Einbürgerung (38/4-2)
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Einbürgerungen und Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises
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- Staatsangehörigkeitsfeststellungen
Online-Services und Formulare
Gebühren
- Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255,00 € für jede Person. Die Gebühr ermäßigt sich für minderjährige Kinder, die miteingebürgert werden und keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuergesetzes haben, auf 51,00 €.
- Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 51 €.
- Ablehnung und Antragsrücknahme (nach Beginn der sachlichen Bearbeitung) sind ebenfalls gebührenpflichtig (in der Regel 75% der Verwaltungsgebühr).
- Auf Antrag gewährt die Stadt Dortmund in begründeten Einzelfällen eine Gebührenermäßigung.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen im Einbürgerungsverfahren:
- Fotokopien aller mit Eintragungen versehenen Seiten Ihres (National-) Passes bzw. Ausweisersatzpapiers und Ihres Aufenthaltstitels.
- Identitätsnachweise des Heimatstaates mit aktuellem Lichtbild.
- Ihre Geburtsurkunde (bei nur fremdsprachigen Urkunden zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung).
- Wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben: Eine beglaubigte Ausfertigung des Familienbuches oder des Lebenspartnerschaftsbuches oder eine Heirats-/Lebenspartnerschaftsurkunde (bei nur fremdsprachigen Urkunden zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung).
- Wenn Sie früher einmal oder mehrmals verheiratet waren: Heiratsurkunde(n) bzw. Familienbuchausfertigung(en) und Sterbeurkunde(n) des/der früheren Ehegatten bzw. Fotokopie(n) des/der Scheidungsurteile/s, bei fremdsprachigen Urkunden oder Urteilen zusätzlich beglaubigte Übersetzungen.
Wichtig: Alle Übersetzungen von Personenstandsurkunden müssen den Beglaubigungsvermerk einer/eine ermächtigte Übersetzerin/Übersetzers tragen.
- Schulbescheinigungen für alle miteinzubürgernden schulpflichtiger Kinder.
- Aktuelle Nachweise über alle Teile Ihres Familieneinkommens (also auch Kindergeld, Wohngeld, Erziehungsgeld, Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Sozialgeld, Lohnabrechnungen Ihres Arbeitgebers der letzten drei Monate, Arbeitsvertrag und ähnliches). Wenn Sie selbständig sind, die Gewerbeanmeldung, eine aktuelle Bescheinigung Ihres Steuerberaters über Ihre aktuellen Netto-Einkünfte (keine betriebswirtschaftliche Abrechnung) und den letzten Einkommensteuerbescheid vor.
- Aktueller Rentenversicherungsverlauf mit Angabe aller geleisteten Beitragsmonate.
- Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache:
- durch eine Bescheinigung des
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurses - oder dem Zertifikats Deutsch bzw. eines gleichwertigen Sprachdiploms eines telc-zertifizierten Sprachkursträgers
- oder einem Zeugnis über einen Hauptschulabschluss oder eines Nachweises über den erfolgreichen Abschluss eines Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule bzw. einer deutschen Berufsausbildung.
- durch eine Bescheinigung des
- Nachweis über Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und Lebensverhältnisse:
- Sie können die erforderlichen Kenntnisse durch den Abschluss einer deutschen Hauptschule,
- den vergleichbaren oder höheren Abschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule,
- oder durch einen bestandenen Einbürgerungstest in Form eines Zertifikats nachweisen.
Hinweis:
Es handelt sich hier nicht um eine abschließende Aufzählung. In Einzelfällen werden noch weitere Dokumente im Laufe des Einbürgerungsverfahrens nachgefordert.
Voraussetzungen
In der Regel müssen Sie jede der folgenden Voraussetzungen erfüllen, um einen Anspruch auf eine Einbürgerung zu haben:
- Sie leben seit fünf Jahren ununterbrochen und rechtmäßig in Deutschland.
- Sie können Ihre Identität und Ihre Staatsangehörigkeit(en) nachweisen.
- Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis (keine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3-5 AufenthG).
- Sie können den Lebensunterhalt auf Dauer für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren. (In der Regel dürfen Sie kein Bürgergeld und keine Sozialhilfeleistungen beziehen).
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
- Sie haben ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest).
- Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.
- Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung für die Bundesrepublik Deutschland und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands.
Kontakt
Stadt Dortmund - Amt für Migration - Einbürgerung (38/4-2)
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Weitere Services
Eine im Ausland geschlossene Ehe / eingetragene Lebenspartnerschaft soll in Deutschland anerkannt bzw. registriert werden? Details finden Sie hier.
Das Team Asyl & Bleiberechte (38/3-2) bearbeitet Angelegenheiten zu laufenden Asylverfahren oder negativ abgeschlossenen Asylverfahren. Mehr – hier.
Online-Service
Hier werden alle Angelegenheiten von Ausländer*innen bearbeitet, die sich aus humanitären Gründen in Dortmund aufhalten. Kontaktinfos – hier.
Online-Service
Hier werden Verfahren im Zusammenhang mit der Ausweisung, der Versagung von Aufenthaltstiteln oder der illegalen Einreise bearbeitet. Mehr erfahren.
Online-Service
Kontaktinformationen zum Team Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2) vom Amt für Migration der Stadt Dortmund.
Online-Service
Erhalten Sie eine Übersicht zu den Aufgaben des Teams "Ausbildung & Studium (38/2-2)" Kontaktformulare & Infoblätter – hier.
Online-Service
Geflüchtete erhalten Beratung zur Stabilisierung Ihres Mietverhältnisses. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Erhalten Sie eine Übersicht zu den Aufgaben des Teams "Einreise & Beschäftigung (38/2-1)“. Kontaktformulare & Infoblätter – hier.
Online-Service
Bearbeitung der Anliegen von Ausländer*innen in Besitz eines Aufenthaltstitel aus familiären Gründen oder Niederlassungserlaubnis. Kontaktinfo hier.
Online-Service
Wir informieren Sie zum Thema Recht auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU). Mehr Details – hier.
Online-Service
Sind Sie Geflüchtete*r oder Asylbewerber*in? Informieren Sie sich hier über finanzielle Unterstützung und Hilfen bei Krankheit oder Schwangerschaft.
Informationen zur Humanitären Aufnahme für alle Ausländer*innen nach §§ 22, 23 AufenthG und § 24 AufenthG.
Online-Service
In besonderen Ausnahmefällen erhalten Ausländer*innen einen Reiseausweis als Passersatz. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Suchen Sie nach einer Übergangswohneinrichtung aufgrund von Wohnungslosigkeit oder drohendem Wohnungsverlust? Hier finden Sie alle Informationen.
Geflüchtete und Asylbewerber*innen in Dortmund erhalten eine Unterkunft in einem Übergangswohnheim mit möblierten Räumen. Mehr Informationen – hier.