Behindertenbeauftragte
Parkplatz für Menschen mit Behinderung
Ein persönlicher Parkplatz kann bereitgestellt werden, wenn Sie
- im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit aG- oder Bl-Vermerk sind (beim Versorgungsamt erhältlich)
- im Besitz einer Parkerleichterung sind (bei den Bürgerdiensten erhältlich)
- kein geeigneter Abstellplatz und keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe der Wohnung bzw. des Arbeitsplatzes vorhanden sind
Den Antrag können Sie beim Tiefbauamt persönlich oder durch Bevollmächtigte, per Brief, Fax oder E-Mail (mit Kopie des Schwerbehindertenausweises) stellen.
Die Einrichtung eines Schwerbehinderten-Parkplatzes ist gebührenfrei.
Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - besondere Verkehrsregelung
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
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