Behindertenbeauftragte der Stadt Dortmund
Parkplatz für Menschen mit Behinderung
Ein persönlicher Parkplatz kann bereitgestellt werden, wenn Sie
- im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit aG- oder Bl-Vermerk sind (beim
Versorgungsamt erhältlich) - im Besitz einer Parkerleichterung sind (bei den Bürgerdiensten erhältlich)
- kein geeigneter Abstellplatz und keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe der Wohnung bzw. des Arbeitsplatzes vorhanden sind
Den Antrag können Sie beim Tiefbauamt persönlich oder durch Bevollmächtigte, per Brief, Fax oder E-Mail (mit Kopie des Schwerbehindertenausweises) stellen.
Die Einrichtung eines Schwerbehinderten-Parkplatzes ist gebührenfrei.
Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - besondere Verkehrsregelung
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Services der Inklusionsbeauftragten der Stadt Dortmund.
Services des Bereichs Geflüchtete in Dortmund des Dortmunder Sozialamtes
Informationen zum Förderbereich des Kulturbüros in Dortmund für mehr Vielfalt in Kunst und Kultur.
Einmal im Jahr richten die Stadt Dortmund und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) die Regionalplanungskonferenz aus.
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Hier erhalten Sie wichtige Informationen und Links zum Thema "Menschen mit Behinderungen" in Dortmund.
Informationen über Hilfen für schwerbehinderte Menschen in Dortmund und ihre Arbeitgeber*innen.
Informationen zu den unterschiedlichen Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sind hier verfügbar.
Themen zum Bereich Geflüchtete in Dortmund des Sozialamtes der Stadt Dortmund
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Wenn vermutet wird, dass ein Kind sonderpädagogische Unterstützung benötigt, kann ein Verfahren nach sonderpädagogischer Förderung eröffnet werden.
Die Kontaktinformationen der Inklusionsbeauftragten der Stadt Dortmund finden Sie hier.
Die Jährliche Überprüfung (JÜ) ist eine wesentliche Rechtsgrundlage im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung bei schulischer Inklusion.
Alle zwei Jahre berichtet die Behindertenbeauftragte dem Behindertenpolitischen Netzwerk, wie es um die Belange von Menschen mit Behinderungen steht
Informationen zu Schulabschlüssen für Schüler*innen im Förderschwerpunkt Lernen.