Inklusion & Menschen mit Behinderung
Schwerbehindertenrecht
Das gemeinsame Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen
Eine der Hauptaufgaben der Versorgungsverwaltung ist die Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung einer (Schwer-) Behinderung nach dem neunten Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. Das Maß der Anerkennung wird durch den Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle Merkzeichen ausgedrückt. Zum Ausgleich bestehender Nachteile ist die Gewährung unterschiedlicher Leistungen vorgesehen, z.B. die kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie Park- oder Steuererleichterungen. Die Feststellung einer (Schwer-) Behinderung ist nur auf Antrag möglich. Betroffene können auf Wunsch einen Schwerbehindertenausweis erhalten und sind damit in der Lage im Bedarfsfall den GdB und die Merkzeichen nachzuweisen.
Weitergehende Informationen finden Sie hier:
Notwendige Formulare finden Sie unter dem Service
Stadt Dortmund - Sozialamt - Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen Schwerbehindertenangelegenheiten
Anschrift und Erreichbarkeit
44141 Dortmund
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Montagbis
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Mittwochbis
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Freitagbis
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Dienstagbis
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Donnerstagbis
Termine außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten werden auf Wunsch ermöglicht.
Services
Möchten Sie eine Behinderung oder einen höheren Grad der Behinderung feststellen lassen? Informieren Sie sich hier.
Wir informieren Sie zum Thema Parkausweise/Parkerleichterungen für Schwerbehinderte. Details zum EU-einheitlichen Parkausweis & mehr finden Sie hier.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann schwerbehinderten Personen ein individueller Schwerbehindertenparkplatz eingerichtet werden. Mehr Details hier.
Sind Sie vor dem 18. Lebensjahr gehörlos geworden? Beantragen Sie jetzt die monatliche Hilfe für Gehörlose. Details und Antragsverfahren – hier.
Benötigen Sie Infos zum Kündigungsschutz für Schwerbehinderte? Das Integrationsamt prüft und schützt bei Kündigungen. Mehr Informationen – hier.
Informationen zu Beratung / finanzielle Förderung für schwerbehinderte Menschen bzw. ihnen Gleichgestellte und ihre Arbeitgeber*innen finden Sie hier.
Einmal im Jahr richten die Stadt Dortmund und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) die Regionalplanungskonferenz aus.
Kinder mit einem besonderen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben einen Rechtsanspruch auf einen Platz an einer allgemeinen Schule.
Informationen zur Beratung von Kindern und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung und deren Familien durch das Jugendamt der Stadt Dortmund.
Eine Übersicht zur Koordinierungsstelle Einsamkeit der Stadt Dortmund
Erfahren Sie alles über individuelle Parkplätze für Menschen mit Behinderungen: von Voraussetzungen bis zur Antragsstellung.
Erfahren Sie mehr über gemeinschaftliche Wohnformen in Dortmund und wie sie das Wohnungsangebot bunter und vielfältiger gestalten.
Das behindertenpolitische Netzwerk unterstützt den Rat der Stadt bei allen Entscheidungen.
Informationen zu den Zeugnissen, die im Gemeinsamen Lernen für Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung herausgegeben werden.
Die Grundlage für den Prozess des Übergangs von Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bildet die Bezirksregierung Arnsberg
Verantwortlichkeiten in der multiprofessionellen Arbeit (MPT) schulischer Inklusion in der Grundschule.
Informationen über spezielle Hilfen für Kinder in Dortmund
Das Beratungshaus Inklusion bietet kostenlose Beratung und Unterstützung zu inklusiver Förderung für Lehrkräfte, Eltern und mehr.
Die Dortmunder Schulen achten auf kindliche Individualität. Dabei erhalten alle Kinder die Unterstützung, die sie für ihre Entwicklung brauchen.
Alle zwei Jahre berichtete die Behindertenbeauftragte dem Behindertenpolitischen Netzwerk, wie es um die Belange von Menschen mit Behinderungen steht
Wenn vermutet wird, dass ein Kind sonderpädagogische Unterstützung benötigt, kann ein Verfahren nach sonderpädagogischer Förderung eröffnet werden.