Reiseausweise für Ausländer*innen, Geflüchtete und Staatenlose
Persönliche Vorsprache möglich.
Schriftlicher Kontakt möglich.
Der Reiseausweis für Ausländer*innen ist ein Passersatz, der einem Menschen, der nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzt und diesen auch nicht auf zumutbare Weise erlangen kann, ausgestellt werden soll.
Die Voraussetzungen zur Ausstellung eines solchen Ausweises sind in §§ 5 bis 11 der Aufenthaltsverordnung geregelt. Einen Anspruch auf Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer*innen gibt es nicht. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung, die nur in besonderen Ausnahmefällen getroffen wird. Der Geltungsbereich eines Reiseausweises für Ausländer schließt in der Regel das Heimatland aus. Das Amt für Migration ist zuständig für die Prüfung und ggf. Ausstellung von Reiseausweisen.
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Kontakt
Ordnungsamt - Städtische Asylstelle
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
Nutzen Sie für Anfragen bitte die E-Mail-Adresse. Aufenthalt während des Asylverfahrens, Verlängerung von Gestattungen, Erteilung und Verlängerung humanitärer Aufenthaltstitel, Bearbeitung von Umverteilungsanträgen nach Dortmund.
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