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Behindertenbeauftragte der Stadt Dortmund

Parkplatz für Menschen mit Behinderung

Ein persönlicher Parkplatz kann bereitgestellt werden, wenn Sie

  • im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit aG- oder Bl-Vermerk sind (beim Versorgungsamt erhältlich)
  • im Besitz einer Parkerleichterung sind (bei den Bürgerdiensten erhältlich)
  • kein geeigneter Abstellplatz und keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe der Wohnung bzw. des Arbeitsplatzes vorhanden sind

Den Antrag können Sie beim Tiefbauamt persönlich oder durch Bevollmächtigte, per Brief, Fax oder E-Mail (mit Kopie des Schwerbehindertenausweises) stellen.
Die Einrichtung eines Schwerbehinderten-Parkplatzes ist gebührenfrei.

Antrag für Schwerbehinderte

Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - besondere Verkehrsregelung

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Königswall 14
44137 Dortmund
Öffnungszeiten
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Mehr zum Thema

Services

Hier finden Sie eine Übersicht zu den Services der Inklusionsbeauftragten der Stadt Dortmund.

Services

Services des Bereichs Geflüchtete in Dortmund des Dortmunder Sozialamtes

KUNST.DIVERS

Informationen zum Förderbereich des Kulturbüros in Dortmund für mehr Vielfalt in Kunst und Kultur.

Regionalplanungskonferenz (RPK)

Einmal im Jahr richten die Stadt Dortmund und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) die Regionalplanungskonferenz aus.

Vorstellung einzelner Projekte

Entdecken Sie innovative gemeinschaftliche Wohnprojekte in Dortmund und lassen Sie sich inspirieren. Erfahren Sie hier mehr!

Links und Downloads

Hier erhalten Sie wichtige Informationen und Links zum Thema "Menschen mit Behinderungen" in Dortmund.

Menschen mit Behinderung im Beruf

Informationen über Hilfen für schwerbehinderte Menschen in Dortmund und ihre Arbeitgeber*innen.

Wohnen für Menschen mit Behinderungen

Informationen zu den unterschiedlichen Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sind hier verfügbar.

Themen

Themen zum Bereich Geflüchtete in Dortmund des Sozialamtes der Stadt Dortmund

Sekundarstufe I

Im ersten Halbjahr der 4. Klasse berät die Grundschule Sie über Schulen des Gemeinsamen Lernens sowie Förderschulen in der Sekundarstufe I.

Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (§AO-SF)

Wenn vermutet wird, dass ein Kind sonderpädagogische Unterstützung benötigt, kann ein Verfahren nach sonderpädagogischer Förderung eröffnet werden.

Kontakt

Die Kontaktinformationen der Inklusionsbeauftragten der Stadt Dortmund finden Sie hier.

Jährliche Überprüfung gemäß §AO-SF

Die Jährliche Überprüfung (JÜ) ist eine wesentliche Rechtsgrundlage im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung bei schulischer Inklusion.

Dortmunder Inklusionsplan

Alle zwei Jahre berichtet die Behindertenbeauftragte dem Behindertenpolitischen Netzwerk, wie es um die Belange von Menschen mit Behinderungen steht

Abschlüsse und Beendigung im Bildungsgang Lernen

Informationen zu Schulabschlüssen für Schüler*innen im Förderschwerpunkt Lernen.