchte, die auch Mobbing zur Folge haben. Deshalb sind wir sensibel für das Verhalten unserer Schüler*innen untereinander, um für gemeinsames Musizieren gute Grundvoraussetzungen und Vertrauen zu schaffen.

  • Gehen die Schüler*innen respektvoll miteinander um? Im Verhalten untereinander; in direkter Kommunikation und sozialen Netzwerken?
  • Mobbing innerhalb der Schülerschaft darf nicht geduldet werden.
  • Der Umgang mit Daten, Foto- und Filmaufnahmen muss datenschutzkonform gehandhabt werden, Veröffentlichungen bedürfen stets der Zustimmung der Betroffenen.


Bei Fehlverhalten ist die Lehrkraft angehalten einzuschreiten und dieses zu unterbinden. Nach angemessener Entschuldigung sollte gemeinsam mit den betroffenen Schüler*innen nach geeigneten Formen in Umgang und Kommunikation gesucht werden. Fehlverhalten von Schüler*innen kann zum Ausschluss aus Ensembles oder von DORTMUND MUSIKführen.

Intervention:

Alle Mitarbeiter*innen von DORTMUND MUSIKsind verpflichtet, auf grenzverletzendes, distanzloses und sexualisiertes Verhalten von Kolleg*innen gegenüber Schüler*innen, aber auch der Schüler*innen untereinander zu reagieren. Alle Mitarbeiter*innen haben die Aufgabe, jedem Verdacht und unangemessenem Verhalten nachzugehen. Dafür benötigen wir einen professionellen Umgang mit Verdachtsfällen und praktikable Handhandlungsrichtlinien.

Handlungsweisend ist immer das Kindeswohl. In Fällen, in denen Lehrkräfte beschuldigt werden, ist es Aufgabe der Schulleitung entsprechend dieser Richtlinien durch Aufklärung und klare Positionierung zu intervenieren. Im Falle einer ungerechtfertigten Beschuldigung ist es ebenfalls Aufgabe der Schulleitung, die Lehrkraft ohne Einschränkungen zu rehabilitieren.

Wie reagiere ich als Mitarbeiter*in, wenn ich einen Verdacht einer Grenzverletzung habe?

Das Leitungsteam von DORTMUND MUSIK benennt zwei Beauftragte für Kinderschutz (Birgit Kramarczyk, Ralf Stemmer) als direkte Ansprechpersonen für das Thema. In ihrer Sitzung wird das Thema regelmäßig aufgegriffen und über die Aktualisierungen der Präventionskonzepte sowie die mögliche Durchführung von Maßnahmen (Fortbildungen, der Sensibilisierungen, aktuelle Informationen) beraten, um die Thematik im Bewusstsein der Mitarbeiter*innen päsent zu halten.

Als Handlungsleitlinie zum Umgang mit Kindeswohlgefährdungsmeldungen wird auf den Blauen Basisordner Verfahrensabläufe Kinderschutz des Jugendamtes verwiesen. Hier werden erforderliche und konkrete Verfahresabläufe im Kinderschutz beschrieben und Ansprechpartner*innen in der Fachberatung wie in den Jugendhilfediensten benannt.

Fazit:

DORTMUND MUSIK - „ein geschützter Ort für Kinder und Jugendliche" will sicherstellen, dass die Musikschule stets ein Ort ist, in dem Kinder und Jugendliche vor Übergriffen durch psychische, körperliche und verbaler Gewalt geschützt sind.

Unsere Handreichung soll allen Mitarbeiter*innen und Lehrkräften Handlungssicherheit in ihrem beruflichen Umfeld vermitteln.

Dieses Schutzkonzept wurde in verschiedenen Workshops durch das Kollegium von DORTMUND MUSIK partizipativ erarbeitet und verabschiedet.

DORTMUND MUSIK