Humanitäre Aufnahmen (38/3-1)
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Im Team Humanitäre Aufnahmen werden alle Angelegenheiten von Ausländer*innen bearbeitet, die in die Bundesrepublik Deutschland geflüchtet sind und durch ein humanitäres Aufnahmeprogramm aufgenommen wurden. Dies betrifft die Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23 AufenthG und § 24 AufenthG (Ukrainische Geflüchtete).
Online-Services und Formulare
Stadt Dortmund - Amt für Migration - Asyl & Bleiberechte (38/3-2)
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das
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Weitere Services
Erhalten Sie eine Übersicht zu den Aufgaben des Teams "Ausbildung & Studium (38/2-2)" Kontaktformulare & Infoblätter – hier.
Wir informieren Sie zum Thema Recht auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU). Mehr Details – hier.