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  3. Parkplatz für Menschen mit Behinderung
Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates

Behindertenbeauftragte

Parkplatz für Menschen mit Behinderung

Ein persönlicher Parkplatz kann bereitgestellt werden, wenn Sie

  • im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit aG- oder Bl-Vermerk sind (beim Versorgungsamt erhältlich)
  • im Besitz einer Parkerleichterung sind (bei den Bürgerdiensten erhältlich)
  • kein geeigneter Abstellplatz und keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe der Wohnung bzw. des Arbeitsplatzes vorhanden sind

Den Antrag können Sie beim Tiefbauamt persönlich oder durch Bevollmächtigte, per Brief, Fax oder E-Mail (mit Kopie des Schwerbehindertenausweises) stellen.
Die Einrichtung eines Schwerbehinderten-Parkplatzes ist gebührenfrei.

Antrag für Schwerbehinderte

Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - besondere Verkehrsregelung

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Königswall 14
44137 Dortmund
Öffnungszeiten
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

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