Eine der Hauptaufgaben der Versorgungsverwaltung ist die Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung einer (Schwer-) Behinderung nach dem neunten Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. Das Maß der Anerkennung wird durch den Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle Merkzeichen ausgedrückt. Zum Ausgleich bestehender Nachteile ist die Gewährung unterschiedlicher Leistungen vorgesehen, z.B. kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, Park- oder Steuererleichterungen. Betroffene können auf Wunsch einen Schwerbehindertenausweis erhalten und sind damit in der Lage im Bedarfsfall den GdB und die Merkzeichen nachzuweisen. Die Feststellung einer (Schwer-) Behinderung ist nur auf Antrag möglich. Formulare und weitergehende Informationen finden Sie hier:
Durch das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz) vom 09. Dezember 2020 wird ab dem 01. Januar 2021 bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 ein steuerlicher Pauschbetrag gewährt.
Sollten Sie den neuen steuerlichen Pauschbetrag in Anspruch nehmen wollen, stellen wir Ihnen auf Antrag eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus.
Die bisherigen Bescheinigungen bei einem Grad der Behinderung von 30 und 40 mit dauernder Einbuße (DE) behalten Ihre Gültigkeit. Zudem dient zum Nachweis der Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung von 50 der Schwerbehindertenausweis.
In steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das für Sie
Außerhalb dieser Zeitfenster sind Terminvereinbarungen möglich
Möchten Sie eine Behinderung oder einen höheren Grad der Behinderung feststellen lassen? Informieren Sie sich hier.
Online-Service
Wir informieren Sie zum Thema Parkausweise/Parkerleichterungen für Schwerbehinderte. Details zum EU-einheitlichen Parkausweis & mehr finden Sie hier.
Sind Sie vor dem 18. Lebensjahr gehörlos geworden? Beantragen Sie jetzt die monatliche Hilfe für Gehörlose. Details und Antragsverfahren – hier.
Benötigen Sie Infos zum Kündigungsschutz für Schwerbehinderte? Das Integrationsamt prüft und schützt bei Kündigungen. Mehr Informationen – hier.
Informationen zu Beratung / finanzielle Förderung für schwerbehinderte Menschen bzw. ihnen Gleichgestellte und ihre Arbeitgeber*innen finden Sie hier.
Online-Service
Services Sozialamt
Themen des Sozialamtes der Stadt Dortmund
Services des Bereichs Geflüchtete in Dortmund des Dortmunder Sozialamtes
Themen zum Bereich Geflüchtete in Dortmund des Sozialamtes der Stadt Dortmund
Kontaktinformationen des Bereichs Geflüchtete in Dortmund im Dortmunder Sozialamt
Kontaktinformationen des Sozialamts der Stadt Dortmund.
Informationen über Hilfen für schwerbehinderte Menschen in Dortmund und ihre Arbeitgeber*innen.
Informationen zum Schwerbehindertenrecht des Gemeinsamen Versorgungsamtes der Städte Dortmund, Bochum und Hagen erhalten Sie hier.
Wir informieren über die versorgungsärztliche Begutachtung nach dem Sozialgesetzbuch 9 – Rehabilitation & Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Veröffentlichung von Ergebnisberichten nach § 14 Abs. 9 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) von Einrichtungen in Dortmund
Das Beratungshaus Inklusion bietet kostenlose Beratung und Unterstützung zu inklusiver Förderung für Lehrkräfte, Eltern und mehr.
Informationen über spezielle Hilfen für Kinder in Dortmund
Hier finden Sie eine Übersicht der Themen der Behindertenbeauftragten der Stadt Dortmund.
Hier erhalten Sie wichtige Informationen und Links zum Thema "Menschen mit Behinderungen" in Dortmund.
Hier finden Sie die Kontaktinformationen der Behindertenbeauftragten in Dortmund.
Hier können Sie individuell einstellen, welche Social-Media-Angebote und externen Webdienste Sie auf den Seiten von dortmund.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, z.B. Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden.
Informationen zum Datenschutz von dortmund.de finden Sie in der