Schwerbehindertenrecht
Das gemeinsame Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen
Eine der Hauptaufgaben der Versorgungsverwaltung ist die Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung einer (Schwer-) Behinderung nach dem neunten Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. Das Maß der Anerkennung wird durch den Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle Merkzeichen ausgedrückt. Zum Ausgleich bestehender Nachteile ist die Gewährung unterschiedlicher Leistungen vorgesehen, z.B. die kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie Park- oder Steuererleichterungen. Die Feststellung einer (Schwer-) Behinderung ist nur auf Antrag möglich. Betroffene können auf Wunsch einen Schwerbehindertenausweis erhalten und sind damit in der Lage im Bedarfsfall den GdB und die Merkzeichen nachzuweisen.
Weitergehende Informationen finden Sie hier:
Notwendige Formulare finden Sie unter dem Service Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht.
Stadt Dortmund - Sozialamt - Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen Schwerbehindertenangelegenheiten
Anschrift und Erreichbarkeit44141 Dortmund
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MontagGeschlossen
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Dienstagbis
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MittwochGeschlossen
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Donnerstagbis und bis
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FreitagGeschlossen
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Außerhalb dieser Zeitfenster sind Terminvereinbarungen möglich
Services
Möchten Sie eine Behinderung oder einen höheren Grad der Behinderung feststellen lassen? Informieren Sie sich hier.
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Wir informieren Sie zum Thema Parkausweise/Parkerleichterungen für Schwerbehinderte. Details zum EU-einheitlichen Parkausweis & mehr finden Sie hier.
Online-Service
Sind Sie vor dem 18. Lebensjahr gehörlos geworden? Beantragen Sie jetzt die monatliche Hilfe für Gehörlose. Details und Antragsverfahren – hier.
Benötigen Sie Infos zum Kündigungsschutz für Schwerbehinderte? Das Integrationsamt prüft und schützt bei Kündigungen. Mehr Informationen – hier.
Informationen zu Beratung / finanzielle Förderung für schwerbehinderte Menschen bzw. ihnen Gleichgestellte und ihre Arbeitgeber*innen finden Sie hier.
Online-Service
Das behindertenpolitische Netzwerk unterstützt den Rat der Stadt bei allen Entscheidungen.
Veröffentlichung von Ergebnisberichten nach § 14 Abs. 9 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) von Einrichtungen in Dortmund
Eine Übersicht zur Koordinierungsstelle Einsamkeit der Stadt Dortmund
Erfahren Sie mehr zur Dortmunder Koordinierungsstelle UN-BRK und den Grundsätzen für ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes (Zusammen)Leben.
Die Kontaktinformationen der Inklusionsbeauftragten der Stadt Dortmund finden Sie hier.
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Anspruch, Leistungen und Voraussetzungen nach dem SGB IX.
Die Schwerbehindertenvertretung für Lehrkräfte in dortmunder Grundschulen. Informationen zur Beratung, Unterstützung bei Gesundheit, Anträgen & mehr.
Informationen zu den unterschiedlichen Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sind hier verfügbar.
Informationen zu Interkultur des Kulturbüros in Dortmund.
Erfahren Sie alles über individuelle Parkplätze für Menschen mit Behinderungen: von Voraussetzungen bis zur Antragsstellung.
Hier finden Sie eine Übersicht der Standorte von behindertengerechten öffentlichen Toilettenanlagen.
Kontaktinformationen des Sozialamts der Stadt Dortmund.
Erfahren Sie mehr zu den Themen, die in den Aufgabenbereich der Inklusionsbeauftragten der Stadt Dortmund fallen.
Services des Bereichs Geflüchtete in Dortmund des Dortmunder Sozialamtes
Das Beratungshaus Inklusion bietet kostenlose Beratung und Unterstützung zu inklusiver Förderung für Lehrkräfte, Eltern und mehr.