Schwerbehindertenrecht
Das gemeinsame Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen
Eine der Hauptaufgaben der Versorgungsverwaltung ist die Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung einer (Schwer-) Behinderung nach dem neunten Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. Das Maß der Anerkennung wird durch den Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle Merkzeichen ausgedrückt. Zum Ausgleich bestehender Nachteile ist die Gewährung unterschiedlicher Leistungen vorgesehen, z.B. die kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie Park- oder Steuererleichterungen. Die Feststellung einer (Schwer-) Behinderung ist nur auf Antrag möglich. Betroffene können auf Wunsch einen Schwerbehindertenausweis erhalten und sind damit in der Lage im Bedarfsfall den GdB und die Merkzeichen nachzuweisen.
Weitergehende Informationen finden Sie hier:
Notwendige Formulare finden Sie unter dem Service Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht.
Stadt Dortmund - Sozialamt - Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen Schwerbehindertenangelegenheiten
Anschrift und Erreichbarkeit
44141 Dortmund
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MontagGeschlossen
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Dienstagbis
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MittwochGeschlossen
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Donnerstagbis und bis
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FreitagGeschlossen
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Die telefonische Erreichbarkeit ist zu normalen Geschäftszeiten gegeben
Services
Möchten Sie eine Behinderung oder einen höheren Grad der Behinderung feststellen lassen? Informieren Sie sich hier.
Online-Service
Wir informieren Sie zum Thema Parkausweise/Parkerleichterungen für Schwerbehinderte. Details zum EU-einheitlichen Parkausweis & mehr finden Sie hier.
Online-Service
Unter bestimmten Voraussetzungen kann schwerbehinderten Personen ein individueller Schwerbehindertenparkplatz eingerichtet werden. Mehr Details hier.
Online-Service
Sind Sie vor dem 18. Lebensjahr gehörlos geworden? Beantragen Sie jetzt die monatliche Hilfe für Gehörlose. Details und Antragsverfahren – hier.
Benötigen Sie Infos zum Kündigungsschutz für Schwerbehinderte? Das Integrationsamt prüft und schützt bei Kündigungen. Mehr Informationen – hier.
Informationen zu Beratung / finanzielle Förderung für schwerbehinderte Menschen bzw. ihnen Gleichgestellte und ihre Arbeitgeber*innen finden Sie hier.
Online-Service
Alle zwei Jahre berichtet die Behindertenbeauftragte dem Behindertenpolitischen Netzwerk, wie es um die Belange von Menschen mit Behinderungen steht
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Alle zwei Jahre berichtete die Behindertenbeauftragte dem Behindertenpolitischen Netzwerk, wie es um die Belange von Menschen mit Behinderungen steht
Eine Übersicht zur Koordinierungsstelle Einsamkeit der Stadt Dortmund
Erfahren Sie mehr zur Dortmunder Koordinierungsstelle UN-BRK und den Grundsätzen für ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes (Zusammen)Leben.
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Veröffentlichung von Ergebnisberichten nach § 14 Abs. 9 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) von Einrichtungen in Dortmund
Dortmunds Sozialamt bietet einen speziellen Fahrdienst für Menschen mit Gehbehinderung an. Erfahren Sie mehr.
Das behindertenpolitische Netzwerk unterstützt den Rat der Stadt bei allen Entscheidungen.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung: Anspruch, Leistungen und Voraussetzungen nach dem SGB IX.
Informationen über Hilfen für schwerbehinderte Menschen in Dortmund und ihre Arbeitgeber*innen.
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Die Schwerbehindertenvertretung für Lehrkräfte in dortmunder Grundschulen. Informationen zur Beratung, Unterstützung bei Gesundheit, Anträgen & mehr.
Wir informieren über die versorgungsärztliche Begutachtung nach dem Sozialgesetzbuch 9 – Rehabilitation & Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.