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Stadtspitze nimmt Stellung zu finanzieller Unregelmäßigkeit im Jugendamt

Ein finanzielles Fehlverhalten eines langjährigen Mitarbeiters beschäftigt das Jugendamt. Die Stadtverwaltung ist dem Fall bereits nachgegangen, für den städtischen Beschäftigten folgen nun Konsequenzen.

Das Jugendamt der Stadt Dortmund setzt sich mit einem internen Fall finanziellen Fehlverhaltens auseinander. Konkret geht es um einen Mitarbeiter, der seine genehmigte und damit zulässige berufliche Nebentätigkeit mit seiner Haupttätigkeit im Jugendamt vermischte. Dortmunder Medien warfen dem Mitarbeiter in ihrer jüngsten Berichterstattung vor, Geld aus einem Fördermittelprogramm sei in seiner Tasche gelandet. Hierzu und zu dem ganzen Fall nahm Jugenddezernentin Monika Nienaber-Willaredt am Dienstag, 18. April, Stellung.

Die Dezernentin berichtete, dass es in einer Abteilung des Jugendamtes der Stadt tatsächlich Unregelmäßigkeiten bei vier Beschaffungsvorgängen gegeben habe. Es seien vier Haushaltsgeräte - und zwar Industriestaubsauger - bei dem betroffenen Mitarbeitenden im Direktvertrieb für einzelne städtische Einrichtungen angeschafft worden. Die Vorgänge wurden durch stadtinterne Kontrollmaßnahmen bekannt.

Nach neueren Erkenntnissen Anfang des Jahres 2023 wurden unmittelbar fachbereichsübergreifende Fallkonferenzen durchgeführt, die Beschaffungsvorgänge überprüft und personalrechtliche Maßnahmen wurden zeitnah eingeleitet.

Finanzieller Schaden ist nicht entstanden

Die getätigten Käufe der vier Geräte in Höhe von circa 5.000 Euro wurden in der Zwischenzeit komplett rückabgewickelt. Die von dem Mitarbeiter kassierte Provision sei deutlich unter der Summe gewesen, so Nienaber-Willaredt. Zudem sei der Mitarbeiter abgemahnt worden und werde in Zukunft nicht mehr tätig sein für seine bisherige Abteilung im Jugendamt.

Nienaber-Willaredt stellte klar, dass städtische Beschäftigte grundsätzlich Nebentätigkeiten ausüben dürfen, sofern sie diese anmelden und diese dann offiziell genehmigt werden. Unzulässig sei aber, wenn man Nebentätigkeit und Haupttätigkeit vermische. Das widerspreche der Vorbildfunktion, die kommunal Beschäftigte nun einmal hätten.

Ein finanzieller Schaden ist der Stadt Dortmund laut Dezernentin nicht entstanden. Im Verwendungsnachweis für das Programm "Aufholen nach Corona" wurde keine dieser Käufe angegeben. Anders als medial vermutet wurde somit kein Geld aus einem Förderprogramm missbräuchlich eingesetzt. Zu der Abmahnung des Mitarbeiters hieß es weiter, sie sei wegen des Verstoßes gegen die "Allgemeine Geschäftsanweisung der Stadt Dortmund (AGA)" erfolgt. Er baue zurzeit Resturlaub und Überstunden ab und werde ab Mai innerhalb der Stadt Dortmund mit anderen Aufgaben betraut.

Der Fall wird zum Anlass genommen, die Mitarbeitenden der betroffenen Abteilung zeitnah im Umgang zu Vergaben bzw. zu Beschaffungsprozessen zu den bestehenden organisatorischen Regelungen gezielt zu sensibilisieren. Geplant seien beispielsweise Schulungen, sagte Nienaber-Willaredt

Offenbar keine Vorteilsannahme

Nach einer ersten Einschätzung des Rechtsamtes der Stadt Dortmund liegt kein Straftatbestand vor. Die angezeigte Nebentätigkeit des Mitarbeitenden ist keine Dienstausübung im Sinne des § 331, Abs. 1 StGB (Vorteilsannahme). Aufgrund dessen und aufgrund der noch nicht komplett abgeschlossenen Prüfung des gesamten Sachverhaltes wurde zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Strafanzeige gestellt.

Leistungen für Kinder und Jugendliche nicht betroffen

Nienaber-Willaredt betonte im Namen der gesamten Stadtverwaltung, dass aufgrund der Beschaffungen zu keiner Zeit Leistungen für Kinder- und Jugendliche reduziert worden seien. Eine ausführliche Information und Berichterstattung hat das Jugendamt für den zuständigen Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur nächsten regulären Sitzung im Mai 2023 im nicht-öffentlichen Teil vorgesehen.

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Familie

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