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Service

Einbürgerung (38/4-2)

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Einbürgerungen und Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises

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  • Staatsangehörigkeitsfeststellungen

Verfahrensablauf Einbürgerungen

Dem Einbürgerungsantrag ist ein Quick-Check vorgeschaltet. Hier erhalten Sie eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Einbürgerungsantrags.

Direkt im Anschluss werden Sie zum Online-Antrag weitergeleitet. (Um den
Antrag zu starten ist ein BundID Konto erforderlich).

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen besitzen, damit Sie diese im Antrag hochladen können. Unvollständige Unterlagen führen zu erheblichen Verlängerungen Ihres Einbürgerungsverfahrens oder zur Ablehnung Ihres Einbürgerungsantrags.

Die notwendige Gebührenzahlung zum Abschluss des Online-Einbürgerungsantrags ist aktuell ausschließlich per PayPal möglich.

Im Regelfall werden Sie während Ihres Einbürgerungsverfahrens einen Termin zur Vorlage Ihrer Dokumente im Original erhalten. Bei diesem Termin müssen Sie sich auch persönlich zur freiheitlichen-demokratischen Grundordnung bekennen.

Online-Services und Formulare

Gebühren

  • Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255,00 € für jede Person. Die Gebühr ermäßigt sich für minderjährige Kinder, die miteingebürgert werden und keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuergesetzes haben, auf 51,00 €.
  • Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 51 €.
  • Ablehnung und Antragsrücknahme (nach Beginn der sachlichen Bearbeitung) sind ebenfalls gebührenpflichtig (in der Regel 75% der Verwaltungsgebühr).
  • Auf Antrag gewährt die Stadt Dortmund in begründeten Einzelfällen eine Gebührenermäßigung.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen im Einbürgerungsverfahren:

  • Fotokopien aller mit Eintragungen versehenen Seiten Ihres (National-) Passes bzw. Ausweisersatzpapiers und Ihres Aufenthaltstitels.
  • Identitätsnachweise des Heimatstaates mit aktuellem Lichtbild.
  • Ihre Geburtsurkunde (bei nur fremdsprachigen Urkunden zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung).
  • Wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben: Eine beglaubigte Ausfertigung des Familienbuches oder des Lebenspartnerschaftsbuches oder eine Heirats-/Lebenspartnerschaftsurkunde (bei nur fremdsprachigen Urkunden zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung).
  • Wenn Sie früher einmal oder mehrmals verheiratet waren: Heiratsurkunde(n) bzw. Familienbuchausfertigung(en) und Sterbeurkunde(n) des/der früheren Ehegatten bzw. Fotokopie(n) des/der Scheidungsurteile/s, bei fremdsprachigen Urkunden oder Urteilen zusätzlich beglaubigte Übersetzungen.

Wichtig: Alle Übersetzungen von Personenstandsurkunden müssen den Beglaubigungsvermerk einer/eine ermächtigte Übersetzerin/Übersetzers tragen.

  • Schulbescheinigungen für alle miteinzubürgernden schulpflichtiger Kinder.
  • Aktuelle Nachweise über alle Teile Ihres Familieneinkommens (also auch Kindergeld, Wohngeld, Erziehungsgeld, Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Sozialgeld, Lohnabrechnungen Ihres Arbeitgebers der letzten drei Monate, Arbeitsvertrag und ähnliches). Wenn Sie selbständig sind, die Gewerbeanmeldung, eine aktuelle Bescheinigung Ihres Steuerberaters über Ihre aktuellen Netto-Einkünfte (keine betriebswirtschaftliche Abrechnung) und den letzten Einkommensteuerbescheid vor.
  • Aktueller Rentenversicherungsverlauf mit Angabe aller geleisteten Beitragsmonate.
  • Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache:
    • durch eine Bescheinigung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurses
    • oder dem Zertifikats Deutsch bzw. eines gleichwertigen Sprachdiploms eines telc-zertifizierten Sprachkursträgers
    • oder einem Zeugnis über einen Hauptschulabschluss oder eines Nachweises über den erfolgreichen Abschluss eines Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule bzw. einer deutschen Berufsausbildung.

  • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und Lebensverhältnisse:
    • Sie können die erforderlichen Kenntnisse durch den Abschluss einer deutschen Hauptschule,
    • den vergleichbaren oder höheren Abschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule,
    • oder durch einen bestandenen Einbürgerungstest in Form eines Zertifikats nachweisen.

Hinweis:
Es handelt sich hier nicht um eine abschließende Aufzählung. In Einzelfällen werden noch weitere Dokumente im Laufe des Einbürgerungsverfahrens nachgefordert.

Voraussetzungen

In der Regel müssen Sie jede der folgenden Voraussetzungen erfüllen, um einen Anspruch auf eine Einbürgerung zu haben:

  • Sie leben seit fünf Jahren ununterbrochen und rechtmäßig in Deutschland.
  • Sie können Ihre Identität und Ihre Staatsangehörigkeit(en) nachweisen.
  • Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis (keine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3-5 AufenthG).
  • Sie können den Lebensunterhalt auf Dauer für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren. (In der Regel dürfen Sie kein Bürgergeld und keine Sozialhilfeleistungen beziehen).
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
  • Sie haben ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest).
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung für die Bundesrepublik Deutschland und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands.

Kontakt

Stadt Dortmund - Amt für Migration - Einbürgerung (38/4-2)

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Olpe 1
44135 Dortmund
Öffnungszeiten

Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Schlagwörter

Aufenthalt, Einbürgerung & Ausländerwesen Amt für Migration

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