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Lärmschutz

Stadt reduziert Geschwindigkeit auf Teilen der Mallinckrodtstraße

Innenstadt-Nord

Auf Teilen der Mallinckrodtstraße reduziert die Stadt ab Montag, 31. Juli, die erlaubte Geschwindigkeit. Zwischen Münsterstraße und Schützenstraße gilt dann Tempo 30, zwischen Schützenstraße und Lagerhausstraße Tempo 40. Die Ziele: weniger Lärm, mehr Aufenthaltsqualität und höhere Sicherheit.

Bild: Adobe Stock / Animaflora PicsStock
Tempo 30 Schild
Bild: Adobe Stock / Animaflora PicsStock

Ab dem 31. Juli wird die Geschwindigkeit auf der Mallinckrodtstraße zwischen Münsterstraße und Lagerhausstraße dauerhaft reduziert. Der Rat der Stadt hatte am 23. März beschlossen, dass an einigen stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen in Teilbereichen die Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen reduziert werden soll. Dazu gehören auch Abschnitte der Mallinckrodtstraße.

Änderungen zwischen Münsterstraße und Lagerhausstraße

Zwischen Münsterstraße und Schützenstraße wird die Geschwindigkeit auf 30km/h geändert, zwischen Schützenstraße und Lagerhausstraße wird die Geschwindigkeit auf 40km/h angepasst.

Positive Effekte

Die Anwohner*innen profitieren nicht nur durch die Reduzierung des Verkehrslärms – für alle Menschen erhöht sich die Aufenthaltsqualität, vor allem in angrenzenden Grünflächen. Eine Verringerung der Geschwindigkeit trägt bei Anpassung der Grünen Welle zu einem gleichmäßigeren Verkehrsfluss bei und reduziert Beschleunigungs- und Abbremsvorgänge, was auch die Emissionen von Klimagasen und Luftschadstoffen erheblich mindert.

Insbesondere auf Straßen mit Radverkehrsführung auf der Fahrbahn oder bei erhöhtem Querungsbedarf für Fußgänger*innen stärkt reduzierte Fahrzeuggeschwindigkeit die objektive und wahrgenommene Sicherheit. Dabei stellt die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung im Vergleich zu baulichen Eingriffen eine kostengünstige und relativ kurzfristig umzusetzende Maßnahme zur Lärmminderung dar.

Anpassung der Ampeln

Bei der Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung ist die Anpassung der Ampeln zur Beibehaltung einer vorhandenen Grünen Welle essenziell, um den Verkehrsfluss in ähnlicher oder teils sogar besserer Qualität als bei Tempo 50 aufrecht zu erhalten. Dies konnte bei der Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Ruhrallee bereits umgesetzt werden. Für kürzere Abschnitte ist eine Anpassung der Ampelschaltung nicht immer erforderlich.

Wie geht es weiter?

Auch an weiteren Straßenabschnitten im Stadtgebiet wird es zu Geschwindigkeitsredzierungen kommen. Noch in diesem Jahr wird an folgenden Straßen die Geschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt:

  • Kreuzstraße, (Haus Nr. 1-29) zwischen Hohe Straße und Vinckeplatz,
  • Saarlandstraße, (Haus Nr. 2-40) Zwischen Ruhrallee und Märkische Straße,
  • Jägerstraße, zwischen Gronaustraße und Bornstraße,
  • Vinckeplatz,
  • Wittekindstraße zwischen Vinckeplatz und Lindemannstraße,
  • Bärenbruch zwischen Haus Nr. 130 und Kirchlinder Straße,
  • Kirchlinder Straße zwischen Zollernstraße und Wasserstraße,
  • Huckarder Straße, (Haus Nr. 300-328) zwischen Franziusstraße und Hülshof

Weitere beschlossene Maßnahmen folgen in den nächsten Jahren.

Schlagwörter

Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz Mobilität & Verkehr Planen & Bauen

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